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Organstreit
1. Zulässigkeit
a) Gegenstand
Streitigkeit über die Auslegung des Grundgesetzes hinsichtlich des
Umgfangs der Rechte und Pflichen eines Beteiligten.
b) Beteiligtenfähigkeit
§ 63 BVerfGG (auch Parteien, soweit es um ihren Status nach
Art. 21 GG geht)
c) Antragsbefugnis
§ 63 I BVerfGG: Geltendmachung 8substantiierte Behauptung)
der Verletzung oder unmittelbaren Gefährung vervassungsrechtlicher
Rechte oder Pflichten des Antragstellers ider des Organs, dem dieser angehört.
d) Antragsgegner
§ 64 I BVerfGG: Das möglicherweise übergreifende
Organ oder Organteil
e) Zuständigkeit
Art. 93 I GG, § 13 Nr. 5 BVerfGG: Bundesverfassungsgericht
f) ordnugnsgemäße Vertretung
§ 22 BVerfG
g) Ordnungsmäßigkeit des Antrags
-
§ 23 I, 64 I, II BVerfGG: Form
-
§ 64 III, IV BVerfGG: Frist
2. Begründetheit
Bei tatsächlicher Verletzung oder unmittelbarer Gefährung der
verfassungsrechtlichen Rechte oder Pflichten des Antragstellers oder des
Organs, dem dieser angehört, durch einen Verfassungverstoss des Antragsgegeners.
(c) 1999 Heiko Pilgermann, heiko.pilgermann@inetmail.de