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Was sind die Themen des B-Gutachtens? |
– Merkposten (10) |
1. Anfangsverdacht gegen bestimmte Personen |
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Was enthält das B-Gutachten grundsätzlich? |
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Alle prozessual für die Akte erforderlichen Erwägungen. |
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Welche prozessualen Anforderungen gehören bereits in das A-Gutachten? |
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Alle, die für den hinreichenden Tatverdacht oder die
Verfolgbarkeit von Bedeutung sind. |
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Wie ist auch das B-Gutachten grundsätzlich abzufassen? |
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Im Gutachtenstil, zumindest in problematischen Bereichen. |
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Was ist zB gleich für das B-Gutachten zu notieren, wenn ein Verbrechen im Sachverhalt auftaucht? |
– Merkposten (2) |
1. “Zuständigkeit” |
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Wann ist auch Materielles im B-Gutachten zu prüfen? |
– Norm |
§ 163a I StPO: |
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Was ist zu entscheiden, wenn sich ein Anfangsverdacht gegen einen Zeugen in der gleichen Sache ergibt? |
– Norm |
§§ 2 ff StPO: |
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Welches ist das häufigste Thema, welches im B-Gutachten abgefragt wird? |
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Die (Teil-)Einstellungen und Beschränkungen |
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Nur was kann nach § 170 II StPO eingestellt werden, was nicht? |
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Eine einheitliche prozessuale Tat. |
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Welche Normen sind zu beachten, wenn hinsichtlich einer gesamten, prozessualen Tat kein hinreichender Verdacht vorliegt? |
– Normen (3) |
1. § 170 II S. 2 StPO |
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Welche beiden Fragen stellen sich bei der Einstellung bezüglich des Anzeigenerstatters? |
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1. Einstellungsbescheid? |
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Nur wann ist ein Einstellungsbescheid an den Anzeigeerstatter erforderlich? |
– Norm |
§ 158 I StPO: |
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Was ist inhaltlich beim Einstellungsbescheid zu beachten? |
– Norm |
Nr. 89 RiStBV: |
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Nur wann ist der Einstellungsbescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen? |
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§§ 171 S. 2, 172 I StPO: |
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Was ist bezüglich des Beschuldigten bei der Einstellung zu beachten? |
– Norm |
§ 170 II S. 2 StPO: |
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Was ist die Folge, wenn sich die Unschuld des Beschuldigten ergeben hat? |
– Norm |
Nr. 88 RiStBV: |
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Was ist erforderlich, wenn gegen den Beschuldigten eine Maßnahme iSd § 2 StrEG getroffen wurde, damit dieser seine Rechte wahren kann? |
– Norm |
Es erfolgt eine Rechtsmittelbelehrung bezüglich des §
9 StrEG. |
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Was ist bezüglich von Strafverfolgungsmaßnahmen bei der Einstellung zu beachten? |
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Sie sind aufzuheben, was lediglich kurz erwähnt werden sollte. |
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Wann ist dem Beschuldigten zu bescheiden, wenn lediglich eine Teileinstellung erfolgt? |
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Praxis: |
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Welche Fallgruppe des mangelnden Tatverdachts iRd § 170 II StPO ist besonders zu beachten? |
– Normen |
§ 170 II iVm § 376 StPO: |
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Wie sind die §§ 170 II iVm 376 StPO zu prüfen? |
– Normen |
1. § 374 StPO |
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Welche Normen bieten eine gute Orientierung bezüglich des öffentlichen Interesses? |
– Merkposten (3) |
Nr. 86, 229, 233 RiStBV. |
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Was ergeht an den Anzeigenerstatter, wenn nach §§ 170 II iVm 376 StPO eingestellt wurde? RMB? |
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Ein Einstellungsbescheid ggf mit Hinweis auf § 380
StPO. |
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Kann auch nach §§ 170 II iVm 376 StPO eingestellt werden, wenn Offizial- und Privatklagedelikte nebeneinander vorliegen? |
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Nein, da der ganze Komplex als Offizialdelikt behandelt werden würde. |
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Ist eine Privatklage gegen Jugendliche möglich? |
– Norm |
§ 80 I JGG: |
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Was ist zu beachten, wenn eine Einstellung nach §§ 153 I, 153a I StPO in Frage kommt und die Klausur diese zulässt? |
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Die Klausur hat in diesem Bereich möglicherweise ihren Schwerpunkt. |
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Was setzt der § 153 I StPO voraus? |
– Merkposten (3) |
1. Vergehen |
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Was ist die Folge einer Einstellung nach § 153 I StPO für den Anzeigenerstatter? RMB? |
– Norm |
Nr. 89 III RiStBV: |
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In welchen zwei Stufen erfolgt das Vorgehen nach § 153a I StPO? |
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1. Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt |
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Was sind die Voraussetzungen des § 153a I StPO? |
– Merkposten (4) |
1. Vergehen |
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Was ist Folge des § 153a I StPO? |
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Es ist eine angemessende und das öffentliche Interesse an
der Strafverfolgung beseitigende Auflage festzusetzen. |
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Was ist der Unterschied zwischen § 154 I StPO und § 154a I StPO? |
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§ 154 I StPO betrifft die gesamte, prozessuale Tat (echte
Einstellung). |
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Was setzt der § 154 Nr. 1 StPO voraus? |
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Die zu erwartende Maßnahme hinsichtlich der vorliegenden prozessualen Tat darf gegenüber einer anderen Maßnahme nicht erheblich ins Gewicht fallen. |
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Wie ist der § 154 I Nr. 1 StPO zu prüfen? |
– Merkposten (3) |
1. Rechtsfolgenminus, Begründung anhand zu erwartender
Strafe |
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Nur wann ist iRd § 154 I Nr. 1 StPO ein Einstellungsbescheid an den Antragsteller erforderlich? RMB? |
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Nr. 101 II RiStBV: |
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Wovon sollte aus Gründen der Klarheit iRd § 154a I Nr. 1 StPO nicht gesprochen werden? |
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Von einer Einstellung. |
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Ist im Rahmen des § 154a StPO ein Einstellungsbescheid erforderlich? Aber? |
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Nein, da es sich nicht um eine Einstellung handelt. |
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Welche besonderen Folgen der Tat sind in dem B-Gutachten von Bedeutung? |
– Merkposten (2) |
Solche, |
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Was setzt die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69 ff StGB voraus? |
– Merkposten (2) |
1. Die Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat beim oder im
Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges. |
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Wo ist die mangelnde Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen insbesondere auch aufzunehmen? |
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In den Anklagesatz. |
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Ist für die Entziehung der Fahrerlaubnis ein Verkehrsdelikt erforderlich? Aber? |
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Nein, es sind auch Taten der allgemeinen Kriminalität
denkbar. |
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Ist eine “Entziehung der Fahrerlaubnis” auch gegen einen Täter möglich, der keine besitzt? |
– Norm |
§ 69a I S. 3 StGB: |
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Was ist bei der Form der Entscheidung zu schreiben, wenn eine Klage erhoben werden soll? |
– Formulierungsbeispiel |
“Es ist Anklage nach § 170 I StPO zu erheben.” |
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Was ist bezüglich von Alternativen zu Anklageerhebung zu beachten? |
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Der Bearbeitervermerk: |
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Was ist eine nicht seltene, in der Praxis häufige Abwandlung der Klageerhebung? |
– Norm |
§§ 407 ff. StPO: |
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Welche Normen sind bei einem Strafbefehl zu beachten? |
– Merkposten (3) |
1. §§ 407 StPO |
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Was sind seltenere Arten der praktischen Entscheidungen? |
– Merkposten (3) |
1. §§ 417 ff StPO: beschleunigtes Verfahren |
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Welche Beweismittel sind Im B-Gutachten aufzunehmen? |
– Norm |
Nr. 111 I RiStBV: |
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Welche besondere Anträge an das Gericht kommen in Klausuren vor? |
– Merkposten (2) |
1. Pflichtverteidiger |
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Welche Normen sind bezüglich eines Pflichtverteidigers zu beachten? |
– Merkposten (2) |
1. §§ 140 ff StPO |
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Auf welche Normen gründet sich der Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis? Was ist erforderlich? |
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§ 111a StPO iVm § 69 StGB. |
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Was ist zu prüfen, wenn der Führerschein bereits beschlagnahmt wurde? |
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Ob weiterhin die dringenden Gründe vorliegen, was in der
Regel der Fall ist. |
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Was macht der StA, wenn der Führerschein bereits bei der Akte liegt und der Beschuldigte Widerspruch zu erkennen gibt? |
– Norm |
§ 111a IV StPO: |
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Warum kann bei der Prüfung des Tatverdachts bei Untersuchungshaft nicht auf das A-Gutachten verwiesen werden? |
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Im A-Gutachten wird nur auf den hinreichenden Tatverdacht geprüft, während der Haftbefehl einen dringenden Tatverdacht voraussetzt. |
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Warum sind Haftbefehle aufgrund von Flucht- und Verdunklungsgefahr in Klausuren beliebt? |
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Weil hier eine breite Argumentation gefragt ist. |
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Was muss iRd Verhältnismäßigkeit beim § 112 I StPO nur geprüft werden? |
– Norm |
§ 112 I S. 2 StPO: |
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Was ist bei Jugendlichen in der U-Haft zu prüfen? |
– Norm |
§ 72 JGG. |
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Was sind die praktischen Konsequenzen des Vorliegens des § 112 StPO im B-Gutachten? |
– Merkposten (6) |
1. kein Haftbefehl: § 125 StPO: Antrag |
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Was ist in der Anklageschrift bei Haft zu beachten? |
– Norm |
Nr. 110 IV RiStBV: |
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Was ist zu beachten, wenn mildere Maßnahmen als die Haft in Frage kommen? |
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Die Außervollzugsetzung des Haftbefehls ist zu erwägen, ggf bereits bei Erlass, und bei Gericht zu beantragen. |
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Was ist zu beantragen, wenn die Haftvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind? Was ist dabei zu beachten? |
– Norm |
§ 120 StPO: |
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Welche Asservate sind zu unterscheiden? |
– Merkposten (3) |
1. solche, die als Beweismittel in Betracht kommen |
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Was ist bei Asservaten, die als Beweismittel dienen sollen, möglich? |
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Aus Kostengründen und Verhältnismäßigkeit kann es genügen, Fotos von diesen zur Akte zu nehmen und den Gegenstand dem Besitzer zurückzugeben. |
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Was erfolgt bezüglich von Gegenständen, bei denen die §§ 73 ff oder 74 ff StGB in Frage kommen? |
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Die Voraussetzungen dieser sind zu prüfen. |
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Was ist problematisch bei der Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände, die weder Beweismittel noch §§ 73, 74 StGB sind? |
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§ 111k, Nr. 75 RiStBV: |
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An wen erfolgt die Rückgabe eines Gegenstandes? |
– Merkposten (4) |
1. An den Verletzten |
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Welche Mitteilungspflichten sind insbesondere klausurenrelevant? |
– Merkposten (7) |
Nr. MiStra |
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Welche weiteren Punkte sind im B-Gutachten auch noch denkbar? |
– Merkposten (2) |
1. Stellungnahme zur Nebenklage |
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Welche Normen bestimmen, dass ein Privatklagedelikt, welches mit Offizialdelikten zusammenfällt, von Amts wegen zu verfolgen ist? |
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§§ 155, 264 StPO |