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Bund-Länder-Streitigkeit

1. Zulässigkeit

a) Gegenstand

Meinungsverschiedenheit über eine Verletzung oder unmittelbare Gefährung von verfassungsrechtlich begründeten Rechten oder Pflichten des Bundes oder eines Landes

b) Beteiligtenfähigkeit

§ 68 BVerfGG:

c) Antragsbefugnis

§ 69, 64 I BVerfGG: Geltendmachung (substrantiierte Behauptung) der Verletzung oder unmittelbaren Gefährung verfassungsrechtlich begründeter Rechte oder Pflichten des Antragstellers

d) Vorverfahren

Art. 84 IV S. 1 GG: Mängel beim Ausführen von Bundesgesetzen in den Ländern

e) Zuständigkeit

Art. 93 I Nr. 3, 84 IV S. 2 GG, § 13 Nr. 7 BVerfGG: Bundesverfassungsgericht

f) ordnungsgemäße Vertretung

§ 22 BVerfGG

g) Ordnungsmäßigkeit des Antrags

2. Begründetheit

Bei tatsächlicher Verletzung oder unmittelbarer Gefährung der umstrittenen Rechte oder Pflichten durch eine Massnahme oder Unterlassung des Antragsgegners
 
 


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