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Was ist der Zweck des Vorverfahrens? Wo ist es geregelt? |
§ 158 - 177 StPO: |
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In welche Stufen gliedert sich das Strafverfahren? |
1. Vorverfahren |
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Wer ist die “Herrin des Vorverfahrens”? |
§ 161 StPO: |
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Wer ist zum “ersten Zugriff” berechtigt und verpflichtet? |
§ 163 StPO: |
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Wie endet das Vorverfahren? |
1. Einstellung, §§ 153ff, 170 II StPO oder |
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Was sind die Ermittlungsbefugnisse der Staatsanwaltschaft? |
1. § 161a StPO: Erscheinens- und Aussagepflicht für
Zeugen und Sachverständige |
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Was ist möglich, wenn die Ermittlungsbefugnisse der Staatsanwaltschaft nicht genügen? |
§ 162 StPO: |
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Welches sind die Hauptfälle der Einschaltung eines Ermittlungsrichters? |
1. Haftbefehl |
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An welchem Maßstab prüft der Ermittlungsrichter die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Maßnahme (nicht)? |
§ 162 III StPO: |
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Welchen Zweck hat das Zwischenverfahren? |
§§ 199-211 StPO: |
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Ist das Gericht im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses an die Anträge der Staatsanwaltschaft gebunden? Daher? |
§ 155 II, 206 StPO: |
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Wie kann das Gericht im Zwischenverfahren entscheiden? |
1. Eröffnungsbeschluss |
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Wie kann der Eröffnungsbeschluss ergehen? |
1. §§ 203, 207 StPO: für sich selbst |
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Worauf kann ein Nichteröffnungsbeschluss beruhen? Rechtsbehelfe? |
§ 204 I StPO: |
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Wann ist eine vorläufige Einstellung möglich? |
§ 205 StPO: |
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Wann ist eine Vorlage der Akten bei einem Gericht höherem Ordnung möglich? |
§ 209 II StPO: |
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Wann entfällt das Zwischenverfahren? |
1. beim beschleunigten Verfahren, §§ 417, 418 I
StPO |
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In welche zwei Abschnitte gliedert sich das Hauptverfahren? |
1. Vorbereitung der Hauptverhandlung, §§ 213 - 225
StPO |
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Wie erfolgt die Vorbereitung der Hauptverhandlung? |
1. Anberaumung eines Verhandlungstermins, §§ 214,
219, StPO |
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Welche Möglichkeiten erhalten die Verfahrensbeteiligten durch die Einlegung eines Rechtsmittels? |
Sie erhalten die Möglichkeit, die Strafsache einem anderen Spruchkörper zur nochmaligen Entscheidung zu unterbreiten. |
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In wessen Händen liegt das Vollstreckungsverfahren? |
1. §§ 449-463b StPO: Bei der Staatsanwaltschaft als
Vollstreckungsbehörde. |
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Wann ist ein Wiederaufnahmeverfahren statthaft? |
§§ 359-373 StPO: |