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Alle Karteikarten zur Beschlagnahme auf einen Blick!

Wo ist die amtliche Sicherstellung von Gegenständen im Rahmen eines Strafverfahrens geregelt?

– Normen

In den §§ 94 ff (Beschlagnahme), 111b ff (Sicherstellung) StPO.

Was kann Gegenstand einer Sicherstellung sein?

– Merkposten (3)

1. Beweismittel
2. Verfalls- und Einziehungsgegenstände
3. Führerscheine

Was setzt die Sicherstellung von Beweismitteln voraus? Verdachtsstufe?


Die nicht fernliegende Möglichkeit, dass der Gegenstand als Beweismittel für die Untersuchung bedeutsam werden kann.

Es genügt ein Anfangsverdacht.

Wozu dient die Sicherstellung von Beweismitteln?


Der Verfahrenssicherung durch Vermeidung von Beweisverlusten.

Wann können Gegenstände nach § 111b StPO sichergestellt werden?

– Merkposten (2)

Wenn Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Voraussetzungen für ihren
1. Verfall oder
2. ihre Einziehung
vorliegen.

Was sind die Voraussetzungen des Verfalls?

– Norm

§ 73 I StGB:
Es ist eine rechtswidrige Tat begangen worden und Täter oder Teilnehmer haben etwas aus dieser Tat erlangt.

Was sind die Voraussetzung einer Einziehung?

– Norm

§ 74 StGB:
Es wurde eine vorsätzliche Straftat begangen.
Es handelt sich um Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden.

Wozu dient die Beschlagnahme von Gegenständen, die dem Verfall oder der Einziehung unterliegen?


1. Der Durchsetzung staatlicher Ansprüche
2. § 73 I S. 2 StGB: Der Schadloshaltung des Tatopfers (Zurückgewinnungshilfe)

Was setzt der § 111b I StPO bezüglich des Tatverdachts vorraus?


Ein Anfangsverdacht genügt, §§ 111b I, 111o I StPO.

Allerdings ist bei Fehlen von dringenden Gründen die Dauer auf sechs Monate beschränkt, § 111b III StPO.

Warum ist eine Sicherstellung von Führerscheinen möglich? Was spricht dagegen?


§ 69 III S. 2 StGB: Sie unterliegen der Einziehung.

Trotzdem unterliegen sie auch den §§ 94 ff StPO, da es nicht auf die Eigentumsverhältnisse ankommt und nicht ihr Verlust durch rechtsgeschäftliche Verfügung, sondern durch tatsächliche Unauffindbarkeit droht.

Wie erfolgt die Sicherstellung bei Verfalls- oder Einziehungsgegenständen?


Stets durch Beschlagnahme, ggf. nach vorangegangener Durchsuchung.

Wie erfolgt die Sicherstellung von Beweismitteln und Führerscheinen?

– Norm
– Beispiele

§ 94 I StPO:
Es besteht keine Beschränkung.

Denkbar ist jedes zweckmäßige Mittel, zB:
Übertragung von Computerdaten,
Verfügungsverbot,
Veränderungsverbot, etc.

Welche Wege sind bei der amtlichen Verwahrung zur Erlangung einer Sache vorgesehen?

– Merkposten (3)

1. gewahrsamlose oder freiwillig herausgegebene Sachen:
Jeder mit der Strafverfolgung befasster Beamter kann amtlich “in Verwahrung nehmen.”, § 94 I StPO.
2. Keine freiwillige Herausgabe:
Ausdrückliche Anordnung zur Beschlagnahme, § 94 II StPO.
3. Herausgabepflichtige Personen:
können durch richterliche Anordnung zur Herausgabe gezwungen werden, §§ 95 II, 70 III StPO.

Woran knüpft die Pflicht eines Dritten zur Herausgabe eines Gegenstandes an?


An die Zeugenpflicht.

Daher ist auch der Beschuldigte oder ein Zeuge, der zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, von der Beschlagnahme gem. § 97 II StPO zu verschonen.

Welche Zwangsmittel können gegen die Person, die nach § 95 I StPO zur Herausgabe verpflichtet ist, angewendet werden?

– Norm

§§ 95 II, 70 I StPO:
Die Mittel, welche gegen nicht aussagebereite Zeugen angewendet werden, zB Ordnungsgeld, Beugehaft.

In welchen zwei Verfahrensstufen gliedert sich die Beschlagnahme?


1. Anordnung
2. Durchführung

Wer ist zur Anordnung der Beschlagnahme berechtigt?

– Merkposten (2)

1. Der Richter
2. bei Gefahr im Verzug: die Staatsanwaltschaft oder Hilfsbeamte, §§ 98 I, 111e I, 33 IV StPO. Dann ist eine richterliche Bestätigung vonnöten, §§ 98 II, 111e II StPO.

Was muss vor der Beschlagnahme grundsätzlich erfolgen? Aber?

– Norm

Eine Anhörung
§ 33 IV StPO:
Sie kann entbehrlich sein, wenn der Zweck gefährdet wäre.

Wer führt die Beschlagnahme wie durch?

– Normen
– Merkposten (2)

Die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten, §§ 36 II, 111f StPO.

Sie erfolgt durch
1. Wegnahme oder
2. Anordnung von Verfügungsbeschränkungen

Welche beiden Wirkungen hat die Beschlagnahme?


1. ö-r Verwahrungsverhältnis unter dem Schutz von § 133 StGB
2. ö-r Verstrickung, dh eine zivilrechtliche Verfügungsbeschränkung iSd § 136 BGB, § 111c V StPO.

Wo sind Sondervorschriften bezüglich der Beschlagnahme zu finden?

– Merkposten (4)

1. §§ 111m, 111n StPO iVm NPresseG: Druckwerke
2. §§ 99-101 StPO: Postsendungen innerhalb des Postbetriebes
3. staatsgefährdendes Material bei der Einschleusung in das Bundesgebiet
4. Führerscheine, § 111a StPO

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