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Was bedeutet “beweisen”? |
– Definition |
Dem Richter die Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung zu verschaffen. |
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Welche beiden Arten der Beweise gibt es? |
– Merkposten (2) |
1. Strengbeweis |
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Was ist der Strengbeweis? |
– Definition |
Ein Beweis, welcher unter Beachtung der Vorschriften der Beweiserhebung, §§ 244 ff StPO, und mit Hilfe der gesetzlichen Beweismittel festgestellt wird. |
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Über welche Tatsachen ist nur der Beweis durch Strengbeweis möglich? |
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Über Tatsachen, welche für die Schuld- und Straffrage erheblich sind. |
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Was sind die gesetzlichen Beweismittel der StPO? |
– Merkposten (5) |
1. Zeugen, §§ 48-71 StPO |
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In welchen Fällen ist der Freibeweis zulässig? |
– Beispiele |
1. Verfahrensvoraussetzungen |
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Welche beiden Arten der Beweisverbote sind zu unterscheiden? |
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1. gesetzliche |
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Was ist was wichtigste Beispiel für ein gesetzliches Verwertungsverbot? |
– Norm |
§ 136a StPO: |
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Welche beiden Meinungen werden zum Beweisverbot aufgrund Abwägung vertreten? |
– Merkposten (2) |
1. Jeder Verstoss gegen eine zwingende Verfahrensvorschrift
zieht ein Verwertungsverbot nach sich. |
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Was ist bei der Abwägungslehre in der Abwägung zu berücksichten? |
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1. Gewicht der aufzuklärenden Tat |
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Sind bei einem Verwertungsverbot auch die Beweismittel ausgeschlossen, die auf den verbotenen aufbauen? |
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HM: Nein, zumindest nach einer Abwägung sollten sie zugelassen werden, da sonst die Lahmlegung des Strafverfahrens droht. |
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Worauf muss das Gericht die Beweiserhebung erstrecken? |
– Norm |
§ 244 II StPO: |
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Wann sind Tatsachen nicht beweisbedürftig? |
– Norm |
§ 244 III StPO: |
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Welche beiden Arten der Offenkundigkeit sind zu unterscheiden? |
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1. allgemeinkundige Tatsachen (Naturvorgänge, historische
Ereignisse) |
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Was sind gerichtskundige Tatsachen? |
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Solche, die der Richter im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in Erfahrung gebracht hat. |
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Wie wirken Anklage und Verteidigung an der Sachverhaltsaufklärung mit? |
– Merkposten (2) |
Durch |
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Was ist ein Beweisantrag? |
– Definition |
Das Verlangen eines Prozessbeteiligten, über eine bestimmte, die Schuld- oder Straffrage betreffende Tatsachenbehauptung durch Gebrauch eines bestimmten Beweismittels Beweis zu erheben. |
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Was ist ein Beweisermittlungsantrag? |
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Das Aufklärungsverlangen, das die Voraussetzungen eines Beweisantrages nicht erfüllt, dem also entweder die Bezeichnung eines bestimmten Beweisthemas oder eines konkreten Beweismitels fehlt. |
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Muss das Gericht einem Beweisermittlungsantrag folgen? |
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Nein, es ist nicht erforderlich, diesen förmlich
abzulehnen. |
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Wann und wie kann die Ablehnung eines Beweisantrages durch das Gericht erfolgen? |
– Normen |
1. Unter den Voraussetzungen der §§ 244 III und IV,
245 StPO |
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Was ist die Folge, wenn ein Beweisantrag rechtswidrig als unzulässig abgelehnt wurde? |
– Norm |
§ 344 II StPO: |
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Was sind Ablehnungsgründe für einen Beweisantrag? |
– Normen |
§ 244 III StPO: |
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Wann ist ein Beweis unzulässig? |
– Beispiele |
1. § 192 StGB: Beweisregel für Wahrheitsbeweis |
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Wann ist ein Beweis überflüssig? |
– Merkposten (4) |
1. Offenkundigkeit |
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Welche beiden Arten der Offenkundigkeit sind zu unterscheiden? |
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1. Allgemeinkundigkeit |
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Wann liegt Offenkundigkeit vor? |
– Beispiele |
1. Naturvorgänge |
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Wann ist eine Tatsache gerichtskundig? |
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Bei einer zuverlässigen Inerfahrungbringung von Tatsachen im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit. |
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Wann liegt Bedeutungslosigkeit vor? |
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Wenn kein Zusammenhang zwischen Beweistatbestand und Schuldfrage oder Rechtsfolgenfrage besteht. |
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Wann ist ein Sachverständigenbeweis überflüssig? |
– Norm |
§ 244 IV StPO: |
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Wann kann das Gericht den Augenschein als überflüssig ablehnen? |
– Norm |
§ 244 V StPO: |
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Wann kann ein Beweis als zwecklos abgelehnt werden? |
– Merkposten (3) |
1. bei völliger Ungeeignetheit |
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Was sind insbesondere keine Ablehnungsgründe? |
– Merkposten (2) |
1. § 246 I StPO: Verspätetes Vorbringen von
Beweismitteln ohne Verschleppungsabsicht |
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Was ist der Austausch von Beweismitteln? Ist er möglich? |
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Das Gericht benutzt statt des beantrageten ein anderes
Beweismittel, welches die Beweisfrage zweifelsfrei gleichwertig
oder besser beantwortet. |
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Womit steht der Unmittellbarkeit der Beweiserhebung im engen Zusammenhang? |
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Mit dem Mündlichkeitsgrundsatz: |
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Was sind die Pflichten, die sich aus dem Unmittelbarkeitsgrundsatz ergeben? |
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1. Das erkennede Gericht muss die Beweise selbst erheben. |
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Wie wird der Unmittelbarkeitsgrundsatz für den Zeugenbeweis gewahrt? |
– Normen |
1. § 250 S. 2 StPO: |
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Für welche Fälle gilt der § 252 StPO nach hM (nicht)? |
– Normen |
Er gilt nur für den Fall der nachträglichen
Zeugnisverweigerung nach §§ 52, 53, 53a 54. |
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Wann ist ein Zeuge “vernommen” iSd § 252 StPO? |
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Ob eine vernehmungsähnliche Lage bestanden hat, der Zeuge seine Angaben nicht aus freien Stücken gemacht hat. |
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Was ist die Folge, wenn sich der weigerungsberechtigte Zeuge zunächst freiwillig körperlich untersuchen lassen hat, dann aber seine Aussage verweigert, bezüglich der Ergebnisse der körperlichen Untersuchung? |
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Diese Befundtatsachen lassen sich trotzdem verwerten. |
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Dürfen Zusatztatsachen, welche einem Sachverständigen vom verweigerungsberechtigten Zeugen mitgeteilt wurden, verwerten werden? |
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Nein, da diese Mitteilung einer Aussage bei einer Vernehmung gleichkommt und deshalb unter den § 252 StPO fällt. |
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Ist das Verwertungsverbot des § 252 StPO uneingeschränkt? |
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Rspr.: Nein, wenn der Zeuge seine frühere Aussage nach ordnungsgemäßer Belehrung vor einem Richter gemacht hat. |
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Was geschieht, wenn ein Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht bezüglich anderer erlangter Beweismittel? |
– Norm |
1. Es ist verboten, das Vernehmungsprotokoll zu verlesen. |
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Wo ist der Unmittelbarkeitsgrundsatz mit der Folge einer möglichen Ersetzung des Zeugenbeweises durchbrochen? |
– Normen |
1. Urkundenbeweis durch Protokollverlesung, § 251 I, II
StPO |
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Wann kann die Aussage, welche ein Zeuge früher von einem Richter gemacht hat, durch Protokollverlesung ersetzt werden? |
– Norm |
§ 251 II StPO: |
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Wann ist auch eine Verlesung nichtrichterlicher Vernehmungsprotokolle oder schriftlicher Äußerungen möglich? |
– Norm |
1. wenn der Angeklagte einen Verteidiger hat und der
Staatsanwalt, der Verteidiger und der Angeklagte damit
einverstanden sind; |
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Kann die Gedächnisunterstützung durch Protokollverlesung den Zeugnisbeweis ganz ersetzen? |
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In Ausnahmefällen schon, wenn der Zeuge sich trotz des Vorhalts nicht an die Aussage erinnert. |
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Wie werden Zeugnisse von Ärzten oder öffentlichen Behörden eingebracht? |
– Norm |
§ 256 StPO: |
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Müssen der Arzt oder der Behördenleiter im Rahmen des § 256 StPO auch als Zeugen vernommen werden? |
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Nein, dieses ist ein Frage der richterlichen Aufklärungspflicht, § 244 II StPO. |
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Wie können frühere Angaben des Angeklagten eingebracht werden, wenn er von seinem Aussageverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung zum ersten Mal Gebrauch macht oder sein früheres Geständnis widerruft? |
– Merkposten (4) |
1. Richterliches Geständnisprotokoll: Darf verlesen
werden, wenn §§ 168, 168a, 136 StPO. |
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Welchen Grundsatz durchbricht der § 255a StPO? |
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Den Grundsatz der Unmittelbarkeit. |
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Welche beiden Tatbestände enthält der § 255a StPO? |
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1. § 255a I StPO: Vorführung einer Aufzeichnung im
Falle des “Beweismittelnotstands” |
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Was setzt der Tatbestand des § 255a II S. 1 StPO voraus? |
– Merkposten (4) |
1. Aufzeichnung einer richterlichen Vernehmung |
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Wer muss bei Zeugnisverweigerungsrecht zustimmen, wenn ein Minderjähriger nicht die nötige Verstandesreife hat? |
– Normen |
1. § 52 II S. 1 StPO: Der Erziehungsberechtigte |
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Was ist die Folge, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, vorher jedoch eine Vernehmung nach § 255a II StPO stattgefunden hat? |
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§§ 255a I, 252 StPO verbieten die Vorführung der Videoaufzeichnung. |
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Kann der § 255a II StPO angewendet werden, wenn der Beschuldigte von der ermittlungsrichterlichen Vernehmung gem. § 168c III StPO ausgeschlossen war? |
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Nein. |
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Was spricht nach der Rechtsprechung gegen die Anwendung des § 252 StPO bei einer Vernehmung nach § 255a II StPO? |
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Es handelt sich um eine vor die Hauptverhandlung vorverlagerte
Beweisaufnahme. |
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Wie sind Beweismittel verwertbar, welche von Privaten rechtswidrig erlangt wurden? |
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Aufgrund der Systematik in der StPO, welche Beweisverbot für Staatsanwaltschaft und Polizei ausdrücklich anordnen, können diese von Privaten grundsätzlich verwertet werden. |
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Ist es möglich, einen Privatmann mit dem Beschaffen von rechtswidigen Beweismitteln zu beauftragen, um diese verwerten zu können? |
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Nein, eine Umgehung der §§ 163a II S. 2, IV S. 2 StPO
iVm 136a StPO darf nicht stattfinden. |
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Welche beiden Arten der Beweisverbote sind zu unterscheiden? |
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1. Beweiserhebungsverbot |
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Wie lassen sich Beweiserhebungsverbote untergliedern? |
– Merkposten (4) |
1. Beweisthemaverbote |
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Welche Natur haben Beweisthemaverbote? |
– Beispiele |
Sie untersagen die Aufklärung bestimmter Sachverhalte und
verbieten es, bestimmte Tatsachen zum Gegenstand der Beweisführung
zu machen. |
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Was untersagen Beweismethodenverbote? |
– Beispiele |
Eine bestimmte Art und Weise der
Wahrheitsermittlung. |
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Was ist die Folge eines Beweismittelverbotes? |
– Beispiele |
Es werden bestimmte persönliche oder sachliche
Beweismittel von einer an sich zulässigen Beweiserhebung
ausgeschlossen. |
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Was ist ein relatives Beweisverbot? |
– Beispiel |
Die Beschränkung der Anordnung und Durchführung einer
zulässigen Beweisgewinnung. |
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In welche zwei Unterteilungen lassen sich Beweisverwertungsverbote unterteilen? |
– Merkposten (2+2) |
1. normierte |
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Wann ist ein Beweisverwertungsverbot unselbständig? |
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Wenn es aus einem Beweiserhebungsverbot resultiert. |
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Wann ist ein Beweisverwertungsverbot selbständig? |
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Wenn die Beweiserhebung zulässig war, die Verwertung jedoch unzulässig. |
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Wo sind gesetzliche Beweisverwertungsverbote zu finden? |
– Merkposten (2) |
1. In den §§ 98b III S. 3, 100b V, 100d V, 110e StPO:
Verwertungsverbote mit Ausnahmen |
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Welchen Grundsatz verfolgt der § 136a StPO? |
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Jede Manipulation der freien Willensentscheidung und -betätigung des Beschuldigten durch Drohung, Täuschung, Zwang und ähnliche Mittel soll verboten sein |
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Welche beiden Ansichten werden für den Begriff der “Vernehmung” iRd § 136a StPO vertreten? |
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1. Vernehmung ist jede Aussage, welche ein
Strafverfolgungsorgan direkt oder indirekt herbeigeführt hat,
also auch Befragung durch verdeckte Ermittler oder sonstige
Dritte. |
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Wie sind Misshandlung und Quälerei iRd § 136a StPO voneinander zu trennen? |
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Die Grenzen verwischen. |
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Ist die Aufzählung der verbotenen Mittel im § 136a StPO abschließend? |
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Nein. |
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Welchem Begriff entspricht die Misshandlung iRd § 136a StPO? |
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Dem der Körperverletzung, § 223 StGB. |
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Was ist Quälerei? |
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Die länger andauernde oder sich wiederholende Verursachung seelischer Schmerzen. |
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Ist eine Ermüdung bei einer Vernehmung grundsätzlich verboten? |
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Nein. |
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Was sind körperliche Eingriffe? Abgrenzung zur Misshandlung? |
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Jede Maßnahme, welche sich unmittelbar gegen den Körper
des Beschuldigten richtet. |
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Was ist die Verabreichung von Mitteln? |
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Jede Einführung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen in den Körper, egal auf welchem Wege. |
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Verstößt eine Vernehmung Angetrunkener oder Süchtiger gegen § 136a I StPO? |
– Merkposten (2) |
1. Ja, eine Vernehmung bei Vorliegen einer
Verhandlungsunfähigkeit ist verboten. |
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Was ist die Folge, wenn dem Beschuldigten ein Mittel vorenthalten wird, welches er aus gesundheitlichen Gründen braucht? |
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Es liegt eine Misshandlung oder Quälerei vor. |
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Wie ist der Begriff der Täuschung im Rahmen des § 136a StPO auszulegen? |
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Restriktiv, da sonst die Gefahr der Lahmlegung der Arbeit der Strafverfolgungbehörden bestünde. |
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Was kann Gegenstand einer Täuschung sein? |
– Merkposten (3) |
1. Rechtsfragen |
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Wann liegt eine Täuschung über Rechtsfragen vor? |
– Beispiele (3) |
Dem Beschuldigten wird vorgespiegelt, |
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Wann liegt eine Täuschung über Tatsachen vor? |
– Beispiele |
1. Behauptung, die Mittäter hätten bereits
gestanden |
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Wann liegt eine Täuschung über Absichten vor? |
– Beispiel |
Wenn die Vernehmungsperson vorgibt, sie werde keine Konsequenzen aus der Aussagen ziehen. |
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Ist die Unterlassung einer Belehrung als Täuschung iSd § 136a I StPO zu verstehen? |
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Nein, dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass eine Verletzung von Belehrungspflichten das ausnahmslose Verbot des § 136a III StPO nach sich ziehen soll. |
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Ist durch die Verschleierung des amtlichen Charakters bei einer verdeckten Ermittlung eine Täuschung iSd § 136a StPO begangen worden? |
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Nein, wenn man denn überhaupt von dem Vorliegen einer
Vernehmung ausgeht. |
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Darf die Vernehmensperson einen vorhandenen Irrtum bei dem Beschuldigten ausnutzen? |
– Grundsatz & Ausnahme |
Grundsätzlich ja. |
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Ist Zwang im Rahmen des § 136a StPO völlig ausgeschlossen? |
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§ 136a I S. 2 StPO: |
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Wie ist der Lügendetektor iRd § 136a StPO einzuordnen? |
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Er ist zwar nicht ausdrücklich erwähnt. |
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Warum ist der § 136a II StPO erforderlich? |
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Der Abs. 1 richtet sich gegen die freie Ausübung des
Willens, |
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Was ist für das Verwertungsverbot neben dem Erfüllen der Tatsachen des § 136a I StPO weiter erforderlich? |
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Kausalität: |
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Muss bewiesen sein, dass der Beschuldigte ohne die Anwendung eines Mittels des § 136a I StPO anders ausgesagt hätte? |
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Nein, es genügt vielmehr, dass sich der Zusammenhang nicht ausschließen lässt. |
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Was ist die Folge, wenn nur ein Teil der Aussage auf einer verbotenen Vernehmungsmethode basiert? |
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Der andere Teil der Aussage ist verwertbar. |
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Muss für die Anwendbarkeit des § 136a StPO feststehen, dass eine verbotene Methode angewandt wurde? |
– Meinungen (2) |
1. hM: Zweifel am Vorliegen einer unzulässigen
Vernehmungsmethode sind unbeachtlich. |
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Kann bei einem Verstoß gegen § 136a StPO der Beschuldigte erneut vernommen werden? Aber? |
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Ja. |
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Existieren nur gesetzliche Beweisverwertungsverbote? |
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Nein, es gibt auch ungeschriebene. |
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Welche Ansichten werden zu ungeschiebenen Beweisverwertungverboten vertreten? |
– Meinungen (4) |
1. Schutzzweck der Beweisnorm |
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Welche Ansicht vertritt die Rspr zu ungeschriebenen Beweisverwertungsverboten? |
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Die Abwägungslehre: |
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Wann liegt nach der Abwägungslehre ein Verwertungsverbot insbesondere nahe? |
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Wenn die verletzte Verfahrensvorschrift dazu bestimmt ist, die Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung des Beschuldigten im Verfahren zu sichern. |
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Welcher Grundsatz zieht das weitreichenste ungeschriebene Beweisverbot nach sich? |
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Art. 2 I iVm Art. 1 I, 20 III GG: |
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Wie darf das Schweigen des Beschuldigten im Strafverfahren bewertet werden? |
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Gar nicht: |
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Was ist die Folge der fehlenden Belehrung nach § 136 I S. 2 und 263 IV S. 1 StPO? |
– Grundsatz & Ausnahme |
Ein völliges Verwertungsverbot. |
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Was ist die Folge einer verweigerten Verteidigerbefragung für den Beschuldigten? |
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Da es sich um ein wichtiges Recht des Beschuldigten handelt, ziehen sowohl die Verweigerung einer Kontaktaufnahme mit dem Verteidiger sowie das Fehlen einer diesbezüglichen Belehrung ein Beweisverwertungsverbot nach sich. |
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Wer ist am umfassensten zur Verweigerung der Aussage berechtigt? |
– Norm |
§ 52 I StPO: |
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Was ist Folge der unterbliebenen Belehrung nach § 52 III StPO? |
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Aufgrund des Schutzbereiches der Norm ist die gewonnene Aussage unverwertbar. |
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Wie findet der § 52 III StPO Anwendung auf Vernehmungen bei Staatsanwaltschaft und Polizei? |
– Merkposten (2) |
1. Bei Staatsanwaltschaft: |
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Was ist auch im Rahmen des § 53 III StPO erforderlich, damit die Aussage unverwertbar wird? |
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Die fehlende Belehrung muss für die Aussage des Zeugen ursächlich gewesen sein. |
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Darf eine Aussage verwertet werden, die sachwidrig und entgegen eines Zeugnisverweigerungsrechtes aus §§ 53, 53a StPO erlangt wurde? |
– Grundsatz & Ausnahme |
Ja. |
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Was ist die Folge, wenn gegen die Belehrungspflicht des § 55 II StPO verstoßen wird? |
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Es kommt nicht zu einem Verwertungsverbot gegenüber eines anderen Angeklagten, da diese Norm den Zeugen vor Selbstbezichtigung schützen will, nicht den Rechtskreis des Angeklagten. |
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Welche Aussagen dürfen im Rahmen des § 252 StPO nicht verwertet werden? |
– Grundsatz & Ausnahme |
Aussagen vor Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen nicht
verwertet werden. |
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Was ist Inhalt des § 97 I StPO? Zweck? |
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Bestimmte Gegenstände bei Personen mit en Rechten des §
52 und § 53 StPO dürfen nicht beschlagnahmt
werden. |
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Führt der Verstoß gegen § 81a StPO zu einem Verwertungsverbot? |
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HM: |
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Wann sind Ergebnisse, die entgegen des § 81a StPO erlangt worden sind, nicht verwertbar? |
– Merkposten (2) |
1. Die Anordnung ist unterblieben und der Betroffene hat nicht
eingewilligt. |
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Nach welcher Theorie des BVerfG bestimmen sich grundrechtliche Verwertungsverbote? |
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Nach der Sphärentheorie. |
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Welche Sphären unterscheidet die Sphärentheorie? |
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1. Intimsphäre |
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Was betrifft die Intimssphäre im Rahmen der Sphärentheorie? |
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Den absolut geschützten, unantastbaren Kernbereich
privater Lebensgestaltung. |
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Wie ist ein Verwertungsverbot in der Intimsphäre zu beurteilen? |
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Aufgrund der Art. 1 I iVm Art. 2 I GG erfolgt keine Güterabwägung. Ein Verstoß zieht ein absolutes Beweisverwertungsverbot nach sich. |
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Was umfasst die Privatsphäre? Verwertungsverbot? |
– Beispiel |
Zum Beispiel private Gespräche in der
Öffentlichkeit. |
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Was umfasst die Sozialsphäre? Verwertungsverbot? |
– Beispiel |
Zum Beispiel Geschäftsgespräche. |
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Sind Tagebücher verwertbar? |
– Grundsatz & Ausnahme |
Es muss eine Abwägung erfolgen. |
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Welche beiden Voraussetzungen hat eine Telefonüberwachung? |
– Norm |
§ 100a StPO: |
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Wann liegt ein Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte Beweise iRd § 100a StPO vor, wenn eine richterliche Anordnung gegeben ist? |
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Da dem Richter bei der Feststellung der materiellen Voraussetzungen ein Beurteilungsspielraum zusteht, liegt ein Verwertungsverbot nur bei objektiver Willkür oder grober Fehlbeurteilung vor. |
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Wann kann auch ein formeller Verstoß iRd § 100a StPO zu einem Verwertungsverbot führen? |
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Nur bei völligem Fehlen einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Anordnung. |
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Nur wer kann eine Telefonüberwachung anordnen? |
– Norm |
§ 100b I StPO: |
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Was ist iRd § 100a StPO zu beachten, wenn Gespräche mit dem Verteidiger erfolgen? |
– Norm |
§ 148 I StPO: |
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Was ist bezüglich von “Zufallsfunden” iRd § 100a StPO zu beachten? |
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Sie sind verwertbar, wenn sie auf Katalogtaten iSd § 100a StPO hinweisen. |
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Wie ist das Abhören einer Mailbox im Rahmen der StPO einzuordnen? |
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Es fragt sich, ob es sich um eine Beschlagnahme iSd § 94
ff StPO oder eine Hausdurchsuchung iSd §§ 102 ff StPO
handeln könnte. |
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Wie ist die Bestimmung des Standortes eines Handys in die StPO einzuordnen? |
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§ 100i StPO: |
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Berührt die Nachfrage nach einer IP-Adresse bei dem Internet Service Provider iSd § 100g StPO das Fernmeldegeheimnis? |
– Grund |
Nein, vielmehr handelt es sich um “Bestandsdaten”
iSd § 3 Nr. 3 TKG. |
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Wo ist das Fernmeldegeheimnis inhaltlich umrissen? |
– Norm |
In § 88 I TKG. |
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Welche von Privatpersonen erlangte Beweismittel sind nicht verwertbar? |
– Merkposten (3) |
1. eklatanter Verstoß gegen die Menschenwürde (zB
durch Folter erlangtes Geständnis) |
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Wie werden V-Leute und Lockspitzel behandelt? |
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Als Privatpersonen: |
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Wo ist der verdeckte Ermittler legaldefiniert? |
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In § 110a II StPO: |
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Wann ist ein Verwertungsverbot bei verdeckten Ermittlungen zu bejahen? |
– Merkposten (2) |
1. Fehlen einer materiellen Voraussetzung |
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Welche beiden Reichweiten von Beweisverwertungsverboten sind zu unterscheiden? |
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1. Fortwirkung |
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Was wäre die Folge, wenn zB ein Verstoß gegen § 136a StPO Fortwirkung nach sich ziehen würde? |
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Es wäre keine erneute Vernehmung möglich. |
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Können Ermittlungsergebnisse, die aufgrund des Ergebnisses eines unverwertbaren Beweismittels erlangt worden sind, verwertet werden? |
– Meinungen (3) |
1. Theorie der Früchte des verbotenen Baums: Um die
Polizei zu disziplinieren ist es erforderlich, dass das Übertreten
von Beweisverboten verhindert wird. |
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Was besagt die Theorie vom hypothetischen Ermittlungsverlauf? |
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Bezüglich der Fernwirkung von Beweisverboten kann auch der
Umstand herangezogen werden, ob die weiteren Beweise auch ohne den
Verstoß erlangt worden wären. |