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Was ist Zweck der Führerscheinbeschlagnahme? |
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Sie soll die Entscheidung über die vorläufige
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a I StPO
vorbereiten. |
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Wie kann die Führerscheinbeschlagnahme in Eilfällen erfolgen? Ist dann eine richterliche Bestätigung erforderlich? |
– Norm |
Durch Anordnung der Staatsanwaltschaft oder ihrer
Hilfsbeamten. |
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Wie erfolgt die Führerscheinentziehung durch den Richter? |
– Normen |
§ 111a III 1. Alt. StPO: |
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Welcher Verdacht muss bei der Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen? |
– Norm |
§ 111a I StPO: |
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Welche beiden Meinung werden bezüglich der “Gefahr im Verzug” iRd § 98 I StPO bei der Führerscheinbeschlagnahme unterscheiden? |
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1. spätere Sicherstellung gefährdet, dh Verlust eines
Beweismittels oder Vereitelung der Einziehung. |
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Warum ist auch eine Beschlagnahme nach Polizeirecht denkbar? Aber? |
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Da zB die Verhinderung einer weiteren Trunkenheitsfahr
Gefahrenabwehr darstellt. |
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Wie ist es von Bedeutung für den Rechtsschutz, ob eine Beschlagnahme nach StPO oder Gefahrenabwehrrecht vorliegt? |
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1. § 98 StPO: Der Rechtsschutz ist vor dem AG zu suchen, §
98 II S. 3 StPO über §§ 98 II S. 2 iVm 111a III,
111a IV StPO. |
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Welchen Unterschied macht es in der Strafbarkeit, wenn die Beschlagnahme nach StPO oder NGefAG erfolgt ist? |
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1. § 21 II Nr. 2 StVG: Er macht sich strafbar. |