Kontakt

Zur Hauptseite gehts hier lang!

Alle Karteikarten zum Rubrum auf einen Blick!

Frage Antwort
Welche Parteien müssen im Rubrum benannt sein? § 313 I Nr. 1 - 3 ZPO:
Die Parteien, die zum letzten mündlichen Termin (noch) am Prozess beteiligt sind.
Wie sind Parteien zu bezeichnen? Die Parteien müssen lediglich so kenntlich gemacht werden, dass über ihre Identität keine Zweifel bestehen.
Muss die Wohnanschrift der Partei benannt sein? Nein, unter Umständen kann es sogar genügen, dass lediglich die Arbeitsstelle benannt ist.
Was muss der Kopf des Urteils neben den Parteien ferner enthalten? 1. Gesetzliche Vertreter
2. Prozessbevollmächtigte
3. Gericht
4. Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben.
5. Tag, an welchem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde.
6. Urteilsformel
7. AZ (§ 4 AktO)
Nur wann wird die Bezeichnung des Urteils im Rubrum erwähnt? Wenn es sich um besondere Urteile handelt.
Bsp.:
1. Vorbehaltsurteil (§§ 302, 599 ZPO)
2. Zwischenurteil (§§ 280, 303 ZPO)
3. Versäumnisurteil (§ 313b I S. 2 ZPO)
4. Anerkenntnisurteil (§ 313b I S. 2 ZPO)
5. Verzichtsurteil (§ 313b I S. 2 ZPO)
Wann taucht der Satz "In dem RechtsstreitÓ nicht auf? Wenn es sich um Eiverfahren oder Zwangsvollstreckungssachen handelt.
Warum müssen die Parteien um Urteil so genau wie möglich bezeichnet werden? Da die Zwangsvollstreckung nur beginnen darf, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, im dem Urteil oder der beigefügten Vollstreckungsklausel (§§ 724 ff ZPO) namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird.
Wann wird ein ausgeschiedener Streitgenosse im Urteil noch erwähnt? Wenn er an der Kostenentscheidung beteiligt ist.
Wann muss der ausgeschiedene Streitgenosse im Urteil nicht mehr erwähnt werden, obwohl er an den Kosten beteiligt ist? § 269 IV ZPO:
Wenn das Gericht vorab einen besonderen Kostenbeschluss erlässt.
Wer muss als gesetzlicher Vertreter bei Jugendlichen erwähnt werden? Beide Elternteile, well der Minderjährige unter elterlicher Sorge steht.
Wer ist bei juristischen Personen als Partei aufzunehmen? Die gesetzlichen Vertreter so genau wie möglich, wobei eventuell vom Fragerecht des § 139 ZPO Gebrauch zu machen ist.
Muss bei einem Kaufmann der Inhaber erwähnt werden? § 17 II HGB:
Nein, grundsätzlich kann der Kaufmann auch unter seiner Firma verklagt werden.

Wenn Firmeninhaber und Firmenbezeichnung nicht identisch sind, sollte jedoch auch der Name des Inhabers aufgenommen werden.

Kontakt

Zur Hauptseite gehts hier lang!