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Alle Karteikarten zur Anklageerhebung auf einen Blick!

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Welche Möglichkeiten der Klageerhebung gibt es?

– Merkposten (7)

1. Einreichung der Anklageschrift, §§ 170 I, 199 II StPO
2. Schriftlicher Antrag der StA auf Erlass eines Strafbefehls, § 407 I StPO
3. Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren, § 417 ff StPO
4. Nachtragsklage, § 266 StPO
5. Privatklage, § 381 StPO
6. Antrag auf Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, §§ 413, 414 III S. 1 StPO
7. Antrag auf Anordnung der selbständigen Einziehung, § 440 StPO

Was ist der Normfall der Klageerhebung?

– Norm

Die Klageerhebung durch Einreichung der Anklageschrift, §§ 170 I, 199 II StPO.

Wann kommt ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls in Betracht?

– Norm

§§ 417ff StPO:
Im Bereich der unteren Kriminalität.

Wann kommt eine Aburteilung im beschleunigten Verfahren in Frage?

– Norm

§ 417 ff StPO:
Wenn keine weiteren Ermittlungen erforderlich sind.

Wann kommt eine Nachtragsklage in Frage?

– Norm
– Merkposten (2)

§ 266 StPO:
Bei mehreren prozessualen Taten
1. während der Hauptverhandlung
2. mit Zustimmung des Angeklagten

Was ist der Unterschied des § 265 zum § 266 StPO?


Im Rahmen des § 265 StPO geht es um die rechtliche Beurteilung der angeklagten Tat, während sich bei dem § 266 StPO eine neue Tat im prozessualen Sinne ergibt.

Bei welchen Taten kommt eine Privatklage in Frage?

– Norm

Bei den in § 374 I StPO aufgeführten.

Wann erfolgt ein Antrag auf selbständige Anordnung von Maßnahmen der Besserung und Sicherung?

– Norm

§ 413 StPO:
Wenn die Staatsanwaltschaft wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters das Strafverfahren nicht durchführt.

Was geschieht, wenn ein Verfahren ohne öffentliche Klage eingeleitet wurde?

– Normen

§§ 206a, 260 III StPO:
Das Verfahren ist in jeder Lage einzustellen.

Was geschieht bezüglich des Prozessgegenstandes durch die Klageerhebung?

– Norm

§§ 200 I, 155 I StPO:
Er wird durch die Klageerhebung festgelegt. Der Beschuldigte wird davor geschützt, dass das Gericht die Untersuchung willkürlich ausdehnt.

Was geschieht, wenn die Klageschrift die Tat nicht hinreichend genau umschreibt?


Es bliebe unklar, welche Sachverhalt in welchem Umfang zu entscheiden ist. Dieses würde Probleme im Bezug auf Art. 103 III GG aufwerfen. Daher liegt ein Verfahrenshindernis vor, welches zur Verfahreneinstellung gemäß §§ 206a, 260 III StPO zwingt.

Wann tritt die Anhängigkeit, wann die Rechtshängigkeit ein?


1. Die Anhängigkeit tritt ein, wenn die Anklage erhoben ist und sich das Gericht mit der Sache befasst.
2. Die Rechtshängigkeit tritt mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ein.

Was geschieht bezüglich der Rechte der Staatsanwaltschaft mit Eröffnung der Hauptverhandlung?

– Norm

§ 156 StPO (Immutabilitätsprinzip):
Sie verliert ihre Dispositionsbefugnis, darf die Klage insbesondere nicht mehr zurücknehmen.

Ist die Staatsanwaltschaft im Rahmen des § 156 StPO auch an ihre früheren Auffassungen und Anträge gebunden?


Nein.

Was geschieht, wenn dieselbe Sache bei verschiedenen zuständigen Gerichten anhängig ist?

– Norm

§ 12 I StPO:
Das Gericht, welches das Verfahren zuerst eröffnet hat, hat den Vorrang.

Welche Gerichtsstände gibt es?

– Normen
– Merkposten (3)

1. § 7 I StPO: Bezirk der Straftat
2. § 8 StPO: Wohnsitz des Angeschuldigten zur Zeit der Klageerhebung.
3. § 9 StPO: Ergreifungsort

Ab wann ist die Bezeichnung “Angeschuldigter” zulässig?

– Norm

§ 157 StPO:
Ab der Erhebung der Klage.

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