Kontakt

Zur Hauptseite gehts hier lang!

Alle Karteikarten zum Hauptverfahren auf einen Blick!

In welche Schritte zerfällt die Hauptverhandlung in der ersten Instanz?

– Merkposten (8)

1. Aufruf der Sache, § 243 I StPO
2. Vernehmung zur Person, § 243 II StPO
3. Verlesung des Anklagesatzes, § 243 III StPO
4. Vernehmung zur Sache, § 243 IV StPO
5. Beweisaufnahme, §§ 244 - 257a StPO
6. Schlussvorträge und letztes Wort, § 258 StPO
7. Beratung und Abstimmung des Gerichts
8. Urteilsverkündung, § 260 I StPO

Was geschieht im Rahmen des Aufrufs der Sache?

– Norm

§ 243 I StPO
1. Der Vorsitzende eröffnet die Hauptverhandlung
2. Feststellung der Anwesenheit des Angeklagten, Verteidigers, Zeugen und Sachverständige

Was geschieht nach dem Aufruf der Sache mit den Zeugen?

– Norm

Sie werden gem. § 57 StPO belehrt und verlassen den Sitzungssaal.

Wozu dient die Vernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse in erster Linie?


Der Identitätsfeststellung und der Feststellung der Verhandlungsfähigkeit.

Wer verliest den Anklagesatz? Was ist sein Inhalt?

– Normen

§ 243 III StPO:
Die Staatsanwaltschaft.

§ 200 StPO:
Er umreißt das Verfahrensthema.

Was geschieht im Rahmen der Schlussvorträge?

– Norm
– Merkposten (3)

§ 258 II StPO:
1. Plädoyer des Staatsanwalts
2. Schlussvorträg des Verteidigers
3. letzte Wort für den Angeklagten

Was geschieht im Rahmen der Urteilsverkündung?

– Normen
– Merkposten (3)

1. Verlesung des schriftlich fixierten Urteilsspruchs
2. mündliche Urteilsbegründung, § 260, 268 StPO.
3. Belehrung über die Rechtsmittel, § 35a StPO

Welches “Recht” erhält der Angeklagte mit Beginn seiner Einlassung bei einer Privatklage?

– Norm

§ 391 I S. 2 StPO:
Die Rücknahme einer Privatklage hängt jetzt von seiner Zustimmung ab.

Welche Befugnisse verliert der Angeklagte mit seiner Einlassung?

– Merkposten (3)
– Normen

1. Er kann die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, § 16 StPO, die Unzuständigkeit einer Spezialkammer, § 6a S. 3 StPO, oder die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts nicht mehr rügen, § 222b I StPO.
2. Ablehnung des Richters wegen Befangenheit, § 25 I StPO
3. Aussetzung der Verhandlung wegen Nichteinhaltung der Ladungspflicht, § 217 II StPO.

Sind Abweichungen von dem vorgeschriebenen Verfahrensablauf zulässig?


Ja, wenn der Aufbau der Hauptverhandlung im Ganzen gewahrt bleibt und der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung beeinträchtigt wird.

Wie lange darf eine Hauptverhandlung grundsätzlich unterbrochen werden?

– Norm

§ 229 StPO:
Abs. 1: Drei Wochen
Abs. 2: Einen Monat, wenn sie bereits 10 Tage stattgefunden hat
Abs. 3: Fristhemmung bei Krankheit, etc.

Kontakt

Zur Hauptseite gehts hier lang!