Hier sind alle in der Lernkartei Strafrecht einschließlich der Ergänzungen enthaltenen Karten für alle, die nicht am Computer lernen können/wollen oder erstmal gucken möchen, was sie denn ggf. erwartet.
Das Laden kann übrigens ein bisschen dauern, sind fast 360 kb ...
| Frage | Antwort | Thema |
| Welche beiden Punkte sind iRd der konkreten Gefahr zu prüfen, wenn ein Schaden am Rechtsgut noch nicht eingetreten ist? | 1. Unbeherrschbarkeit des Geschehensablaufes 2. Individualisierung der Gefährdung | § 315b StGB |
| Wann liegt rücksichtsloses Handeln iSd § 315c I Nr. 2 StGB vor (2)? | 1. Bei einem bewussten Hinwegsetzen über die Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern aus eigensüchtigen Gründen oder, 2. im Falle der Fahrlässigkeit, gleichgültiges Handeln ohne Berücksichtigung der möglicherweise hieraus resultierenden Folgen. | § 315c StGB |
| Was ist eine Diensthandlung? | Eine Handlung, die zu den dienstlichen Obliegenheiten des Amtsträgers gehört und von ihm in dienstlicher Eigenschaft vorgenommen wird. | § 331 StGB |
| Wie ist der oTB des § 306 StGB restriktiv auszulegen (3)? | 1. restriktive Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale 2. ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Gemeingefährlichkeit 3. Einschränkung auf Gegenstände von bedeutendem Wert | § 306 StGB |
| Wann liegt eine schwere körperliche Misshandlung iSd § 250 II Nr. 3a StGB vor? | Bei einem Eingriff in die körperliche Integrität, der erhebliche Folgen für die Gesundheit hat oder mit erheblichen Schmerzen verbunden ist. | § 250 StGB |
| Reicht eine vorgetäuschte, in der Vergangenheit liegende Diensthandlung aus? | BGH: Nein, str. | § 331 StGB |
| Mit welchem § ist der § 348 StGB im Zusammenhang zu sehen? | Mit dem § 271 StGB: Bei dem § 348 StGB handelt der Amtsträger bösgläubig, beim § 271 StGB gutgläubig. | § 348 StGB |
| Was ist eine Gesamturkunde? | Eine Verbindung mehrerer Urkunden in dauerhafter Form zu einem einheitlichen Ganzen, das einen selbständigen, über die Einzelbestandteile hinausgehenden Erklärungsinhalt hat. | § 267 StGB |
| Was ist "sich oder einem Dritten verschaffen"? | Bewusster und gewollter Erwerb der tatsächlichen Verfügungsgewalt über eine Sache zu eigenen Zwecken durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter. | § 259 StGB |
| Was sind die 4 großen Probleme der §§ 239a, 239b StGB? | 1. die Strafandrohung ist im Vergleich zu den beabsichtigten Delikten sehr hoch 2. der Vollendungszeitpunkt wird weit vorverlagert. 3. Da es sich um Absichtsdelikte handelt, sind sie mit der Entführung beendet -> Rücktritt vom Versuch der (räuberischen) Erpressung oder der Vergewaltigung, etc, werden nicht erfasst. 4. Die klassischen Delikte werden in die "zweite Reihe" gerückt. | § 239a StGB |
| Wann ist die Individualisierung der Gefährdung gegeben, die für eine konkrete Gefahr erforderlich ist? | Wenn eine bestimmte Person oder Sache in die unmittelbare Gefahrenzone und dort in eine kritische Verkehrssituation gebracht wurde. | § 315b StGB |
| Kann die Einwilligung iRd § 340 StGB rechtfertigend wirken? | Aufgrund des geschützten Rechtsgutes problematisch, wegen der Verweisung des § 340 III StGB auf den § 229 StGB jedoch zu bejahen. | § 340 StGB |
| Was ist im objektiven Tatbestand des § 306 StGB erforderlich (3)? | 1. Inbrandsetzen 2. durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören 3. restriktive Auslegung | § 306 StGB |
| Was ist rohes Misshandeln? | Die erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens infolge gefühlloser, fremdes Leiden missachtender Gesinnung. | § 225 StGB |
| Was bedeutet das Tatbestandsmerkmal "unbefugt" iSd § 324 StGB? | Es ist lediglich ein allgemeines Rechtswidrigkeitsmerkmal. | §§ 324 ff StGB |
| Was ist Versprechen? | Das ausdrückliche oder konkludente Inaussichtstellen eines Vorteils. | § 331 StGB |
| Wie kann der § 340 StGB begangen werden? | Aktiv, aber auch durch Unterlassen, mittelbare Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe. | § 340 StGB |
| Was ist ein Vorteil iSd § 331 StGB? | Jede Leistung materieller oder immaterieller Art, auf die der Amtsträger oder der Dritte keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert. | § 331 StGB |
| Welche Theorien differenzieren bezüglich des Schutzes einer "potentiellen" Bewegungsfreiheit (3)? | 1. Aktualitätstheorie: Eine vollendete Freiheitsberaubung liegt erst vor, wenn das Opfer sich tatsächlich fortbewegen will. 2. Potentialitätstheorie (Rspr, Lit): Eine vollendete Freiheitsberaubung liegt auch vor, wenn sich das Opfer gar nicht fortbewegen will oder seine Lage gar nicht bemerkt. 3. Aktualisierbarkeitstheorie: Eine vollendete Freiheitsberaubung liegt vor, wenn das Opfer seinen potentiell vorhandenen Fortbewegungswillen jederzeit aktualisieren könnte, selbst wenn es die Lage nicht bemerkt hat. | § 239 StGB |
| Was muß der Vorsatz beim Meineid umfassen (3)? | 1. Falschaussage 2. Eid umfasst die Falschaussage 3. Zuständigkeit zur Vereidigung | § 154 StGB |
| Was ist im Rahmen der objektiven Vorhersehbarkeit zu prüfen? | Der Erfolg unter der Kausalverlauf müssen ex ante objektiv voraussehbar gewesen sein. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Wann hat sich die Gefahr im Erfolg realisiert? | Wenn der Erfolg - nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge und - der allgemeinen Lebenserfahrung noch in Rechnung zu stellen ist. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was ist bezüglich der lebensgefährlichen Behandlung iRd § 250 II Nr. 3b StGB erforderlich? | Hinsichtlich der Lebensgefährdung ist zumindest bedingter Vorsatz erforderlich. | § 250 StGB |
| Was muß bei dem fahrlässigen Delikt im Rahmen der Schuld vorliegen? | Der Täter muß nicht nur objektiv eine Plficht verletzt haben, sondern auch subjektiv. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Wo ist der Defensivnotstand geregelt? | § 228 BGB | Rechtswidrigkeit |
| Was ist der Abbruch der Schwangerschaft? Zeitraum? | Die Abtötung der Leibesfrucht. Die Schwangerschaft beginnt mit der Nidation, § 218 I S. 2 StGB und endet mit der Geburt. | § 218 StGB |
| Was sind Daten? | Alle codierten oder zumindest codierbaren Informationen, unabhängig vom Verarbeitungsgrad, dh die Daten können im Gegensatz zum § 202a II StGB auch wahrnehmbar sein. | § 263a StGB |
| In welchen beiden Punkten ist der objektive TB des § 218 StGB zu prüfen? | 1. Abbruch der Schwangerschaft 2. kein Tatbestandsausschluss nach § 218a I StGB | § 218 StGB |
| Kann eine pure Faust zB eines Berufsboxers als Werkzeug iSd § 224 StGB angesehen werden? | Nein. | § 224 StGB |
| Ist ein beschuhter Fuß als gefährliches Werkzeug iSd § 224 StGB anzusehen? | In der Regel nicht. Allerdings sind die Gesamtumstände zu berücksichtigen, so dass sich bei Schuhen mit Stahlkappen, etc, etwas anderes ergeben kann. | § 224 StGB |
| Was ist eine Lähmung iSd § 226 I Nr. 3 StGB? | Eine erhebliche Beeinträchtigung der Beweglichkeit, welche den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht. | § 226 StGB |
| Reicht das bloße Ausnutzen eines Überraschungsmomentes für einen hinterlistigen Überfall iSd § 224 StGB? | Nein, es ist ein plötzlicher, unerwarteter Angriff mit planmäßigem und der Verdeckung der wahren Absichten dienenden Vorgehen. | § 224 StGB |
| Ist für den § 224 I Nr. 5 StGB eine tatsächliche Lebensgefahr erforderlich? | Nein, es genügt, wenn die Tat nach den Umständen des Einzelfalls geeignet war, das Leben des Opfers zu gefährden. | § 224 StGB |
| Was ist der gefahrspezifische Zusammenhang? Zweck? | § 227 StGB umfasst nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Verletzten zu führen. Hierdurch wird die uferlose Weite der Äquivalenztheorie eingeschränkt. | § 227 StGB |
| Wo zwischen muss bei dem § 227 StGB der Unmittelbarkeitszusammenhang bestehen (2)? | 1. TvA: Zwischen Körperverletzungserfolg und dem Todeserfolg 2. hM: Zwischen Körperverletzungshandlung und Todeserfolg. | § 227 StGB |
| Liegt eine Fremd- oder eine Selbsttötung vor, wenn der Arzt dem Patienten lediglich das Gift zur Verfügung stellt? | Abgrenzung nach Tatherrschaft: Da der Patient Herr über das Geschehen ist, stellt es eine Selbsttötung dar. | § 212 StGB |
| Warum verwirklicht der Garant nach Meinung der Rspr. ein Tötungsdelikt, wenn er dem freiverantwortlichen Suizidenten nicht hilft, nachdem dieser bewusstlos ist? | In dem Moment verliert der Suizident die Tatherrschaft und sie fällt dem Garanten zu. Die hM lehnt dieses jedoch als widersinnig ab. | § 212 StGB |
| Wie ist das Verhältnis des § 216 StGB zu den qualifizierten Körperverletzungsdelikten? | Er hat ihnen gegenüber eine Sperrwirkung: Wird er versucht und zB der § 226 I StGB verletzt, muss die mit höherer Strafe bedrohte Körperverletzung außer Betracht bleiben. | § 216 StGB |
| Welche Lösungen werden vertreten, um das Merkmal der Heimtücke iRd § 211 StGB bei besonderen Umständen (schwere Provokation, große Verzweiflung) bezüglich der lebenslangen Freiheitsstrafe verfassungsmäßig einzuschränken (3)? | 1. Es ist zusätzlich ein verwerflicher Vertrauensbruch erforderlich 2. Es ist in einer Gesamtschau zu prüfen, ob sich das Vorgehen als besonders verwerflich darstellt 3. BGH: Rechtsfolgenlösung: Besondere Umstände sind nach § 49 I Nr. 1 StGB zu berücksichtigen. | § 211 StGB |
| Auf welchen beiden Ebenen spielen Anschauungen und Wertvorstellungen bei Morden durch Ausländer nach dem BGH eine Rolle? | 1. Aufgrund dieser kann die Tötung eventuell nicht auf "niedrigster Stufe" iSe niederen Beweggrundes stehen. 2. Senkung des Schuldgehaltes, Milderung nach § 49 I Nr. 1 StGB | § 211 StGB |
| Was sieht die Rechtsprechung in den §§ 211, 212 und 216 StGB? | Selbständige Tatbestände. | § 212 StGB |
| Was sind die beiden Hauptfolgen, wenn man mit der Rspr. davon aufgeht, dass es sich bei den §§ 211 und 212 StGB um selbständige Tatbestände handelt? | 1. Die Anwendung für des § 213 StGB ist bei § 211 StGB ausgeschlossen. 2. Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe sind persönliche, strafbegründende Merkmale, § 28 I StGB ist bei Mittätern und Teilnehmern anzuwenden. | § 211 StGB |
| Auf welche Argumente stützt die Rspr. ihre Annahme, dass es sich bei §§ 211 und 212 StGB um selbständige Tatbestände handle (2)? | 1. "Wer einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein..." 2. Qualifikationen stehen immer im Anschluss an den Grundtatbestand | § 211 StGB |
| Welche Beziehung sieht die hLit zwischen den §§ 211, 212 und 216 StGB? | § 212 StGB ist der Grundtatbestand, § 211 StGB ist eine Qualifikation, § 216 StGB eine Privilegierung. | § 212 StGB |
| Welches sind die beiden Hauptkonsequenzen, welche sich aus der Meinung der hLit ergeben, es handle sich bei dem § 211 StGB um eine Qualifikation? | 1. § 213 StGB bleibt anwendbar. 2. Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe sind persönliche, strafverschärfende Merkmale, § 28 II StGB findet bei Tatbeteiligen Anwendung. | § 211 StGB |
| Was sind die Argument der hLit für ihre Auffassung, dass §§ 211 und 216 StGB keine selbständigen Delikte sind (2)? | 1. Sie dienen ebenfalls dem Schutz des Lebens, enthalten zum § 212 StGB nur privilegierende oder qualifizierende Merkmale. 2. Der Gesetzgeber wollte nur das schwerste Delikt voranstellen. Hieraus ergibt sich kein systematisches Verhältnis. | § 211 StGB |
| Wann liegt bei der Verdeckungsabsicht nur bedingter Vorsatz, wann direkter Vorsatz gegeben? | 1. bedingter Vorsatz: Der Täter glaubt, nicht erkannt worden zu sein, die Tatverdeckung ist auch ohne Tod des Opfers möglich. 2. direkter Vorsatz: Der Täter geht davon aus, dass die Verdeckung nur durch den Tod des Opfers erreicht werden kann. | § 211 StGB |
| Was geschieht, wenn die Subvention gewährt wird? | Der hierdurch begangene § 263 StGB tritt hinter den § 264 StGB zurück. | § 264 StGB |
| Wann liegt ein "Im-Stich-Lassen" vor? | Bei der Unterlassung der gebotenen und nach Umständen auch möglichen und zumutbaren Hilfeleistung, wodurch eine bestehende Gefahr nicht beseitigt oder erhöht wird. | § 221 StGB |
| Wann ist eine Hilfeleistung erforderlich? | Wenn der Betroffene sich selbst nicht helfen kann und anderweitig keine ausreichende Hilfe vorhanden ist. | § 323c StGB |
| Auf welche drei weisen kann sich der Täter bei dem indirekten Verbotsirrtum irren? Behandlung? Was ist der Unterschied? | 1. über die Existenz einer Erlaubnisnorm, § 17 StGB. 2. über den Umfang einer Erlaubnisnorm, § 17 StGB. 3. über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Erlaubnisnorm, § 16 I S. 1 StGB analog. Unterschieden wird zwischen Irrtümer auf rechtlicher und tatsächlicher Ebene (3.). | Schuld |
| Welche vier Punkte sind im Rahmen der Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen? | 1. objektiver Tatbestand 2. subjektiver Tatbestand 3. Tatbestandsannexe 4. ggf, § 28 StGB (besondere persönliche Merkmale) | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was ist eine Gesundheitsbeschädigung? | Das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften Zustandes körperlicher oder seelischer Art. | § 223 StGB |
| Was ist ein empfindliches Übel iSd § 240 StGB? | Jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten oder Zufügung von Nachteilen, sofern der drohende Verlust oder der zu fürchtende Nachteil geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen. | § 240 StGB |
| Liegt eine Strafbarkeit vor, wenn es sich um einen den Bürger begünstigenden VA handelt (2)? | 1. hM Strafbarkeit entfällt, solange der VA nicht zurückgenommen wurde (Ausnahme kollusives Zusammenwirken, § 330d Nr. 5 StGB) 2. aM: allein die materielle RM ist ausschlaggebend. | §§ 324 ff StGB |
| Wann liegt ein unbeherrschbarer Geschehensablauf vor, welcher für eine konkrete Gefährdung erforderlich ist? | In einem Zustand, der auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet, wobei der Eintritt des Schadens so wahrscheinlich ist, dass es nur noch vom Zufall abhängig, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht. | § 315b StGB |
| Wo sind bei den §§ 331, 333 StGB die Unrechtsvereinbarungen, wo bei den §§ 332, 334 StGB zu finden? Was stellen sie her? | §§ 331, 333 StGB: "für die Diensthandlung" §§ 332, 334 StGB: "als Gegenleistung". Sie stellen das Beziehungsverhältnis Tathandlung <-> Amtshandlung her. | § 331 StGB |
| Was ist "Sich-versprechen-lassen"? | Die ausdrückliche oder stillschweigende Annahme eines Angebotes einer späteren Zuwendung. | § 331 StGB |
| Welcher Maßstab ist an die Beugung des Rechts anzulegen (4 Theorien)? | 1. objektive Theorie: Das Recht ist gebeugt, wenn sich die Entscheidung nicht mehr iRd objektiv noch vertretbaren bewegt. 2. subjektive Theorie: ... wenn der Entscheidende bewusst entgegen seiner juristischen Überzeugung entscheidet. 3. Pflichtverletzungstheorie: ... wenn der Entscheidende eine ihm obliegende (Amts-)Pflicht verletzt. 4. objektive "schwere" Theorie: BGH verlangt auf Grundlage der objektiven Theorie, dass durch die Entscheidung das objektive Recht schwer verletzt wird. | § 339 StGB |
| Was ist Ankaufen? | Der derivative Erwerb einer Sache vom Vortäter durch den Hehler, verbunden mit der tatsächlichen Einräumung der Verfügungsgewalt. | § 259 StGB |
| Wie ist der oTB des § 227 StGB zu prüfen (5)? | 1. Grundtatbestand § 223 StGB 2. Eintritt der schweren Folge 3. Kausalität zwischen Grundtatbestand und schwerer Folge 4. Gefahrenspezifischer Zusammenhang 5. Fahrlässigkeit, § 18 StGB | § 227 StGB |
| Ist liegt der Unmittelbarkeitszusammenhang auch vor, wenn der Tod des Verletzen durch sein eigenes Verhalten verursacht wird? Aber? | Grundsätzlich nein. Anders ist der Fall jedoch, wenn das Opfer durch die Körperverletzung in seinen klaren Denkabläufen gestört ist. | § 227 StGB |
| Ist ein Unmittelbarkeitszusammenhang anzunehmen, wenn der Tod erst durch eine Handlung eines Dritten eintritt? Aber? | Nein. Anders ist der Fall jedoch, wenn die Verletzung sicher zum Tode geführt hätte, dieser jedoch durch Einwirkung des Dritten früher eintritt. | § 227 StGB |
| Wie ist zu bestrafen, wenn die Mutter ihr Kind vor der Geburt vorsätzlich verletzt und dieses infolge der Verletzung geboren wird? | Das Vorliegen eines Objektwechsels ist unerheblich. Es kommt vielmehr auf den Tatzeitpunkt an: da das ungeborene Kind kein Mensch iSd StGB ist, geht die Mutter daher straffrei aus. | § 223 StGB |
| Welche beiden Theorien sind bei der Freiverantwortlichkeit beim Suizid zu unterscheiden? | 1. Exkulpationslösung: Es ist auf die §§ 16, 19, 20, 35 StGB zurückzugreifen und die Frage zu stellen, ob der Suizident verantwortlich gewesen wäre, wenn er einen anderen getötet hätte 2. hM: Einwilligungslösung: Es sind die Regeln der Einwilligung anzuwenden. | § 212 StGB |
| Ist ein Selbstmordversuch ein Unglückfall iSd § 323c StGB (2)? | 1. Nein, solange er freiverantwortlich erfolgt. 2. Rspr: Ja, außer, der Rettungsversuch würde zu einem inhumanen, qualvollen Weiterleben führen. | § 212 StGB |
| Wie ist die Abgrenzung zwischen Suizidbeihilfe und Tötung auf Verlangen im Rahmen der Tatherrschaftslehre vorzunehmen (2)? | 1. hM: Es kommt auf den Gesamtplan und die Funktion der einzelnen Tatbeiträge an, dh wer das zum Tode führende Gesamtgeschehen tatsächlich beherrschte. 2. Es kommt auf den todbringenden Augenblick an, dh auf das Selbstüberschreiten der Schwelle. | § 216 StGB |
| Was ist ein Verkehrsunfall? | Ein - plötzliches Ereignis im - fließenden oder ruhenden öffentlichen Verkehr, das mit dessen - Gefahren in innerem Zusammenhang steht und einen - nicht ganz unerheblichen Sach- oder Personenschaden zur Folge hat. | § 142 StGB |
| Wie wird der Ehrbegriff normativ gedeutet? | Als die verdiente Wertgeltung, die dem Menschen kraft seiner Personenwürde und seinem sittlich sozialen Verhalten zukommt. | § 185 StGB |
| Was ist im oTB des § 261 II StGB zu prüfen (4)? | 1. Tatobjekt 2. Tathandlung 3. kein Ausschluss nach VI 4. kein Ausschluss aufgrund teleologischer Reduktion | § 261 StGB |
| Liegt eine Tötung durch Unterlassen vor, wenn ein Garant den freiverantwortlichen Suizid des Schutzbefohlenen fördert? | 1. TvA: Ja. Jeder, der aktiv fördert verletzt zugleich die Pflicht, drohende Lebensgefahr vom Opfer abzuwenden. 2. hM: Nein, durch eine solche Annahme wird die Wertentscheidung des Gesetzgebers, die Teilnahme am Freitod straflos zu lassen, unterlaufen. | § 212 StGB |
| Welche Fallgruppen können nach dem BGH bei der Heimtücke zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe führen (6)? | 1. große Verzweifelung 2. gerechter Zorn 3. schwere Provokation 4. notstandsbezogene ausweglos erscheinende Situation 5. vom Opfer verursachter und ständig zermürbender Konflikt 6. abweichende Wertvorstellungen bei Ausländern | § 211 StGB |
| Was ist Gewalt iSd § 240 StGB? | Ein Mittel, mit dem auf den Willen oder das Verhalten eines anderen durch Zufügung eines gegenwärtigen empfindlichen Übels eine Zwangswirkung ausgelöst wird. | § 240 StGB |
| Wann liegt ein Widerstand durch Gewaltanwendung vor? | Wenn eine 1. körperliche Kraftentfaltung vorliegt, die 2. gegen den Amtsträger gerichtet ist und 3. nach der Vorstellung des Täters dazu geeignet ist, die Vollstreckungshandlung zu verhindern oder zu erschweren. | § 113 StGB |
| Was ist "Sich-Bemächtigen"? | Die Begründung eigener physischer Herrschaft über den Körper eines anderen Menschen. Eine Ortsveränderung ist nicht erforderlich. | § 239a StGB |
| Wie legt der BGH die §§ 239a, 239b StGB restriktiv aus (2)? | 1. die abgenötigte Handlung muss während und nicht nach der Beendigung der Bemächtigungslage stattfinden 2. beim "Sich-Bemächtigen" muss eine stabile Lage vorhanden sein -> Bemächtigungsakt und Nötigungsakt dürfen nicht auf einer einheitlichen Nötigung beruhen. | § 239a StGB |
| Welche Perspektive in zugrunde zu legen, wenn es um die Feststellung des Vorliegens eines Unglücksfalles geht (3)? | 1. subjektiv: die irrige Annahme eines Unglücksfalls führt zur Vollendung 2. objektiv-ex ante 3. objektiv-ex post: Es muß im nachhinein aufgeklärt werden, im Zweifel gilt: in dubio pro reo. Argument: sonst läge Umgehung der fehlenden Versuchsstrafbarkeit vor. | § 323c StGB |
| Was sind die ungeschriebenen Merkmale im objektiven Tatbestand des fahrlässigen Begehungsdelikts (4)? | 1. objektive Sorgfaltspflichtverletzung 2. objektive Vorhersehbarkeit 3. objektiver Pflichtwidrigkeitszusammenhang 4. Schutzzweck der Sorgfaltspflicht bzw. der Norm | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was muss der Vorsatz umfassen (2)? | 1. Der Täter muss es zumindest für möglich halten, eine zur Ehrminderung geeignete Gedankenäußerung gegenüber einem anderen kunzutun. 2. mit der hM: Wenn die Unwahrheit der Tatsachenäußerung als ungeschriebenes TB-Merkmal angenommen wird, muß der Vorsatz auch diese umfassen. | § 185 StGB |
| Wann ist eine Notstandslage beim entschuldigenden Notstand nach § 35 StGB gegeben (4)? | 1. Gefahr 2. Gegenwärtige 3. für Leben, Leib , Freiheit 4. des Täters, eines Angehörigen, sonstige nahestehende Person | Schuld |
| Was sind die durch den § 164 StGB geschützten Rechtsgüter? | 1. inländische staatliche Rechtspflege 2. der betroffene Einzelne vor ungerechtfertigter Verfolgung. | § 164 StGB |
| Wer ist zuständige Stelle iSd § 164 StGB (4)? | 1. Behörde 2. zur Entgegennahme von Anzeigen zuständiger Amtsträger 3. militärischer Vorgesetzter 4. öffentlich | § 164 StGB |
| Was kann Tatgegenstand des § 164 StGB sein (3)? | 1. rechtswidrige Tat 2. Verletzung einer Dienstpflicht 3. andere Verhaltensweisen, die für das Opfer negative Rechtsfolgen auslösen (zB Verwaltungsverfahren, Bußgeldbescheid, etc.) | § 164 StGB |
| Kann jemand, der von seinem prozessualen Schweigerecht Gebrauch macht oder die Tat einfach leugnet, sich nach § 164 StGB strafbar machen, wenn der Verdacht dann zwangsläufig auf einen anderen fällt? | Nein. | § 164 StGB |
| Sind 1. der § 158 StGB 2. die §§ 258 V, VI StGB analog anwendbar? | 1. Ja, aufgrund des allgemeinen Gedanken der tätigen Reue nach vollendetem Delikt 2. Nein. | § 164 StGB |
| Welche beiden Alternativen, die sich sowohl in Abs. 1 als auch in Abs. 2 wieder finden. enthält der § 145d StGB? | Nr. 1: Vortäuschen einen begangenen Straftat Nr. 2: Vortäuschen bevorstehender Straftaten | § 145d StGB |
| Wie unterscheiden sich Abs. 1 und Abs. 2 des § 145d StGB? | I: Es wird über die Tat getäuscht II: Es wird bezüglich der Beteiligten an einer tatsächlich begangenen Tat getäuscht. | § 145d StGB |
| Ist es erforderlich, dass es tatsächlich zu Ermittlungen kommt? | Nein, § 145d StGB ist kein Erfolgs-, sondern ein Tätigkeitsdelikt. | § 145d StGB |
| Was ist eine rechtswidrige Tat iSd § 145d StGB, was insbesondere nicht? | § 11 I Nr. 5 StGB: Eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. | § 145d StGB |
| Ist § 145d II StGB anwendbar, wenn der Täter lediglich den Verdacht von sich selbst ablenken will, zB durch ein falsches Alibi? | Nein. | § 145d StGB |
| Was ist eine Strafvereitelung? | Eine Maßnahme, durch welche verhindert wird, dass ein anderer wegen einer von ihm begangenen rechtswidrigen Tat verurteilt wird. | § 258 StGB |
| Was ist eine Vollstreckungsvereitelung? | Eine Maßnahme, die verhindert, dass eine gegen einen anderen verhängte Strafe vollstreckt wird. | § 258 StGB |
| Was ist das Tatziel einer Strafvereitelung (2)? | 1. Verhinderung der Bestrafung wegen einer rechtswidrigen Tat 2. Verhinderung der Verhängung einer Maßnahme. | § 258 StGB |
| Was ist im sTB erforderlich? | Absicht oder Wissentlichkeit. | § 258 StGB |
| Muss eine echte Urkunde auch wahr sein? Sondern? | Nein, entscheidend für die Urkundseigenschaft ist, dass der Inhalt von dem Aussteller ausgeht, nicht der Inhalt selbst. | § 267 StGB |
| Welches Rechtsgut wird durch den § 268 StGB geschützt? | Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs mittels technischer Aufzeichnungen. | § 268 StGB |
| Woraus ergeben sich Art und Maß der anzuwenden Sorgfalt 1. zeitlich und 2. umfänglich? | Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt ergeben sich aus den Anforderungen, die bei einer Betrachtung der Gefahrenlage "ex ante" an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Welche Anforderungen stellt die Notstandshandlung beim § 35 StGB (4)? | 1. Beeinträchtigung 2. eines anderen Rechtsgutes 3. ist das mildeste Mittel 4. keine zumutbaren Alternativen | Schuld |
| Was sind die drei Hauptfälle der Obhutspflicht? | 1. Natürliche Verbundenheit mit Rechtsgutträger (Familienangehöriger) 2. Enge Gemeinschaftsbeziehungen (Expeditionstrupp) 3. Freiwillige Übernahme (Kindermädchen / Arzt) | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Was ist bei dem Versuch auf Ebene des Tatbestands-Vorsatzes vom Versuch abzugrenzen (3)? | 1. die straflose Tatgeneigtheit 2. der untaugliche Versuch und 3. das Wahndelikt | Versuch |
| Was genügt hinsichtlich der Fahrlässigkeit beim Rauschdelikt? | Wenn der Täter in nüchternem Zustand in der Lage gewesen wäre, die Verletzung der Sorgfaltspflicht zu vermeiden und den Erfolg vorauszusehen. | § 323a StGB |
| Ist der Begriff der Rechtswidrigkeit iSd § 303 StGB ein Tatbestandsmerkmal? | Nein, sondern nur ein "allgemeines Verbrechensmerkmal" und somit nur ein deklaratorischer Hinweis auf oft eingreifende Rechtfertigungsgründe. | § 303 StGB |
| Was ist beim unechten Unterlassungsdelikt im subjektiven Tatbestand zu prüfen (3)? | 1. Vorsatz 2. sonstige subjektive Merkmale 3. Gleichwertigkeitskorrektiv, subj. (Entsprechungsklausel) | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Wann liegt eine Notsituation vor? | Wenn ein rechtlich schützenswertes Interesse in Gefahr ist. | Rechtswidrigkeit |
| Wann steht die Tathandlung im Bezug zum Kreditgeschäft (3)? | Wenn sie 1. bei Antrag auf Kreditgewährung 2. bei Antrag auf Kreditbelassung 3. bei einem Antrag auf Veränderung der Bedingungen für einen Kredit erfolgt. | § 265b StGB |
| Was ist bei der Urkundenfälschung im subjektiven TB zu fordern (2)? | 1. Vorsatz hinsichtlich aller Merkmale, insbesondere auch der Urkundeneigenschaft. 2. Zur Täuschung im Rechtsverkehr, nach hM ist dolus directus 2. Grades ausreichend. | § 267 StGB |
| Was ist für eine Rechtfertigung nach § 193 StGB erforderlich (3)? | 1. Wahrnehmung berechtigter Interessen 2. Interessenabwägung (wenigstens Gleichwertigkeit) 3. subjektives Rechtfertigungselement | § 186 StGB |
| Was besagt die Apprehensionstheorie? | Bei Diebstählen im Supermarkt genügt, dass bei kleinen Gegenständen diese eingesteckt werden und somit in die Gewahrsamsenklave der eigenen Körpersphäre verbracht werden. | § 242 StGB |
| Was sind die beiden durch den § 240 StGB geschützten Rechtsgüter (2)? | 1. Freiheit der Willensbildung: Freiheit, sich überhaupt einen Willen bilden zu können. 2. Freiheit der Willensbetätigung: Freiheit, den gebildeten Willen auch in die Tat umsetzen zu können. | § 240 StGB |
| Welche zwei Arten der speziellen Rechtfertigungsgründe gibt es für den § 218 StGB? | 1. § 218a II StGB: medizinisch-soziale Indikation 2. § 218a III StGB: kriminologische Indikation | § 218 StGB |
| Was ist das durch den § 221 StGB geschützte Rechtsgut? | Das Leben und die körperliche Unversehrtheit. | § 221 StGB |
| Welche Lösungen sind zur erforderlichen Einschränkung des Mordtatbestandes möglich (3)? | 1. einschränkende Auslegung der einzelnen Mordmerkmale 2. ungeschriebenes Merkmal der besonderen Verwerflichkeit als Korrektiv (negative Typenkorrektur) 3. Strafrahmenlösung des BGH: Strafmilderung nach § 49 I StGB | § 211 StGB |
| Was ist der Unterschied zwischen der objektiven Vorherrsehbarkeit und dem objektiven Pflichtwidrigkeitszusammenhang? | Die objektive Vorhersehbarkeit verknüpft die Handlung als Handlung mit dem Erfolg, der objektive Pflichtwidrigkeitszusammenhang verknüpft die Handlung als Pflichtverletzung mit dem Erfolg. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Welche drei Tatmöglichkeiten gibt es für das "Im-Stich-Lassen"? | 1. räumliches Sich-Entfernen 2. schlichtes Nichthelfen trotz Anwesenheit 3. Täter entfernt sich straflos und beschließt, nicht zum Opfer zurückzukehren. | § 221 StGB |
| Ist auch derjenige nach § 231 StGB zu bestrafen, der a) erst hinzukommt, nachdem die schwere Folge eingetreten ist oder b) sich entfernt hat, bevor die schwere Folge eingetreten ist? | 1. BGH in beiden Fällen ja. 2. aM: wenigstens der später hinzugetretene bleibt straflos. | § 231 StGB |
| Aus welchen beiden Elementen besteht der subjektive Tatbestand beim fahrlässigen Begehungsdelikt? | 1. Wissenelement 2. Wollenelement | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist für die Anstifterhandlung insbesondere erforderlich (4)? | 1. Mittel (beliebig) 2. Entschlußauslösung 3. bestimmter Adressat 4. konkrete Haupttat | Anstiftung |
| Was ist Verdächtigen iSd § 164 I StGB? | Ein Verhalten, durch welches ein Verdacht hervorgerufen oder gesteigert wird. | § 164 StGB |
| Wie kann die Verdächtigung erfolgen (4)? | Durch 1. ausdrückliche oder 2. konkludente Tatsachenäußerung, 3. Schaffung einer verdächtigen Beweislage oder 4. Unterlassen in Garantenstellung. | § 164 StGB |
| Was ist im sTB zu prüfen (3)? | 1. Vorsatz 2. wider besseren Wissens 3. Absicht, ein behördliches Verfahren gegen das Tatopfer herbeizuführen. | § 164 StGB |
| Welche beiden Konstellationen sind zu unterscheiden, wenn der Täter lediglich einen Namen ausspricht, welcher sich beim Leugnen aufdrängen würde? | Bei einer 2-Personen-Konstellation darf er dieses, bei einer 3-Personen-Konstellation nicht. | § 164 StGB |
| Wie behandelt der BGH den Fall, dass eine andere schwerere Tat behauptet wird als die, die tatsächliche begangen wurde? | Bei bloßen Übertreibung (Höhe der Beute, Zahl der Schläge) liegt § 145d StGB nicht vor, sondern erst, wenn eine völlig andere oder erheblich schwerere Tat begangen wurde. | § 145d StGB |
| Wo ist die technische Aufzeichnung legaldefiniert? | In § 268 II StGB. | § 268 StGB |
| Muss die Information optisch-visuell verständlich sein? Bsp? | Nein, zB bei Aufnahme auf einen Magnetstreifen. | § 268 StGB |
| Welche vier Tathandlungen sind iRd § 268 StGB möglich? | 1. Herstellen einer unechten technischen Aufzeichnung, § 268 I Nr. 1 1. Alt StGB 2. Verfälschen einer technischen Aufzeichnung, § 268 I Nr. 1 2. Alt. StGB 3. Gebrauchen einer unechten technischen Aufzeichnung, § 268 I Nr. 2 StGB 4. Störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang, § 268 III StGB. | § 268 StGB |
| Was ist das geschützte Rechtsgut iRd § 274 I Nr. 1 StGB? | Die Beweisführungsbefugnis des Berechtigten. | § 274 I Nr. 1 StGB |
| Was ist Tatobjekt des § 274 I Nr. 1 StGB (3)? | 1. Urkunde 2. technische Aufzeichnungen 3. beweiserhebliche Daten | § 274 I Nr. 1 StGB |
| Ist für das "Gehören" iSd § 274 I Nr. 1 StGB das Eigentum entscheidend? Sondern? | Nein, sondern die Beweisführungsbefugnis. | § 274 I Nr. 1 StGB |
| Welches sind die Tathandlungen iRd § 274 I Nr. 1 StGB (3)? | 1. Vernichten 2. Beschädigen 3. Unterdrücken | § 274 I Nr. 1 StGB |
| Worauf kommt es beim Beschädigen iSd § 274 I Nr. 1 StGB (nicht) an? | Nicht auf die Substanzverletzung, sondern auf die Beeinträchtigung des Beweiswertes, womit jedes Verfälschen einer Urkunde zugleich ein Beschädigen darstellt. | § 274 I Nr. 1 StGB |
| Stellt der staatliche Straf- und Bußgeldanspruch einen Nachteil iSd § 274 StGB dar? Bsp? | Nein. So ist zB die Vernichtung von Fahrtenschreiberblättern nicht vom § 274 StGB erfasst. | § 274 I Nr. 1 StGB |
| Was ist geschütztes Rechtsgut iSd § 271 StGB? | Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Verkehrs hinsichtlich der inhaltlichen Wahrheit öffentlicher Urkunden. | § 271 StGB |
| Welche zwei Alternativen enthält der § 123 StGB? | 1. Das (aktive) Eindringen in die geschützten Bereiche 2. Das (passive) Verweilen trotz Aufforderung, sich zu entfernen. | § 123 StGB |
| Ist der § 123 StGB ein eigenhändiges Delikt? | Nein. Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft sind daher auch möglich, wenn der Täter sich selbst nicht in den geschützten Räumlichkeiten aufhält. | § 123 StGB |
| Ist der Versuch des § 123 StGB strafbar? | Nein. | § 123 StGB |
| Welches sind die durch den § 123 StGB geschützten Räumlichkeiten (5)? | 1. Wohnung 2. Geschäftsräume 3. befriedetes Besitztum 4. abgeschlossener Raum zum öffentlichen Dienst 5. abgeschlossener Raum zum öffentlichen Verkehr | § 123 StGB |
| Was sind offene Zubehörflächen? Gehören auch diese zur Wohnung iSd § 123 StGB? | ZB Terrassen, Hofräume. Ob diese zur Wohnung gehören, ist strittig. | § 123 StGB |
| Liegt bereits befriedetes Besitztum vor, wenn die Grundstücksfläche von Verbotsschildern gesichert ist? | Nein. | § 123 StGB |
| Was ist Eindringen iSd § 123 StGB? Was muss eingedrungen sein? | Eindringen ist das Betreten gegen oder ohne den Willen des Berechtigten. Der Täter muss mit einem Teil seines Körpers in die jeweilige Räumlichkeit gelangt sein. | § 123 StGB |
| Wie wirkt es, wenn das Eindringen mit Einverständnis des Berechtigten erfolgt? | Es ist bereits der Tatbestand ausgeschlossen. | § 123 StGB |
| Welche Fälle umfasst der Fall des Verweilens trotz Aufforderung? | Die Fälle, in welchen der Täter zuvor rechtmäßig in einer Räumlichkeit aufgehalten hat oder sich beim Betreten der Räumlichkeit nicht strafbar gemacht hat | § 123 StGB |
| Ist die Widerrechtlichkeit ein eigenes Tatbestandsmerkmal? | Nein, es handelt sich lediglich um ein sog. allgemeines Rechtswidrigkeitsmerkmal. | § 123 StGB |
| Ist auch das Eindringen aufgrund eines erschlichenen Einverständnisses tatbestandsmäßig iSd § 123 StGB? | Nein, wenn es sich um ein auf einer Täuschung basierendes Einverständnis handelt. Anders ist der Fall, wenn es sich um eine auf Zwang oder Drohung basierende unfreiwillige Einwilligung handelt. | § 123 StGB |
| Wann sind Hausverbote durch VA strafrechtlich irrelevant (3)? | 1. Nichtigkeit 2. mit aufschiebender Wirkung angefochten 3. kann noch mit aufschiebender Wirkung angefochten werden. | § 123 StGB |
| Welche beiden Rechtsgüter werden durch die Brandstiftungsdelikte geschützt? | 1. Eigentum bei der einfachen Brandstiftung 2. Leben und körperliche Unversehrtheit im Sinne einer Allgemeingefährlichkeit bei den anderen Brandstiftungsdelikten | § 306 StGB |
| Ist eine Einwilligung bei einer Brandstiftung möglich (2)? | 1. Ja bei der einfachen, da Schutzgut Eigentum 2. Nein bei den übrigen aufgrund des gemeingefährlichen Charakters. | § 306 StGB |
| Was ist ganz zerstören, was ist teilweise zerstören? | 1. Das Objekt wird völlig vernichtet oder völlig in seiner bestimmungsmäßigen Brauchbarkeit aufgehoben. 2. Teile des Tatobjektes, die für den bestimmungsmäßigen Gebrauch wesentlich sind, werden unbrauchbar gemacht. | § 306 StGB |
| Wie kann eine Wohnung entwidmet werden? Was ist die Entwidmung? | Wenn der Wohnzweck durch sämtliche Bewohner aufgegeben werden. Entwidmung ist der auf dauernde Aufgabe der Wohnung gerichteter Wille des Wohnungsinhabers (nicht notwendig Eigentümer). | § 306a StGB |
| Welche Meinungen werden in der Lit bei Behauptung einer schwereren Tat vertreten (4)? | 1. Verbrechen statt Vergehen wird behauptet 2. Offizialdelikt statt Antrags- oder Privatklagedelikt 3. Erheblich höherer Ermittlungsaufwand für die Behörde 4. § 145d scheidet aus, solange irgendeine rechtswidrige Tat vorliegt. | § 145d StGB |
| Ist die Selbstbegünstigung strafbar? Was ist zu beachten, wenn neben der eigenen Tat auch die eines anderen gedeckt werden soll? | Nein. Bei der Deckung einer fremden Tat ist § 258 V StGB zu beachten. Problematisch ist insbesondere die Abgrenzung Strafvereitelung/straflose Beteiligung an (nicht tatbestandsmäßiger) Selbstbegünstigung eines anderen. | § 258 StGB |
| Welcher Grundsatz ist bezüglich der Strafvereitelung durch den Strafverteidiger zu beachten? | Er darf alles tun, was in gesetzlich nicht zu beanstandender Weise seinem Mandanten nützt. Er hat sich jedoch jeder aktiven Verdunklung oder Verzerrung des Falles zu enthalten. | § 258 StGB |
| Wer ist Aussteller einer Urkunde, wenn sie mit dem Zusatz "i. V." versehen wird, eine Vertretungsmacht jedoch überhaupt nicht besteht (2)? | 1. Bei Privaturkunden: Der Unterzeichnende 2. Bei Firmen- oder Behördenurkunden: Die Institution als Aussteller | § 267 StGB |
| Liegt eine Urkunde auch vor, wenn a) diese anonym oder b) mit unleserlicher Unterschrift versehen ist? | Nein. | § 267 StGB |
| Was sind zwei Bespiele für zusammengesetzte Urkunden? | 1. Preisschild und Ware 2. Kennzeichen und Kfz | § 267 StGB |
| Welche drei verschiedenen Tatobjekte werden durch die verschiedenen Urkundsdelikte geschützt? | 1. Urkunden, §§ 267, 274 I Nr. 1, 271 StGB 2. technische Aufzeichnungen, §§ 268, 274 I Nr. 1 StGB 3. Daten, §§ 269, 270, 274 I Nr. 2, 271 StGB | §§ 268 ff StGB |
| In welche vier Schutzrichtungen wirken Urkundsdelikte? | 1. Echtheitsschutz, § 267 StGB 2. Wahrheitsschutz, § 271 StGB 3. Bestandsschutz (Schutz der äußeren Unversehrtheit), § 274 StGB 4. Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, § 281 StGB | §§ 268 ff StGB |
| Was sind sonstige niedere Beweggründe? | Solche, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind, auf tiefster Stufe stehen und daher besonders verwerflich sind. | § 211 StGB |
| Was ist problematisch an Irrtümern bezüglich der Bös- oder Gutgläubigkeit des Angestifteten iRd § 160 StGB? | Da bei einer vollendeten oder versuchten Anstiftung § 160 StGB nicht vorliegt, kommt es hier zu Abgrenzungsproblemen, wenn der Täter den Angestifteten fälschlich für gut- oder bösgläubig hält. | § 153 StGB |
| Welchen Wahrheitsgehalt muss die Verdächtigung haben? | Sie muss objektiv unwahr sein. | § 164 StGB |
| Was sind die beiden Schutzgüter des § 145d StGB? | 1. innerstaatliche Rechtspflege 2. innerstaatliche Präventivorgane, insb. Polizei | § 145d StGB |
| Was sind die drei Hauptfälle der Sicherungspflicht? | 1. pflichtwidriges gefährliches Vorverhalten (Gastgeber / Alkohol) 2. Überwachung von Gefahrenquellen (Streupflicht des Hauseigentümers) 3. Beaufsichtigung anderer (Eltern-Kinder) | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Kann auch derjenige, der beim Diebstahl nur Gehilfe war und in den Besitz der gestohlenen Sache gelangt, Täter iSd § 252 StGB sein? | BGH (+), hM (-). | § 252 StGB |
| Welche beiden Handlungen sind iRd § 164 StGB denkbar? | 1. Verdächtigen für § 164 I StGB 2. Aufstellen einer unwahren sonstigen Behauptung tatsächlicher Art für § 164 II StGB. | § 164 StGB |
| Was ist vom § 268 StGB nicht umfasst (3)? | 1. Inputmanipulationen 2. Ausnutzung von technischen Ungenauigkeiten oder Defekten 3. Schaffung eines falschen Beweisbezuges | § 268 StGB |
| Wie ist der § 271 StGB in eine Struktur einzuordnen? | 1. § 348 StGB ist anwendbar, wenn der Amtsträger vorsätzlich handelt. Eine Teilnahme ist hieran möglich. 2. § 271 StGB ist ein Fall der grundsätzlich nicht möglichen mittelbaren Täterschaft | § 271 StGB |
| Wann hat eine Urkunde öffentlichen Glauben? Wonach bestimmt sich dies? | Wenn sie Beweis für und gegen jedermann erbringt. Dieses kann sich aus Gesetz, Sinn und Zweck oder Verkehrsanschauung ergeben. | § 271 StGB |
| Was ist das geschützte Rechtsgut iRd § 123 StGB? | Das Hausrecht. | § 123 StGB |
| Was ist eine Wohnung iSd § 123 StGB? | Eine Räumlichkeit, die, wenn auch möglicherweise nur vorübergehend, ihrer Bestimmung nach zur Unterkunft von einzelnen oder mehreren Menschen dient, zB Wohnraum, zelt, Wohnwagen. | § 123 StGB |
| Was ist ein Geschäftsraum iSd § 123 StGB? | Ein abgeschlossener Raum, der seiner Bestimmung nach dem Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Tätigkeiten dient. | § 123 StGB |
| Was ist befriedetes Besitztum? | Eine Grundstücksfläche, die in äußerlich erkennbarer Weise mit zusammenhängenden Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert ist, zB Hecken, Absperrketten, leerstehende Häuser. | § 123 StGB |
| Was ist ein abgeschlossener Raum zum öffentlichen Dienst? | Ein Raum, in welchem Tätigkeiten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeübt werden, zB Gerichte, Behörden, Schulen. | § 123 StGB |
| Was ist ein abgeschlossener Raum zum öffentlichen Verkehr? | Ein Raum, der dem allgemein zugänglichen (öffentlichen oder privaten) Personen- und Güterverkehr dient, zB Bus, Bahnhofshalle. | § 123 StGB |
| Welche Möglichkeiten des Hausfriedensbruchs durch Unterlassen gibt es (3)? | 1. Ein Überwachungsgarant schreitet beim Eindringen seines Schützlings nicht ein 2. Nichtentfernung nach schuldlosem Eindringen 3. Überscheitung einer zeitlich begrenzten Aufenthaltserlaubnis | § 123 StGB |
| Ist ein Eindringen auch möglich, wenn der Berechtigte für bestimmte Räumlichkeiten eine generelle Zutrittserlaubnis geschaffen hat? Ausnahme? | Nein, diese Erlaubnis deckt sogar den Zutritt zu unerwünschten oder rechtswidrigen Zwecken. Ausnahme: Das äußere Erscheinungsbild des Täters weicht von dem gesteckten Rahmen der Erlaubnis ab (maskierter Bankräuber). | § 123 StGB |
| Wann ist das Eindringen ausgeschlossen, wenn mehrere Berechtigte das Hausrecht innehaben? Bei Meinungsverschiedenheiten? | Wenn einer von ihnen mit dem Aufenthalt einverstanden ist. Bei Meinungsverschiedenheiten ist das Prinzip der Zumutbarkeit anzuwenden. | § 123 StGB |
| Welche Konkurrenz besteht zu Delikten, die als Vorbereitungen zum § 123 StGB anzusehen sind? Bsp.? | Tateinheit, § 52 StGB. Bsp.: Aufbrechen der Tür (§ 303 StGB) zur Ermöglichung des § 123 StGB. | § 123 StGB |
| Welche Konkurrenz ist anzunehmen, wenn § 123 StGB verwirklicht wurde, um ein Delikt im Haus zu verwirklichen (zB § 242 StGB) (2)? | 1. hM: Realkonkurrenz 2. Idealkonkurrenz | § 123 StGB |
| Welche Meinungen werden bei gemischt genutzten Gebäuden vertreten (3)? | 1. hM: Liegt ein nach natürlicher Auffassung ein einheitlich zusammengehöriges Gebäude vor (zB gemeinsames Treppenhaus, etc.) 2. Es ist nicht auszuschließen, dass das Feuer den bewohnten Bereich erfasst. 3. Es ist ein tatsächliches Übergreifen auf den Wohnbereich erforderlich. | § 306a StGB |
| Wann ist die teleologische Reduktion des § 306a StGB möglich? | Wenn völlig auszuschießen ist, dass Menschen gefährdet werden und der Täter dieses weiß. | § 306a StGB |
| Welche drei Delikte sind iRd Strafvereitelung zu unterscheiden? | 1. § 258 I StGB: Strafvereitelung 2. § 258 II StGB: Vollstreckungsvereitelung 3. § 258a StGB: Strafvereitelung im Amt. | § 258 StGB |
| Was ist eine Strafvereitelung im Amt? Natur? | Eine Straf- oder Vollstreckungsvereitelung, die von einem Amtsträger begangen wird. Es handelt sich somit um ein uneigentliches Amtsdelikt. | § 258 StGB |
| Welche drei Funktionen machen eine Urkunde aus? | 1. Perpetuierungsfunktion 2. Beweisfunktion 3. Garantiefunktion | § 267 StGB |
| Was wird vom § 268 StGB (auch nicht) umfasst? | Es geht lediglich um den ungestörten und ordnungsgemäßen Ablauf des Aufzeichnungsvorgangs, nicht die Wahrheit der Informationen (zB die sog. "Inputmanipulation"). | § 268 StGB |
| Was ist ein Unglücksfall? | Jedes plötzlich eintretende Ereignis, das einen erheblichen Personen- oder Sachschaden anrichtet oder zu verursachen droht. | § 323c StGB |
| Welche drei Theorien werden zur Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen unterschieden? | 1. Verhinderungstheorie: Eine Pflicht besteht nur, wenn die Partei selbst den Zeugen zur Bestätigung benennt oder durch wahrheitswidriges Bestreiten die Vernehmung veranlasst. 2. Risikoerhöhungstheorie: Ein Pflicht zur Verhinderung besteht nur, wenn eine Partei den Zeugen in eine dem Prozess nicht eigentümliche Gefahr der Falschaussage gebracht hat. 3. Eigenverantwortlichkeitstheorie: Eine Pflicht, die Falschaussage eines mündigen Zeugen zu verhindern, besteht nicht. | § 153 StGB |
| Kann § 164 StGB auch erfüllt sein, wenn bezüglich eines tatsächlich Schuldigen unwahre Tatsachen behauptet werden (2)? | 1. Rspr.: Nein, der Täter muss einen anderen zu Unrecht einer rechtswidrigen Tat beschuldigen. Dieses ist nicht der Fall, wenn dieser die Tat tatsächlich begangen hat. 2. Lit: Entscheidet ist, ob die vorgebrachten Tatsachen oder sonstige Beweismaterialien falsch sind. | § 164 StGB |
| Was ist Vortäuschen (3)? | Das Erregen oder Verstärken des Verdachts einer rechtswidrigen Tat durch a) (konkludente) Tatsachenbehauptung b) Schaffung einer verdachtserregenden Beweislage oder c) Selbstbezichtigung. | § 145d StGB |
| Was darf nicht vorliegen, damit eine selbstständige Informationsgewinnung vorliegt? | Es müssen zusätzliche Informationen durch Eigenleistung des Gerätes entstehen, nicht lediglich eine Reproduktion. | § 268 StGB |
| Wann liegt eine eigentumsunabhängige Beweisführungsbefugnis vor? Norm? | Wenn ein Herausgabe- oder Einsichtsrecht nach dem BGB besteht. Näheres ist in § 810 BGB geregelt. | § 274 I Nr. 1 StGB |
| Wann liegt ein Unterdrücken vor? | Wenn er Berechtigte (auch nur vorübergehend) an der Benutzung des Beweismittels zu Beweiszwecken gehindert wird. | § 274 I Nr. 1 StGB |
| Was ist eine öffentliche Urkunde (5)? | § 415 ZPO: Eine Urkunde, die a) von einer öffentlichen Behörde oder einer mit öffentlichen Glauben versehenden Person (zB Notar) b) innerhalb ihres sachlichen Zuständigkeitsbereich c) in der vorgeschriebenen Form aufgenommen wird d) für den Verkehr nach außen bestimmt ist und e) öffentlichen Glauben hat. | § 271 StGB |
| Ist § 145d II StGB anwendbar, wenn der Täter den Verdacht auf einen anderen lenkt? | Einzelfallbetrachtung: 1. Leugnen der Tat oder Berufung auf einen "großen Unbekannten" genügt nicht. 2. Strafanzeige gegen Unbekannt und konkrete Hinweise genügen jedoch. | § 145d StGB |
| Welche drei Theorien werden zur Zahlung fremder Geldstrafen als Vollstreckungsvereitelung unterschieden? | 1. Theorie der Höchstpersönlichkeit von Geldstrafen: § 258 StGB liegt vor, wenn für einen anderen die Geldstrafe übernommen wird, so dass sie ihn letzten Endes wirtschaftlich nicht trifft. 2. Eingeschränkte ... : § 258 II StGB nur, wenn sie direkt gezahlt wird, nicht, wenn lediglich andere Maßnahmen getroffen werden, damit die Strafe den Verurteilten nicht trifft. 3. Theorie des Betreibungsschutzes: § 258 II StGB liegt nur vor, wenn die zwangsweise Betreibung der Geldstrafe behindert wird, nicht bei Zahlung einer fremden Geldstrafe. | § 258 StGB |
| Welche beiden Theorien werden zur der Reichweite der Veränderung des Erscheinungsbildes iSd § 303 StGB vertreten? | 1. BGH: Funktionsvereitelungstheorie: Erfasst werden nur Veränderungen, die zugleich die Funktion der Sache wesentlich beeinträchtigen, insbesondere wenn diese gerade in der ästhetischen Zwecksetzung der Sache liegt. Eine bloße Verunstaltung genügt nicht. 2. aM: Zustandsveränderungstheorie: Erfasst wird jede, dem Gestaltungsrecht des Eigentümers zuwiderlaufende erhebliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes. | § 303 StGB |
| Welche vier Ansichten sind zu dem Versuch eines Regelbeispiels denkbar? | 1. Es gibt einen solchen Versuch nicht 2. ein Versuch ist nur möglich, wenn das Regelbeispiel bereits verwirklicht ist. 3. ein Versuch ist nur möglich, wenn zur Verwirklichung des Regelbeispiels unmittelbar angesetzt wurde (hM) 4. Es genügt das unmittelbare Ansetzen zum Diebstahl, das Regelbeispiel muss nur geplant sein. | § 243 StGB |
| Wann nutzt der Täter die besonderen Verhältnisse des Kraftverkehrs aus? | Wenn der Täter sich die Gefahrenlage zu Nutze macht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb für den Teilnehmer am Straßenverkehr entsteht. | § 316a StGB |
| Was ist für den subjektiven Tatbestand erforderlich? Was beinhaltet er (2)? | Der Tatentschluß: 1. Tatbestands-Vorsatz 2. sonstige subjektive Merkmale | Versuch |
| Ist für die Hilfeleistung bei der Beihilfe erforderlich, daß diese tatsächlich angenommen wird? | Die Rspr. prüft, ob die Hilfe die Handlung (nicht den Erfolg!) gefördert hat. Wenn zB einer Ermutigung vorlag, so liegt Beihilfe vor. | Beihilfe |
| Was ist böswillige Vernachlässigung? | Die Unterlassung der dem Täter möglichen, erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgemaßnahmen aus einem besonders verwerflichen Motiv heraus, nicht jedoch aus Gleichgültigkeit oder Schwäche. | § 225 StGB |
| In welche beiden Schritten ist die Verwerflichkeitsprüfung durchzuführen? | 1. Ist das Mittel oder der Zweck rechtlich missbilligt? 2. Abwägung, die bei Vorliegen eines rechtlich missbilligten Mittels oder Zweck idR zu einer Verwerflichkeit führt. | § 240 StGB |
| Welche drei Theorien sind bei einer Drohung mit einem Unterlassen zu unterscheiden? | 1. Allgemeine Pflichtentheorie: Sie ist nur tatbestandsmäßig, wenn der Drohende rechtlich verpflichtet ist, die entsprechende Handlung vorzunehmen. Diese Rechtspflicht muss nicht notwendig aus einer Garantenpflicht resultieren. 2. Garantenpflichttheorie: Nur tatbestandsmäßig, wenn der Drohende als Garant verpflichtet ist, die Handlung vorzunehmen. 3. Verwerflichkeitstheorie: Es muss keine Handlungspflicht für die Tatbestandsmäßigkeit vorliegen. Es genügt eine Verwerflichkeit der Unterlassung. | § 240 StGB |
| Was ist iRd § 227 StGB insbesondere problematisch (2)? | Der besondere Ursachenzusammenhang von der Körperverletzungshandlung zum tödlichen Erfolg: 1. Letalitätstheorie: Der tödliche Erfolg muss sich aus dem vorsätzlich zugefügten Körperverletzungserfolg heraus realisieren, restriktive Auslegung des § 227 StGB 2. Kausalitätslehre (BGH): Es ist ausreichend, wenn sich der tödliche Erfolg aus der konkreten Körperverletzungshandlung ergibt. Somit kann sich der tödliche Erfolg dann auch aus dem Panikverhalten des Opfers oder eines Dritten ergeben. | § 227 StGB |
| Was ist eine Gedankenerklärung? | Jede Handlung mit Kundgabesinn. | § 267 StGB |
| Was ist im Rahmen des OTB beim Versuch zu prüfen (2)? | 1. Das unmittelbar Ansetzen 2. besondere täterschaftliche Merkmale | Versuch |
| Wie wirkt der Grundsatz "in dubio pro reo" hinsichtlich des Rausches, wenn sie sein Grad nicht klären läßt (3)? | 1. Der "Rausch" an sich ist als ein Zustand zu werten, in welchem die Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen ist 2. Rspr.: Rausch als "echtes Tatbestandsmerkmal" auf gemeingefährliche Zustände begrenzt 3. HM: "oder weil dies nicht auszuschließen ist" -> Täter muss mindestens den sicheren Bereich der verminderten Schuldfähigkeit überschritten haben. | § 323a StGB |
| Was ist Hinterlist iSd § 224 I Nr. 3 StGB? | Vorgehensweise des Täters, bei der er planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechnenden Weise handelt, um dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren. | § 224 StGB |
| In welchen vier Schritten ist der oTB des Diebstahls zu prüfen? | 1. Sache 2. fremd 3. beweglich 4. Wegnahme | § 242 StGB |
| Was muss der Zweck der "anderen Schutzvorrichtung" iSd § 243 I S. 2 Nr. 2 StGB sein? Muss sie physisch wirken? | Sie muss gerade dazu bestimmt sein, die Wegnahme zu erschweren (nicht zB Transportsicherung). Ob auch rein psychisch wirkende Vorrichtungen (Sicherungsediketten, Alarmanlagen) hierzu zählen, ist umstritten. | § 243 StGB |
| Wann liegt ein Verwenden iSd § 250 II Nr. 1 StGB vor? | Bei einem Einsatz eines Gegenstandes in für das Opfer gefährlicher Weise, sei es durch Anwendung von Gewalt, sei es als Mittel zur Drohung. | § 250 StGB |
| Welche Darstellung muss die Information haben (3)? | Sie muss a) in einem vom Gerät trennbaren Stück b) mit einer gewissen Dauerhaftigkeit c) verkörpert sein. | § 268 StGB |
| Was erfüllt das Erfordernis der Darstellung der Information zB nicht? | Bloße Anzeigegeräte ohne Ausdruck. | § 268 StGB |
| Welche Konkurrenzen existieren, wenn man der Mindermeinung folgt und die §§ 263 der 266 StGB neben dem § 266b StGB anwendet? | Aufgrund der Spezialität des § 266b StGB treten diese hinter ihm zurück. | § 266b StGB |
| Was sind die qualifizierenden Merkmale iRd § 306b I StGB (2)? | 1. schwere Gesundheitsbeschädigung eines anderen Menschen 2. Gesundheitsbeschädigung einer großen Zahl von Menschen. | § 306b StGB |
| Was sind die qualifizierenden Merkmale iRd § 306b II StGB (3)? | 1. Verursachung einer Todesgefahr 2. Ermöglichung oder Verdeckung von Straftaten 3. Löschungver- oder -behinderung | § 306b StGB |
| Welche vier Varianten hat der § 306d StGB? | 1. fahrlässige einfache Brandstiftung nach § 306 StGB (Abs. 1) 2. fahrlässige schwere Brandstiftung ohne konkrete Gefährdung nach § 306a I StGB (Abs. 1) 3. fahrlässige schwere Brandstiftung mit konkreter Gefährdung, §§ 306, 306a II StGB (Brandstiftung vorsätzlich, konkrete Gefahr fahrlässig) (Abs. 1) 4. fahrlässige schwere Brandstiftung mit konkreter Gefährdung, §§ 306, 306a II StGB (Brandstiftung fahrlässig, konkrete Gefahr fahrlässig) (Abs. 2) | § 306d StGB |
| Welche Möglichkeit bietet der § 306e StGB? | Tätige Reue: Die Möglichkeit des Rücktritts vom vollendeten Delikt, wenn der Täter den Brand löscht oder Löschungsbemühungen unternimmt oder der Brand anderweitig gelöscht wird. Rechtsfolge: Richter kann Strafe mildern oder von Strafe absehen. | § 306e StGB |
| Was regelt der § 306f StGB? | Das Herbeiführen einer Brandgefahr bei den genannten feuergefährlichen Tatobjekten. Konkretes Gefährdungsdelikt in Abs. 2, Fahrlässigkeitsbestrafung in Abs. 3. | § 306f StGB |
| Was ist bei Umweltdelikten bezüglich einer Einwilligung zu bemerken? | Sie ist regelmäßig unbeachtlich. | §§ 324 ff StGB |
| Welches sind die einzelnen Tatbestände des Umweltstrafrechts (9)? | 1. Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB) 2. Bodenverunreinigung (§ 324a StGB) 3. Luftverunreinigung (§ 325 StGB) 4. Lärmschutz (§ 325a StGB) 5. Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, (§§ 326, 327 II Nr. 3 StGB) 6. Strahlenschutztatbestände (§§ 307, 309 ff, 327 I 328 StGB) 7. Schutz vor speziellen Gefahrenstoffen ( § 328 III StGB) 8. Schutz von Naturschutzgebieten ( § 329 III StGB) 9. Schutz gegen die Freisetzung von Giften (§ 330a StGB) | §§ 324 ff StGB |
| Wo ist eine Definition des Gewässers zu finden? | § 330d Nr. 1 StGB. | §§ 324 ff StGB |
| Welches Verhältnis hat die Verunreinigung zur nachteiligen Veränderung iSd § 324 StGB? | Sie stellt lediglich einen Unterfall dar. | §§ 324 ff StGB |
| Was ist sog. "Zwangsabfall"? | Alle beweglichen Sachen, deren geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit geboten ist, denen sich der Besitzer also entledigen muss. | §§ 324 ff StGB |
| Was ist das geschützte Rechtsgut der §§ 315 ff StGB? | Die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs. | §§ 315 ff StGB |
| Was ist Straßenverkehr iSd §§ 315 ff StGB? | Der öffentliche Straßenverkehr, dh - die dem allgemeinen Straßenverkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie - solche Verkehrsflächen, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offen steht (Parkhäuser von Kaufhäusern, Tankstellen, etc.). | §§ 315 ff StGB |
| Vor welchen Beeinträchtigungen schützt der § 315b StGB den Straßenverkehr? | Vor solchen, die von außen auf den Straßenverkehr einwirken, zB Werfen von Felsbrocken auf eine Autobahn. | § 315b StGB |
| Was muss iRd § 315b StGB vom Vorsatz umfasst sein? | Sowohl die Tathandlung als auch die konkrete Gefährdung. Für die Fahrlässigkeit enthält der § 315b IV, V StGB Kombinationen. | § 315b StGB |
| Was ist die Tathandlung iSd § 315b I Nr. 2 StGB? | Das Bereiten von Hindernissen. | § 315b StGB |
| Wann liegt in jedem Falle eine konkrete Gefährdung iSd § 315b StGB vor? | Wenn ein Rechtsgut verletzt wurde. | § 315b StGB |
| Was ist beim § 315c StGB im Gegensatz zum § 315b StGB unter Strafe gestellt? | Die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs von innen, zB durch das Fahren eines Autos im betrunkenen Zustand. | § 315c StGB |
| Was muss iRd § 315c StGB vom Vorsatz umfasst sein? | Sowohl die Tathandlung als auch die konkrete Gefährdung. | § 315c StGB |
| Welche beiden Alternativen bestehen iRd § 315c I StGB? | Nr. 1: Fahruntüchtigkeit infolge konstitutioneller Mängel Nr. 2: "7 Todsünden" des Straßenverkehrs | § 315c StGB |
| Was ist ein Fahrzeug iSd § 315c I Nr. 1 StGB? | Jedes Fortbewegungsmittel, also nicht notwendig ein Kfz. | § 315c StGB |
| Welche beiden Arten der Fahruntüchtigkeit sind zu unterscheiden? | 1. relative Fahruntüchtigkeit 2. absolute Fahruntüchtigkeit | § 315c StGB |
| Wann liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor? Genügt sie allein? | Sie beginnt ab einer BAK von 1,1 Promille (1,6 für Fahrräder). Sie stellt bereits eine unwiderlegbare Vermutung dar, ein Gegenbeweis ist nicht möglich. | § 315c StGB |
| Welche Grenzwerte sind für die drogenbedingte Fahruntüchtigkeit zu beachten? | Es existieren keine starren Grenzwerte. Sie bestimmt sich nach den Vorgaben für die relative Fahruntüchtigkeit. | § 315c StGB |
| Entfernt sich derjenige selbst, der mit Gewalt oder Drohung vom Unfallort entfernt wird? | Nein. | § 142 StGB |
| Was ist das Schutzobjekt der Bestechungsdelikte? | Das ordnungsgemäße Funktionieren der staatlichen Verwaltung und das hierauf gerichtete Vertrauen der Allgemeinheit. | § 331 StGB |
| Welche vier "Bestechungsdelikte" gibt es? | 1. § 331 StGB: Vorteilsannahme 2. § 332: Bestechlichkeit 3. § 333 StGB: Vorteilgewährung 4. § 334 StGB: Bestechung | § 331 StGB |
| Wo ist der Amtsträger, wo der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete legaldefiniert? | 1. Amtsträger: § 11 I Nr. 2 StGB 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete: § 11 I Nr. 4 StGB | § 331 StGB |
| Wann liegt eine Privathandlung (im Gegensatz zur Diensthandlung) vor? | Wenn eine Handlung vorliegt, die mit dem Aufgabenbereich des Amtsträgers in keinerlei Beziehung steht und die lediglich bei Gelegenheit der Dienstausübung, während der Dienstzeit, in den Diensträumen oder mit Hilfe dienstlich erworbener Kenntnisse ausgeübt wird. | § 331 StGB |
| Was ist Annehmen? | Das tatsächliche Entgegennehmen eines geforderten oder angebotenen Vorteils mit dem zumindest nach außen erklärten Ziel, eigene Verfügungsgewalt herüber zu erlangen. | § 331 StGB |
| Was ist Gewähren? | Die tatsächliche Zuwendung der geforderten oder angebotenen Leistung. | § 331 StGB |
| Wer kann Täter iSd § 339 StGB sein (3)? | 1. Richter, § 11 I Nr. 3 StGB, 2. Schiedsrichter, §§ 1025 ff ZPO 3. Amtsträger, § 11 I Nr. 2 StGB | § 339 StGB |
| Wer ist Partei iSd § 339 StGB? | Jeder Verfahrensbeteiligte. | § 339 StGB |
| Ist mittelbare oder Mittäterschaft beim § 339 StGB möglich? | Nein, da es sich um ein echtes Amtsdelikt und somit Sonderdelikt handelt. | § 339 StGB |
| Was sind unechte Amtsdelikte? | Solche, bei denen die Amtsträgereigenschaft ein qualifizierendes Merkmal darstellt, das Grunddelikt jedoch von jedermann begangen werden kann. Bsp: Körperverletzung im Amts, § 340 StGB, Gefangenenbefreiung im Amts, § 120 II StGB. | § 340 StGB |
| Wer kann Täter des § 340 StGB sein? Norm? | Ein Amtsträger, Legaldefinition in § 11 I Nr. 2 StGB. | § 340 StGB |
| Welcher Zusammenhang muss zwischen Dienstausübung und Körperverletzung bestehen? | Ein Innerer. Ein rein zeitlicher Zusammenhang genügt nicht. | § 340 StGB |
| Was ist eine öffentliche Urkunde? | Vgl. § 415 ZPO. | § 348 StGB |
| Was schützt der § 113 StGB (2)? | 1. die staatliche Vollstreckungsgewalt 2. die zur Vollstreckung berufenen Organe. | § 113 StGB |
| Wer wird durch den § 113 I StGB geschützt (3)? | 1. Amtsträger 2. Soldaten der Bundeswehr 3. Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 114 StGB) | § 113 StGB |
| Ist auch eine Vorbereitungshandlung zur Diensthandlung geschützt? | Nein, sondern nur die Diensthandlung selbst. | § 113 StGB |
| Welche drei Arten der Widerstandshandlung gibt es? | 1. Gewaltanwendung 2. Drohung mit Gewalt 3. Tätlicher Angriff | § 113 StGB |
| Gegen wen muss sich die Drohung mit Gewalt richten? | Gegen den Vollstreckungsbeamten. ZB die Androhung einer Selbstverbrennung genügt nicht. | § 113 StGB |
| Was verlangt der materielle Rechtmäßigkeitsbegriff? | Die strenge Akzessorietät idR mit dem Verwaltungsrecht. | § 113 StGB |
| Was ist eine Urkunde (3)? | - Jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung, - die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und - die ihren Aussteller erkennen läßt. | § 267 StGB |
| Welches Verhältnis hat der § 113 zum § 223 StGB? | Sie stehen in Idealkonkurrenz. | § 113 StGB |
| Ist auch der Amtsträger, der ein öffentliches Unternehmen leitet, strafbar? | Ja, in gleicher Weise wie ein privater Betreiber. | §§ 324 ff StGB |
| Was ist sog. "gewillkürter Abfall"? | Alle beweglichen Sachen, denen sich der Besitzer endgültig entledigt oder entledigen will. | §§ 324 ff StGB |
| Welche Natur hat der § 315b StGB? | Er ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. | § 315b StGB |
| Was sind Anlagen iSd § 315b I Nr. 1 StGB? | Alle dem Verkehr dienenden Einrichtungen. Bsp.: Ampeln, Verkehrszeichen, Straßen, Brücken. | § 315b StGB |
| Wann liegt relative Fahruntüchtigkeit vor? Genügt sie allein? | Sie beginnt bei einer BAK von 0,3 Promille. Zusätzlich sind alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erforderlich. | § 315c StGB |
| Wie müssen die "7 Todsünden" iSd § 315c I Nr. 2 StGB begangen werden? | 1. grob verkehrswidrig (objektiv) 2. rücksichtslos (subjektiv) | § 315c StGB |
| Was bedeutet Dienstausübung iSd § 331 StGB? Ist insbesondere eine konkrete Diensthandlung erforderlich? Bsp? | Es ist lediglich eine dienstliche Tätigkeit im Allgemeinen erforderlich, ohne, dass es auf eine konkrete Diensthandlung ankäme. Bsp.: "Klimapflege", "Anfüttern" von Beamten. | § 331 StGB |
| Was ist iRd § 339 StGB im oTB zu fordern (4)? | 1. Täter 2. Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache 3. Beugung des Rechts 4. Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei | § 339 StGB |
| Was ist im oTB des § 340 StGB zu prüfen (5)? | 1. Täterkreis 2. Verhalten während der Ausübung des Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst 3. Körperverletzung iSd § 223 StGB 4. Begehen 5. Rechtfertigung | § 340 StGB |
| Wie ist die "Ermöglichung oder Verdeckung von Straftaten" iRd § 306b StGB auszulegen? | Restriktiv: Er ist nur bei brandtypischen Gefahren, nicht zB bei Versicherungsbetrug. | § 306b StGB |
| Liegt eine Strafbarkeit vor, wenn es sich um einen den Bürger belastenden VA handelt, welcher später für rechtswidrig erklärt wird (2)? | 1. hM: Strafbarkeit bleibt bestehen 2. Strafbarkeit entfällt, da nur Verwaltungsunrecht vorliegt. | §§ 324 ff StGB |
| Liegt eine Strafbarkeit vor, wenn ein VA hätte erteilt werden können, dieser aber nicht beantragt wurde? | Ja, allerdings ist eine nachträgliche Genehmigung ein Strafaufhebungsgrund. | §§ 324 ff StGB |
| Wie ist der Amtsträger strafbar, der eine fehlerhafte Genehmigung erteilt (2)? | 1. Bei Allgemeindelikten ist die mittelbare Täterschaft, bzw. Mittäterschaft möglich, 2. bei Sonderdelikten lediglich die Teilnahme. | §§ 324 ff StGB |
| Wie ist ein Amtsträger strafbar, der eine fehlerhafte Genehmigung nicht zurücknimmt? | Sowohl bei von vorne herein rechtswidrigen Genehmigungen (Ingerenz) sowie bei nachträglich rechtswidrig gewordenen Genehmigungen (Überwachungspflicht) bejaht die hM die Garantenstellung und somit die Strafbarkeit durch Unterlassen, zumindest bei Allgemeindelikten. | §§ 324 ff StGB |
| Was ist für Abfall iSd §§ 326, 327 II Nr. 3 StGB erforderlich? | Er muss die besondere Gefährlichkeitsstufe der Nr. 1 - 4 des § 326 I StGB erreichen. | §§ 324 ff StGB |
| Was ist Beseitigung iSd § 326 StGB? | Jedes Verhalten, welches darauf ausgerichtet ist, die betreffende Sache der Natur zu überlassen und sich ihrer endgültig zu entledigen. | §§ 324 ff StGB |
| Welche Theorien werden bezüglich der Gefährdung mit Einverständnis des mitfahrenden Beifahrers vertreten (3)? | 1. Indisponibilitätstheorie (BGH): Die Einwilligung schließt die Strafbarkeit nicht aus, da der Mitfahrer nicht über das Schutzgut "Sicherheit und Zuverlässigkeit des Straßenverkehrs" verfügen kann 2. Disponibilitätstheorie: Die Einwilligung schließt die Strafbarkeit aus, da in erster Linie das gefährdete Rechtsgut durch den § 315c StGB geschützt wird. 3. Differenzierende Theorie: Die Einwilligung des Gefährdeten schließt die Strafbarkeit des Täters nur aus, wenn die Verhaltensweise nach anderen Strafnormen (zB § 316 StGB) unter Strafe gestellt ist. | § 315c StGB |
| Was ist Anbieten? | Eine auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung gerichtete ausdrückliche oder konkludente einseitige Erklärung, die dem Erklärungsempfänger zugegangen sein muss. | § 331 StGB |
| Was ist die behördliche Genehmigung iSd §§ 331 III, 333 III StGB? | Nach hM ein Rechtfertigungsgrund. | § 331 StGB |
| In welchen Punkten ist der oTB zu prüfen (5)? | 1. geschützter Personenkreis 2. Berufung dieser zur Vollstreckung gewisser Diensthandlungen 3. Vornahme einer solchen Diensthandlung 4. Widerstandshandlung 5. RM der Diensthandlung. | § 113 StGB |
| Wer ist zur Vollstreckung berufen? Regelfall? | Derjenige, der die Befugnis hat, bezogen auf einen konkreten Einzelfall den Staatswillen zu verwirklichen und notfalls mit Zwang durchzusetzen. Dieses sind idR Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher. | § 113 StGB |
| Welche beiden Rechtmäßigkeitsbegriffe werden iRd § 113 III S. 1 StGB vertreten? | 1. rein strafrechtlicher (hM) 2. materieller | § 113 StGB |
| Wann ist eine Diensthandlung nach dem rein strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff rechtmäßig (3)? | Wenn 1. sachliche und örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsbeamten gegeben ist 2. die wesentlichen Förmlichkeiten gewahrt wurden 3. eine pflichtgemäße Würdigung der tatsächlichen Einzelvoraussetzungen stattfand. | § 113 StGB |
| Kann der § 315b I Nr. 2 StGB auch mit einem Fahrzeug verwirklicht werden? Voraussetzungen (2)? | Ja. Auch derjenige, der sein Fahrzeug bewusst zweckentfremdet und als Mittel der Verkehrsbehinderung einsetzt bereitet ein Hindernis, wenn es a) eine Einwirkung von einigem Gewicht darstellt und b) der Täter subjektiv handelt, um den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren". | § 315b StGB |
| Was ist Fordern? | Ein einseitiges ausdrückliches oder konkludentes Verlangen einer Leistung, welches zugegangen sein muss. | § 331 StGB |
| Was ist im Rahmen der Schuld zu prüfen (4)? | 1. Schuldfähigkeit 2. Spezielle Schuldmerkmale 3. persönliche Vorwerfbarkeit 4. keine Entschuldigungsgründe | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann ist ein Diebstahl gewerbsmäßig iSd § 243 I S. 2 Nr. 3 StGB? | Wenn er in der Absicht erfolgt, sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von gewisser (auch begrenzter) Dauer und einigem Umfang zu schaffen. | § 243 StGB |
| Wann liegt ein Versuch einer Erfolgsqualifikation vor? | Wenn der Täter die schwere Folge (=Tod) wenigstens bedingt in Kauf nimmt, diese schwere Folge jedoch nicht eintritt. Bezüglich des Grundtatbestandes ist es egal, ob dieser versucht oder vollendet wird. | § 251 StGB |
| Worin besteht die Notwehrlage (3)? | 1. Angriff 2. gegenwärtig 3. rechtswidrig | Rechtswidrigkeit |
| Wie ist die Abwägung beim § 35 StGB vorzunehmen? | Eine Abwägung findet nicht statt. | Schuld |
| Wo ist die einzige Besonderheit des versuchten unechten Unterlassungsdelikts? | Bei der Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Ausführungshandlung. | versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt |
| Was ist Zweck des § 248b StGB? | Er schließt die Lücke, die der § 242 StGB für die Gebrauchsanmaßung hinterlässt. | § 248b StGB |
| Wie wirkt ein Irrtum über das Vorliegen eines Einverständnisses? | Tatbestandsausschließend. | § 248b StGB |
| Was ist eine Rechtssache? | Eine rechtliche Angelegenheit, an der mehrere Beteiligte sich mit widerstreitenden Interessen oder Belangen gegenüberstehen können und über die in einem förmlichen Verfahren nach Rechtsgrundsätzen zu entscheiden ist. | § 339 StGB |
| Wann ist eine Tötung grausam? | Wenn bei ihr dem Opfer in gefühlloser unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zugefügt werden, die nach Stärke oder Dauer über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. | § 211 StGB |
| Was ist ein Werturteil? | Eine Äußerung, die ihrem Wesen nach durch Elemente der subjektiven Stellungnahme geprägt ist und lediglich die persönliche Überzeugung des sich Äußernden wiedergibt. | § 185 StGB |
| Liegt eine Strafbarkeit vor, wenn der betreffende VA nichtig ist? | Nein. | §§ 324 ff StGB |
| Welches Verhältnis hat der § 305a StGB zum § 303 StGB? | Er stellt eine Qualifikation dar. | § 303 StGB |
| Was ist im oTB des § 252 StGB zu prüfen (4)? | 1. Diebstahl 2. Anwendung von Gewalt gegen eine Person 3. Gewaltanwendung oder Drohung nach Vollendung der Wegnahme 4. Betroffensein auf frischer Tat | § 252 StGB |
| Was ist für die Absicht der Gewaltanwendung zur Beutesicherung erforderlich? | Die Gewaltanwendung muss unmittelbar der Sicherung der Beute dienen. | § 252 StGB |
| Sind mittelbare, bzw. indirekte Beleidigungen möglich? | Ja, wenn in der Beleidigung eine Beleidigung einer weiteren Person enthalten ist (zB "Hurensohn"). Allerdings muss die Äußerung nach ihrem objektiven Sinn auch die Kundgabe der Miss-/Nichtachtung hinsichtlich dem mittelbar Betroffenen beinhalten. | § 185 StGB |
| Kann nur der Subventionsnehmer Täter iSd § 264 I Nr. 1 StGB sein? | Nein, sondern zB auch der Amtsträger, der die Anträge behördenintern vorprüft und dem zuständigen Vorgesetzen vorlegt. | § 264 StGB |
| Ist eine Teilnahme an der Vortat denkbar? | 1. Täter, Mittäter oder mittelbarer Täter der Vortat kann nicht Täter der Hehlerei sein. 2. Anstifter und Gehilfe einer Vortat können Hehler sein. | § 259 StGB |
| Welches Verhältnis hat der § 113 zum § 240 StGB? | Er stellt eine Privilegierung dar, | § 113 StGB |
| Welche drei verschiedenen Verwaltungsakzessorietäten kennt das Umweltstrafrecht? | 1. begriffliche Akzessorietät: Übernahme bestimmter verwaltungsrechtlicher Begriffe in das Strafrecht (zB "Abfall") 2. Verwaltungsrechtsakzessorietät: Abhängigkeit des Strafrechts von verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften (zB § 324a StGB: "Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten ...") 3. VAs-Akzessorietät: Abhängigkeit der Strafrechts von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden (zB § 327 StGB: "Wer ohne die erforderliche Genehmigung ...") | §§ 324 ff StGB |
| Was ist "Vereiteln"? | Ein Verhalten, welches bewirkt, dass der staatliche Strafanspruch ganz oder zum Teil endgültig oder für geraume Zeit nicht durchgesetzt werden kann. | § 258 StGB |
| Wer ist Opfer des § 164 StGB? | Ein anderer, dh eine bestimmte, noch lebende Person, die infolge der genannten Umstände identifizierbar sein muss. | § 164 StGB |
| Wie ist der Amtsträger strafbar, der eine gebotene Untersagung oder Auflagen nicht anordnet? | 1. hM: Garantenstellung der zuständigen Amtsträger der Überwachungsbehörde als Beschützergarant für die betreffenden Umweltmedien. 2. aA: ein Obhutsverhältnis für das entsprechende Umweltmedium besteht nicht. | §§ 324 ff StGB |
| Was ist eine nachteilige Veränderung iSd § 324 StGB? | Eine nicht unerhebliche Verschlechterung der natürlichen Gewässereigenschaften im physikalischen, chemischen oder biologischen Sinn. | §§ 324 ff StGB |
| Wann handelt jemand grob verkehrswidrig iSd § 315c I Nr. 2 StGB? | Wenn er objektiv einen besonders schweren Verstoß gegen eine tatbestandsrelevante Verkehrsvorschrift verübt. | § 315c StGB |
| Was sind die 7 Merkmale des oTB der §§ 331 ff StGB? | 1. Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete 2. Vorteil 3. Diensthandlung 4. Dienstausübung 5. Unrechtsvereinbarung 6. Fordern, sich versprechen lassen, annehmen, anbieten, versprechen oder gewähren 7. behördliche Genehmigung | § 331 StGB |
| Was ist die "Beugung" des Rechts? Tatmodalitäten (5)? | Die Verletzung des geltenden materiellen oder auch prozessualen Rechts. 1. Verfälschung des Sachverhalts, 2. falsche Rechtsanwendung 3. Ermessensmissbrauch 4. (Aufklärungs-)Pflichtverletzung 5. Treffen unzulässiger Maßnahmen. | § 339 StGB |
| Wann ist ein Fahrzeug "geführt"? | IdR wenn die Räder rollen, wobei alle oder ein Teil der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeugs bedient werden, die für die Fortbewegung bestimmt sind. | § 315c StGB |
| Was ist beim § 316 StGB unter Strafe gestellt? Verhältnis zu anderen Verkehrsdelikten? | Das Führen eines Kraftfahrzeuges in fahruntüchtigem Zustand als abstraktes Gefährdungsdelikt. Es besteht eines Subsidiarität zu den §§ 315b, 315c StGB. | § 316 StGB |
| Was schützt der § 348 StGB? | Die inhaltliche Wahrheit bestimmter Urkunden. | § 348 StGB |
| Nur welche Tatsachen werden durch den § 348 StGB geschützt? | Solche die öffentlichen Glauben genießen, dh Beweis für und gegen jedermann erbringen. | § 348 StGB |
| Was ist beschädigen iSd § 303 StGB (3)? | Jede körperliche Einwirkung auf eine Sache, die 1. ihre Substanz nicht ganz unerheblich verletzt oder 2. ihre bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird oder 3. ihr äußeres Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigt wird. | § 303 StGB |
| Wie ist der § 239a vom § 239b StGB abzugrenzen? | 1. In § 239a StGB erstrebt der Täter einen Vermögensvorteil; er will durch die Erfüllung des oTB geschaffene Lage zu einer Erpressung ausnutzen. 2. In § 239b StGB erstrebt der Täter einen Zweck, der außerhalb des Vermögensbereiches liegt. Er will das Opfer oder einen Dritten durch eine qualifizierte Drohung zu einem bestimmten Verhalten nötigen. | § 239a StGB |
| Welche beiden Varianten bestehen im oTB der §§ 239a, 239b StGB? | 1. Entführen oder Sich-Bemächtigen 2. Ausnutzung einer bereits geschaffenen Entführungs- oder Bemächtigungssituation. | § 239a StGB |
| Was ist entführen? | Die Herbeiführung einer Ortsveränderung des Opfers gegen seinen Willen durch List, Drohung oder Gewalt, die dazu führt, dass das Opfer dem ungehemmten Einfluss des Täters preisgegeben ist. | § 239a StGB |
| Setzen die Rücktrittsklauseln der §§ 239a IV, 239b II StGB Freiwilligkeit voraus? | Nein. | § 239a StGB |
| Was ist eine körperliche Misshandlung? | Jede üble, unangemessene Behandlung, durch welche das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. | § 223 StGB |
| Wer kann Täter des § 153 StGB, wer des § 154 StGB sein? | § 153 StGB: Nur Zeugen und Sachverständige § 154 StGB: Jeder, der unter Eid aussagen muss, also zB auch eine Partei im Zivilprozess. | § 153 StGB |
| Liegt eine Strafbarkeit vor, wenn die Behörde ein an sich rechtswidriges Verhalten duldet (2)? | 1. hM: In der Regel kein Ausschluss der Strafbarkeit 2. aM: Strafausschließungsgrund bei "aktiver" Duldung, dh zumindest konkludente Billigung des Verhaltens. | §§ 324 ff StGB |
| Liegt eine Diensthandlung iSd § 331 StGB auch vor, wenn der Beamte sich nur zum Schein bereiterklärt, eine Diensthandlung vorzunehmen? | Ja, für die Anwendbarkeit des § 331 StGB ist dieses unschädlich. | § 331 StGB |
| Was ist ein tätlicher Angriff? | Eine in feindlicher Absicht unmittelbar auf den Körper des Beamten abzielende Einwirkung, unabhängig davon, ob ein Körperverletzungserfolg eintritt oder die Vollstreckung dadurch verhindert werden soll. | § 113 StGB |
| Warum reicht der bloße Willensentschluss für das Ausnutzen einer bestehenden Bemächtigungs- oder Entführungslage nicht aus? Was bedeutet dies? | Weil die §§ 239a und 239b StGB nicht "ausnutzen wollen", sondern "ausnutzen" verlangen. Daher muss die Tat zumindest in das Versuchsstadium gelangen. | § 239a StGB |
| Wie modifiziert der § 159 StGB den allgemeinen Teil? | Der Versuch der Anstiftung ist nach § 30 StGB grundsätzlich nur beim Verbrechen strafbar. § 159 StGB enthält die Erweiterung auf die Vergehen der falschen uneidlichen Aussage und der Versicherung an Eides statt. | § 153 StGB |
| Welche Rechtsgüter schützt der § 265 StGB? | 1. Vermögen 2. aA: zusätzlich das Interesse an der sozialen Leistungsfähigkeit bestimmter Versicherungszweige | § 265 StGB |
| Liegt im Beschädigen der Sache bereits ein Ansetzen zum § 263 StGB? | Nein, da der § 265 StGB sonst überflüssig wäre. | § 265 StGB |
| Warum ist der Versuch des § 265 StGB strafbar? | Da dieses extra angeordnet ist. | § 265 StGB |
| Was ist Zerstören? | Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre bestimmungsmäßige Brauchbarkeit gänzlich aufgehoben wird. | § 265 StGB |
| Welches Rechtsgut wird durch den § 266 StGB geschützt? | Das Vermögen. | § 266 StGB |
| Ist für das Vorliegen der Untreue eine Bereicherung des Täters erforderlich? | Nein, es handelt sich um ein Vermögensbeschädigungsdelikt, dh es genügt der Eintritt eines Vermögensschadens. | § 266 StGB |
| Genügt für einen Treuebruchtatbestand die allgemeine Pflicht, den Vertragspartner nicht zu schädigen und sich vertragsgemäß zu verhalten? | Nein, für sich allein genommen genügt diese nicht. | § 266 StGB |
| Mit welchem Tatbestand hat der § 266a StGB Ähnlichkeit? | Mit der Untreue, § 266 StGB. | § 266a StGB |
| Wann kann iRd § 266a StGB von der Strafe abgesehen werden? | § 266a V StGB: Im Falle der "Selbstanzeige", dh wenn der Täter bei Fälligkeit der entsprechenden Stelle seine Zahlungsunfähigkeit und deren Gründe mitteilt. | § 266a StGB |
| Warum ist die Lohnsteuer iRd § 266a StGB ausdrücklich ausgeklammert? | Da es hier das Steuerstrafrecht (§§ 370, 378, 380 AO) gibt. | § 266a StGB |
| Wie grenzt sich der § 266b StGB vom § 263 StGB, wie vom § 266 StGB ab? | § 263 StGB greift nicht, da sich derjenige, der Vertragshändler, der sich vom Täter "mittels Karte bezahlen" lässt, in der Regel keine Gedanken über dessen Zahlungsfähigkeit macht, aufgrund seines Vertrages mit dem Kartenaussteller bekommt er sein Geld in jedem Fall -> Es fehlt am relevanten Irrtum. § 266 StGB scheidet aus, weil der Karteninhaber keine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Kartenaussteller hat. | § 266b StGB |
| Was müssen die Angaben oder Tatsachen betreffen? | Umstände, die hinsichtlich der Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung von Kapitalanteilen erheblich sind. | § 264a StGB |
| Wer ist Adressat des § 264a StGB? | Ein größerer Personenkreis: Es muss sich um eine so große Zahl potentieller Anleger handeln, dass deren Individualität zurücktritt (zB offen ausliegende Werbeprospekte, Rundgang von Haustür zu Haustür). | § 264a StGB |
| Welche Rechtsgüter werden durch den § 265b StGB geschützt (2)? | 1. Vermögen 2. Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft (str) | § 265b StGB |
| Was ist Beschädigen iSd § 265 StGB? | Eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz, der äußeren Erscheinung oder der Form einer Sache, durch welche die Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zweck beeinträchtigt wird. | § 265 StGB |
| Liegt bei der Zustimmung zu riskanten Geschäften zwangsläufig ein tatbestandliches Einverständnis vor? | Nein. Ein solches ist zusätzlich auf Willensmängel zu überprüfen, da die Regeln der rechtfertigenden Einwilligung zu beachten sind. | § 266 StGB |
| Was stellt der § 255 StGB dar? | Eine Qualifikation des § 253 StGB: Entweder ist die Gewalt gerade gegen eine Person gerichtet oder mit einer gegenwärtigen Gefahr gerade für Leib oder Leben einer Person gedroht wird. | § 253 StGB |
| Was ist ein Angriff iSd § 316a StGB? | Eine feindselige Handlung gegenüber einem geschützten Rechtsgut. | § 316a StGB |
| Was ist eine Beleidigung? | Die Kundgabe der Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung einer Person, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. | § 185 StGB |
| Was ist die Tathandlung beim § 264a StGB (2)? | 1. Aufstellen unrichtiger vorteilhafter Angaben 2. Verschweigen nachteiliger Tatsachen | § 264a StGB |
| Was ist an der Anwendbarkeit des § 266a StGB problematisch, wenn der AG zahlungsunfähig ist? | Da es sich um ein Unterlassungsdelikt handelt, und für eine Unterlassung die Möglichkeit der geforderten Handlung erforderlich ist, besteht hier ein Problem. | § 266a StGB |
| Welchen Hintergrund verfolgt der § 266b StGB? | Er soll Strafbarkeitslücken schließen, die beim Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten durch den an sich berechtigten Karteninhaber auftreten. | § 266b StGB |
| Wie sind Täterschaft und Teilnahme (2) bei der Rauschtat zu beurteilen? Warum? | § 323a StGB stellt ein eigenhändiges Delikt da, eine Mittäterschaft ist daher nicht möglich. 1. HLit: Da § 323a StGB den Sinn hat, dem Täter die Pflicht der Selbstkontrolle aufzuerlegen, ist keine Teilnahme möglich. 2. Rspr.: Teilnahme ist uneingeschränkt möglich. | § 323a StGB |
| Was geschieht, wenn Kapitalanteile tatsächlich erworben wurden (2)? | § 263 StGB tritt nicht hinter den § 264a StGB zurück, da § 263 StGB den höheren Strafrahmen hat. Fraglich ist, ob Idealkonkurrenz, § 52 StGB, vorliegt oder § 264a StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt. | § 264a StGB |
| Was ist die Tathandlung bei § 231 StGB? Definition? | Die Beteiligung: Jede am Tatort stattfindende physische oder psychische (AA: nur Beihilfe) Mitwirkung an einer gegen eine andere Person gerichtete Tätlichkeit. | § 231 StGB |
| Was ist die Tathandlung beim § 265b StGB (3)? | 1. Vorlage unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen über wirtschaftliche Verhältnisse 2. Erteilung unrichtiger oder unvollständiger Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse 3. Unterlassen einer Mitteilung über Verschlechterungen der in den vorlegten Unterlagen oder erteilten Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse | § 265b StGB |
| Was ist bezüglich der Beteiligung beim § 266a StGB zu bemerken? | Da es sich um ein Sonderdelikt handelt, sind Besonderheiten zu berücksichtigen. | § 266a StGB |
| Was ist Tatobjekt des § 266a StGB (3)? | 1. Beiträge des AN (nicht AG!) zur Sozialversicherung 2. Beiträge des AN (nicht AG!) zur BfA 3. Teile des Arbeitsentgelts, die der AG aus sonstigem Grund an andere zu zahlen hat (vermögenswirksame Leistungen, etc.) | § 266a StGB |
| Wann liegt eine Begründung neuen Gewahrsams vor? | Wenn eine tatsächliche Herrschaft über die Sache in der weise erlangt ist, dass der Ausübung dieser keine wesentlichen Hindernisse mehr entgegenstehen. | § 242 StGB |
| Welche Konkurrenz besteht zwischen dem (versuchten) Raubdelikt und dem § 316a StGB? | Idealkonkurrenz, bei Versuch tritt sie im Wege der Konsumtion hinter § 316a StGB zurück. | § 316a StGB |
| Welche drei Quellen der Garantenspflicht kennt die klassische Lehre? | 1. Gesetz 2. Vertrag 3. vorangegangenes gefährliches Tun | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Welche beiden Verbotsirrtümer sind zu unterscheiden? Inhalt? | 1. direkter Verbotsirrtum: Der Täter irrt sich über die Existenz einer Verbotsnorm, § 17 StGB. 2. indirekter Verbotsirrtum: Der Täter weiß um das grundsätzliche Verbotensein seines Tuns, aber irrt sich hinsichtlich einer Erlaubnisnorm. | Schuld |
| Was ist Leichtfertigkeit? Was entspricht ihr? | Der Täter muss besonders sorgfaltswidrig gehandelt haben, wobei keine bewusste Fahrlässigkeit erforderlich ist. Sie entspricht der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht. | § 251 StGB |
| Welche drei Theorien werden für die Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit vertreten, wenn lediglich das Wissenselement für erforderlich gehalten wird? | 1. Möglichkeitstheorie 2. Wahrscheinlichkeitstheorie 3. Risikotheorie | § 222 StGB |
| Wovon ist abhängig, ob ein Außenstehender, der sich an einer fremden Selbsttötung beteiligt, wegen täterschaftlicher Beteiligung zu bestrafen ist oder wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einer (nicht rechtswidrigen) Selbsttötung straffrei ausgeht? | Davon, ob der Suizident freiverantwortlich handelt. Nach hM sind die Kriterien maßgebend, welche für die Einwilligung maßgeblich sind. | § 212 StGB |
| Ist jede Körperverletzung, bei der weitere Verletzungen eintreten können, ein Unglücksfall? Sondern? | Nein, nur wenn erhebliche Gefahren für Personen bestehen. | § 323c StGB |
| Was ist eine Beleidigung? | Ein Angriff auf die Ehre durch Kundgabe der Mißachtung und Nichtachtung. | § 185 StGB |
| Wonach bestimmt sich die tatsächliche Sachherrschaft grundsätzlich? Korrektur? | Sie bestimmt sich grundsätzlich faktisch. Wenn dieses nicht gelingt, ist als Korrektur eine sozial-normative Zuordnung vorzunehmen. | § 242 StGB |
| Was ist im objektiven Tatbestand erforderlich (3)? | 1. Unglücksfall, gemeine Gefahr, Notlage 2. "bei" (anläßlich/Nähebeziehung?) 3. Unterlassen der Hilfeleistung | § 323c StGB |
| Was ist eine Gefahr? | Gefahr ist ein durch eine beliebige Ursache eingetretener ungewöhnlicher Zustand, in welchem nach den konkreten Umständen der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist. | Rechtswidrigkeit |
| Wann ist der Pflichtwidrigkeitszusammenhang immer zu verneinen? | Wenn der Erfolg auch bei pflichtgemäßen, rechtlich erlaubtem Verhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetreten wäre. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Warum hat die Einwilligung eine rechtfertigende Wirkung? | Da durch die Preisgabe eigener Rechtsgüter für die Rechtsordnung kein Interesse mehr besteht, diese Rechtsgüter zu schützen. | Rechtswidrigkeit |
| Sind Ausfertigungen Urkunden? | Ja, da sie an die Stelle der Orginalurkunde treten. | § 267 StGB |
| Welche drei Tatalternativen gibt es bei der Urkundenfälschung (3)? | 1. Herstellen einer unechten Urkunde 2. Verfälschen einer echten Urkunde 3. Gebrauchen einer unechten Urkunde | § 267 StGB |
| Muß die Gedankenerklärung in Schriftform bestehen, damit eine Urkunde vorliegt? | Nein, es genügt sog. Beweiszeichen, die eine Gedankenerklärung nicht in Schriftform, sonderen in sonstiger Weise verkörpern (zB Kfz-Zeichen, Symbole, Abkürzungen). | § 267 StGB |
| Wann ist eine Urkunde falsch? Worauf kommt es nicht an? | Eine Urkunde ist falsch, wenn die den Anschein erweckt, dass sie von einer anderen Person als dem wahren Aussteller stammt. Entscheidend ist daher die Täuschung über die Identität des Ausstellers, nicht über die verkörperte Aussage der Urkunde. | § 267 StGB |
| Wie erfolgt eine Prüfung nach dem § 17 StGB (2)? RF? | 1. Feststellung, daß ein Verbotsirrtum vorliegt 2. Vermeidbarkeit RF: Entfallen der Schuld oder eventuell Minderung | Schuld |
| Was sind zB allgemeine Regeln der Verkehrssitte? | Sportregeln, Jagdregeln, Regeln der ärztlichen Kunst. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Woran scheidert die Notwehr bei Bagatellfällen? | An dem erforderlichen Angriff. | Rechtswidrigkeit |
| Was ist eine Versicherung an Eides Statt? | Eine den Erklärenden sofort bindende Bekräftigung der Wahrheit, wobei der Inhalt der Erklärung erkennen lassen muss, dass sie an Eides Statt abgegeben wurde. | § 156 StGB |
| Welche beiden Notwehrexzesse sind zu unterscheiden? | 1. intensiver Notwehrexzeß: Notwehrlage besteht noch 2. extensiver Notwehrexzeß: Notwehrlage besteht nicht mehr. | Schuld |
| Was ist ein sonstiges Werkzeug oder Mittel iSd § 244 I Nr. 1b StGB? | Ein Gegenstand, der zwar zur Anwendung von Gewalt oder Drohung eignet, der aber (nach objektiver Beschaffenheit oder geplanter Verwendung) nicht geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen. | § 244 StGB |
| Wann liegt ein versuchter Raub vor (2)? | 1. Es muss sowohl zur qualifizierten Nötigung als auch zur Wegnahme angesetzt worden ist oder 2. wenn die Wegnahme der Nötigung unmittelbar folgen soll bereits mit dem Versuch der Nötigung | § 249 StGB |
| Wann liegt eine konkrete Gefahr iSd § 250 I Nr. 1c StGB vor? | Wenn eine Situation vorliegt, in der nach konkreten Umständen die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung derart gesteigert ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob ein Schaden eintritt oder nicht. | § 250 StGB |
| Was allein ist Tathandlung iRd § 265 StGB? Was liegt vor, wenn es zur Schadensmeldung, bzw. zur Zahlung kommt? | Tathandlung ist allein das Beschädigen der versicherten Sache. Im Falle der Schadensmeldung kommt §§ 263, 22 StGB, bei der Zahlung § 263 StGB in Frage. | § 265 StGB |
| Welche Tathandlungen sind für den § 265 StGB denkbar (5)? | 1. Beschädigen 2. Zerstören 3. Beeinträchtigen der Brauchbarkeit 4. Beiseite-Schaffen 5. Überlassen an einen anderen | § 265 StGB |
| Was ist Tatobjekt des § 265 StGB? Dh? | Eine Sache. Damit sind nur Sachversicherungen erfasst, nicht zB Haftpflichtversicherungen oder Unfallversicherungen. | § 265 StGB |
| Warum ist der § 266 StGB ein echtes Sonderdelikt? | Weil derjenige, den keine Vermögensbetreuungspflicht trifft, nie Täter, sondern nur Teilnehmer sein kann. | § 266 StGB |
| Woraus kann sich die Vermögensbefugnis ergeben (3)? | 1. Gesetz: Eltern, Vormund, etc 2. behördlicher Auftrag: Amtsträger für bestimmte Dienstgeschäfte 3. Rechtsgeschäft: ZB Stellvertreter, Prokurist, etc. | § 266 StGB |
| Welche Natur muss die Vermögensbetreuungspflicht im Rahmen eines Auftrages haben, damit der § 266 StGB greift? | Sie muss die Hauptpflicht und nicht nur eine Nebenpflicht darstellen. | § 266 StGB |
| Was ist das geschützte Rechtsgut iRd § 266b StGB (2)? | 1. Vermögen des Kartenausstellers 2. Funktionsfähigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (str.) | § 266b StGB |
| Womit müssen die Angaben und Tatsachen in Zusammenhang stehen (4)? | 1. Vertrieb von Wertpapieren 2. Vertrieb von Bezugsrechten 3. Vertrieb von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen 4. Angebot, die Einlage auf die genannten Anteile zu erhöhen | § 264a StGB |
| Wann ist eine Sache versichert? | Wenn ein förmlicher Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, selbst wenn dieser anfechtbar oder gar nichtig ist oder der Versicherungsnehmer die Raten nicht zahlt. | § 265 StGB |
| Welche beiden Punkte sind im Rahmen der Zuständigkeit für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zu prüfen (2)? | 1. allgemeine Zuständigkeit zur Abnahme 2. Möglichkeit einer rechtlichen Wirkung (fehlt bei StA und Polizei) | § 156 StGB |
| Wann liegt ein Gebrauchen einer unechten Urkunde vor? Wann ist die Tat vollendet? | Wenn dem zu Täuschenden die Urkunde in der Weise zugänglich gemacht wird, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Vollendet ist die 3. Alt., wenn die Urkunde derart in den Machtbereich des zu Täuschenden gelangt ist, dass er Einsicht nehmen kann. Ob es zur Kenntnisnahme kommt, ist irrelevant. | § 267 StGB |
| Wann sind Angaben iRd § 265b I Nr. 1 StGB "vorteilhaft"? | BGH: Wenn sie die Aussicht des Kreditnehmers auf Gewährung oder Verlängerung des Kredites objektiv verbessern, unabhängig davon, ob der Kredit möglicherweise auch bei Erteilung anderer Angaben gewährt werden würde (str.). | § 265b StGB |
| Was ist hinsichtlich der drohenden Gefahr, die für den § 157 StGB erforderlich ist, maßgeblich? Wann ist sie gegeben? | Die Vorstellung des Täters. Die Gefahr liegt vor, wenn eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht. | § 153 StGB |
| Wann liegt eine schwere Gesundheitsbeschädigung vor (2)? | 1. Fälle der schwere Körperverletzung iSd § 226 StGB 2. auch: länger andauernde Krankheit oder Verlust der Arbeitsfähigkeit. | § 250 StGB |
| Wann liegt ein umgekehrter Subsumtionsirrtum vor? Wann liegt ein Subsumtionsirrum vor? | Der Täter dehnt ein Merkmal einer Norm auf etwas aus, das es gar nicht erfaßt. Der Täter engt ein Merkmal einer Norm über Gebühr ein, obwohl es eigentlich vorliegt. | Versuch |
| Sind die Vorschriften über die tätige Reue analog anzuwenden, wenn der Täter die Schadensmeldung bei der Versicherung freiwillig unterlässt (2)? | 1. Dafür: Sinn und Zweck der Regelung (Vorfeldtatbestand) 2. Dagegen: Bewusstes Unterlassen einer Regelung durch den Gesetzgeber | § 265 StGB |
| Welches Verhältnis haben Missbrauchs- und Treuebruchstatbestand zueinander? | Der Missbrauchstatbestand ist lex specialis. | § 266 StGB |
| Was sind Angaben iSd § 264a StGB nicht nur? | Nicht nur reine Tatsachen, sondern auch Bewertungen und Prognosen. | § 264a StGB |
| Was ist Beeinträchtigung der Brauchbarkeit? | Eine erhebliche Minderung der Funktionsfähigkeit einer Sache, wobei eine Substanzverletzung nicht unbedingt erforderlich ist. | § 265 StGB |
| Wann liegt ein Wahndelikt vor? | Wenn der Täter irrtümlich davon ausgeht, er verwirkliche einen Straftatbestand. Tatsächlich aber ist aus rechtlichen Gründen gar kein Straftatbestand verwirklicht worden. | Versuch |
| Wer handelt objektiv pflichtwidrig? | Objektiv pflichtwidrig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet ist | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Wann sind die §§ 253, 255 StGB vollendet? Deliktsart? | Es handelt sich um Vermögensverschiebungsdelikte: Sie sind vollendet mit dem Eintritt des Vermögensschadens. Der Vermögensvorteil muss lediglich angestrebt sein (kupiertes Erfolgsdelikt). | § 253 StGB |
| Welches Rechtsgut schützt der § 266a StGB (2)? | 1. Schutz der Solidargemeinschaft (Beitragsaufkommen der Sozialversicherungsträger, etc.) 2. Vermögen der AN (str.) | § 266a StGB |
| Wer kommt als Täter iRd § 266a StGB in Betracht (3)? | 1. AG (Abs. 1) 2. diesen gleichgestellte Personen (zB Auftraggeber des Heimarbeiters, Abs. 4) 3. AN, die als Mitglieder von Ersatzkassen die Beiträge vom AG ausgezahlt bekommen (Abs. 3) | § 266a StGB |
| Wann liegt ein Vorenthalten vor? | Wenn am Tage der Fälligkeit die entsprechenden Beträge nicht an die Einzugsstelle abgeführt werden. | § 266a StGB |
| Was soll der Begriff des Vorenthaltens im Gegensatz zum Begriff des Einbehaltens sicherstellen? | Auch kollusives Verhalten von AG und AN (zB Schwarzarbeit) soll erfasst werden. | § 266a StGB |
| Wann ist die Beweisbestimmung gegeben? | Wenn irgendwie nach außen deutlich geworden ist, dass die Urkunde im Rechtsverkehr als Beweismittel benutzt werden soll. | § 267 StGB |
| Worin liegt die Anstifterhandlung? | In der Hervorrufung eines Tatentschlusses beim Haupttäter. | Anstiftung |
| Kann eine Anstiftung vorliegen, wenn der Täter bereits vorher zur Tat entschlossen war? Sondern? | Nein, es liegt allenfalls eine versuchte Anstiftung nach § 30 I StGB vor. | Anstiftung |
| Was sind besondere persönliche Merkmale? Norm? | § 14 I StGB: Besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände. | Besondere persönliche Merkmale |
| An welcher Stelle ist der § 28 StGB zu prüfen? | Hinter dem sTB. | Besondere persönliche Merkmale |
| Wie wird der untaugliche Versuch bestraft? Warum? Aber? | Wie jeder andere Versuch auch, wobei auch diese Folge umgekehrt ist: Bei normalen Tatbestandsirrtum entfällt die Strafbarkeit wegen eines Wissensmangels im subjektiven TB. Bei umgekehrten TB-Irrtum kommt es erst zu einer Strafbarkeit wegen "Wissenüberschusses" im subjektiven TB. | Versuch |
| Was ist ein umgekehrter direkter Verbotsirrtum? Was ist der normale direkte Verbotsirrtum? | Der Täter glaubt, ein an sich erlaubtes Verhalten sei durch eine Norm verboten. Der Täter glaubt, ein an sich verbotenes Verhalten sei erlaubt, weil es keine Norm gäbe, die es verbietet. | Versuch |
| Wie ist das Verhältnis des § 265 StGB zum § 263 StGB? | Er ist gesetzlich subsidiär, dh er tritt zurück, sobald es wenigstens zum Versuch des Betruges kommt. | § 265 StGB |
| Welche beiden Arten der besonderen Befugnis gibt es? | 1. über fremdes Vermögen zu verfügen 2. einen anderen zu verpflichten | § 266 StGB |
| Wie unterscheiden sich die enge und die weite Manifestationstheorie? | Bei beiden ist ein von der Zueignungsabsicht getragenes Verhalten erforderlich, wobei - bei der weiten Theorie jede beliebige Handlung genügt, - bei der engen Theorie dem objektiven Betrachter, der die Umstände des Falles kennt, aus der Handlung ohne Berücksichtigung des Zueignungswillens eindeutig auf den Zueignungsvorsatz schließen kann. | § 246 StGB |
| Wann liegt ein Missbrauch der Befugnis vor? | Wenn das rechtliche Können im Außenverhältnis und das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis auseinander fallen. | § 266 StGB |
| Warum erfüllt die unbefugte Abhebung von Geld mittels EC-Karte am Bankautomat nur den § 263a StGB (3 Delikte)? | Nicht erfüllt sind: 1. Diebstahl: mangels Fremdheit und Wegnahme 2. Unterschlagung: mangels Fremdheit 3. Betrug: mangels Täuschung und Irrtum. Bei Annahme der Erfüllung eines der Delikte, treten diese auf Konkurrenzebene hinter § 263a StGB zurück. | § 263a StGB |
| Welche beiden Punkte sind im sTB des § 253 StGB zu prüfen? | 1. Vorsatz 2. Bereicherungsabsicht | § 253 StGB |
| Wann liegt insbesondere nicht das Recht vor, über fremdes Vermögen zu verfügen? | ZB bei lediglich gutgläubigen Eigentumserwerb nach § 932 BGB oder § 56 HGB. | § 266 StGB |
| Was ist ein verschlossenen Behältnis iSd § 243 I S. 2 Nr. 2 StGB? | Ein zur Aufnahme von Sachen dienendes umschlossenes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. | § 243 StGB |
| Was ist "Verbreiten" iSd § 186 StGB? | Eine Tatsache als Gegenstand fremden Wissens weitergeben, ohne sich diese Tatsache zu Eigen zu machen. | § 186 StGB |
| Wann ist eine äußere Tatsache, wann eine vergangene oder gegenwärtige innere Tatsache nach der objektiven Theorie falsch? | Äußere: Unabhängig vom Wissen und der Vorstellung des Aussagenden, wenn die Aussage nicht der Wirklichkeit entspricht. vergangene Innere: Wenn sich der dargestellte, in der Vergangenheit liegende psychische Vorgang nicht oder anders zugetragen hat. gegenwärtige innere: Wenn die Aussage die innere Tatsache nicht richtig wiedergibt. | § 153 StGB |
| Wann liegt eine Ermöglichungsabsicht iSd § 211 StGB vor? | Wenn die Tötung ein Mittel zur Ermöglichung der Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) ist und nicht nur eine Begleiterscheinung oder Folge des Vorgehens des Täters ist. | § 211 StGB |
| Welche beiden Irrtümer über strafschärfende, bzw. strafmildernde Umstände sind denkbar? | 1. Der Täter verwirklicht neben dem Grundtatbestand, dessen Merkmale er in seinen Vorsatz aufgenommen hat, noch weitere Merkmale, welche die Tat qualifizieren oder privilegieren würden. Der Täter weiß nichts davon. 2. Der Täter verwirklicht nur den Grundtatbestand, geht aber davon aus, auch qualifizierende, bzw. privilegierende Merkmal verwirklicht zu haben. Der Täter weiß also um diese Merkmale. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wozu wird angestiftet, wenn zu einem Raub angestiftet wird (2)? | 1. BGH: Anstiftung zum Tatganzen 2. aA: Anstiftung hinsichtlich des Mehrs, wenn dieses einen abtrennbaren Teil oder hinsichtlich des Geplanten ein aluid darstellt. | § 249 StGB |
| Was ist im oTB des Raubes mit Todesfolge iSd § 251 StGB zu prüfen (3)? | 1. Vorliegen des Grundtatbestandes eines (schweren) Raubes 2. Tod eines Menschen 3. Kausalität und spezifischer Gefahrzusammenhang | § 251 StGB |
| Welcher Standpunkt ist für die unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes maßgeblich? | Was der Täter sich vorgestellt hat: Wenn er glaubt, daß das Rechtsgut unmittelbar in Gefahr ist ("Wenn nichts dazwischen kommt, ist sie gleich hopps."), dann liegt ein strafbares Ausführungsunterlassen vor. | versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt |
| Was sind allgemeine Regeln der Sorgfalt? | Solche, die nur in einer konkreten Situation gelten. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Worin ist die objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei einem erfolgsqualifizierten Delikt zu sehen? | In der Erfüllung des Grundtatbestandes. | Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen |
| Greift § 185 StGB auch bei wahren Tatsachenbehauptungen? | Nein, es kommt aber eine Anwendung iVm § 192 StGB in Betracht. | § 185 StGB |
| Nur wann liegt Gewalt gegen eine Person iSd § 249 StGB vor? | Wenn die Gewalt auf den Körper des Opfers (nicht eines Dritten) bezogen wird. Bei Gewalt, die sich nur gegen Sachen richtet, scheidet die Anwendung des § 249 StGB aus. | § 249 StGB |
| Was ist Ernsthaftigkeit? | Die entgültige Aufgabe der Tat, wenn auch nur die geplante Ausführung in zeitlich naher weise gemeint ist. | Versuch |
| Wo ist der besonders schwere Fall des Diebstahls warum zu prüfen? | In der Schuld, da es sich nicht um eine Qualifikation, sondern um eine Strafzumessungsregel handelt. | § 243 StGB |
| Welche beiden Versuche sind iRd § 251 StGB zu unterscheiden? | 1. Versuch der Erfolgsqualifikation 2. erfolgsqualifizierter Versuch | § 251 StGB |
| Welche Doppelfunktion hat der Vorsatz? | 1. Im TB kennzeichnet er die psychische Beziehung des Täters zum äußeren Tatgeschehen. 2. Im Schuldbereich kennzeichnet er die Gesinnung des Täters. Der Täter muß der Verhaltensnorm des Rechts feindlich oder gleichgültig gegenüberstehen. | Schuld |
| Gibt ein keinen unbeendeten Versuch bei mehreren Beteiligten? | Von Wortlaut nein, was aber durch einen Verweis auf den § 24 I S. 1 StGB gelöst wird. | Versuch |
| Welche beiden Vorsätze sind bei der Zueignungsabsicht zu unterscheiden? | 1. Absicht der wenigstens vorübergehenden Aneignung 2. bedingter Vorsatz bezüglich der dauerhaften Enteignung des alten Eigentümers. | § 242 StGB |
| Welche beiden Wohnungsbegriffe gibt es iRd § 244 I Nr. 3 StGB? | 1. weiter Wohnungsbegriff: Räumlichkeiten, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen zur ständigen Benutzung zu dienen, ohne dass sie in erster Linie Arbeitsräume sind. 2. enger Wohnungsbegriff: Räumlichkeit, die als Mittelpunkt des privaten Lebens Selbstentfaltung, Entspannung und vertrauliche Kommunikation gewährleistet. | § 244 StGB |
| Was ist eine Räumlichkeit? | - Jeder irgendwie abgeschlossene, unbewegliche oder bewegliche Raum, - der eine gewisse Bewegungsmöglichkeit gewährt. | § 306a StGB |
| Auf welche Weisen kann eine Beleidigung erfolgen (3)? | 1. Werturteile 2. Tatsachenbehauptungen 3. symbolische Gesten | § 185 StGB |
| Was ist ein Gebäude? | Ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest (wenn auch nur durch die eigene Schwere) verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und Unbefugte abhalten soll. | § 306a StGB |
| Was ist die Folge, wenn der Täter sein Opfer verwechselt? | Wenn es für beide beleidigend ist, liegt ein unbeachtlicher Identitätsirrtum (error in persona) vor. | § 185 StGB |
| Wie ist die beleidigende Erklärung auszulegen? Was ist maßgebend? | Es kommt auf den durch Auslegung zu ermittelnden objektiven Erklärungswert an. Maßgebend sind insbesondere die konkreten Umstände, unter denen die Äußerung erfolgt. Dem Opfer muss ein Mangel an Ehre vorgeworfen werden, indem ihm elementare menschliche Unzulänglichkeiten, sozialethische Pflichtverletzungen oder unsittliches bzw. rechtswidriges Verhalten vorgeworden werden. | § 185 StGB |
| Was ist das Problem daran, dass das reine Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges eine Qualifikation nach § 244 I Nr. 1a StGB darstellt? Lösung (2)? | Es ist eine restriktive Auslegung geboten: Umstritten ist, ob ein "waffenähnlicher" Gegenstand vorliegen muss oder ob ein Verwendungsvorbehalt zu fordern ist. | § 244 StGB |
| In welche drei Bestandteile gliedert sich der objektive Tatbestand des Raubes? | 1. Vorliegen eines Diebstahls 2. Vorliegen eines Nötigungsmittels 3. finale Verknüpfung | § 249 StGB |
| Wie behandelt die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen den Erlaubnistatbestandsirrtum? | Durch die Annahme der Rechtfertigung ist ein Überschuß im negativen Bereich vorhanden. Der Täter kennt damit einen Umstand des objektiven Unrechtstatbestandes nicht, und ist somit nach § 16 I S. 1 StGB nicht wegen der vorsätzlichen Tat zu bestrafen. | Schuld |
| Was ist eine Bande iSd § 244 I Nr. 2 StGB? | Eine auf ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung beruhende Verbindung mehrerer Personen, die auf eine gewisse Dauer geschlossen wurde und die auf die künftige Begehung mehrerer selbständiger im Einzelnen noch ungewisser Taten gerichtet ist. | § 244 StGB |
| Wann liegt Stoffgleichheit vor? | Wenn der erstrebte Vermögensvorteil das genaue Spiegelbild des eingetretenen Vermögensschadens ist. | § 253 StGB |
| Was stellt der § 253 StGB dar? | Einen Fall der Nötigung, der sich dadurch auszeichnet, dass das Nötigungsziel gerade in einer Vermögensverschiebung liegt. | § 253 StGB |
| Was ist ein "Versetzen" iSd § 221 I Nr. 1 StGB (2)? | Ein räumliches Verbringen des Opfers infolge des bestimmenden Einflusses des Täters, nach hM genügt ein Verursachen einer vorher noch nicht vorhandenen hilflosen Lage, ein räumliches Verbringen ist nicht erforderlich. | § 221 StGB |
| Wann liegt Erheblichkeit vor? | Wenn ein verständiger und durchschnittlicher Kreditgeber die Angaben als maßgeblich für die Kreditentscheidung ansieht. | § 265b StGB |
| Wann liegt Nebentäterschaft zumeist vor? Warum? | Bei Fahrlässigkeitsdelikten, weil nicht nur kein gemeinsamer, sondern überhaupt kein Tatentschluß erforderlich ist. | Nebentäterschaft |
| Wie wird der untaugliche Versuch noch bezeichnet? Warum? | Als umgekehrter Tatbestandsirrtum: Umgekehrt ist dieser, weil normalerweise der objektive TB vorliegt und der subjektive fehlt. Hier liegt jedoch der subjektive TB vor und der objektive fehlt. | Versuch |
| Welches sind die objektiven Tatbestandsmerkmale des § 154 StGB (3)? | 1. Beeidigung einer falschen Aussage 2. vor Gericht oder sonst zur Eidesabnahme zuständigen Stelle 3. Eidesmündigkeit | § 154 StGB |
| Wann liegt Stoffgleichheit vor? Wo ist diese insbesondere problematisch? | Wenn der erstrebte Vermögensvorteil das Spiegelbild des eingetretenen Vermögensschadens ist. Problematisch bei "Provisionsvertreterfällen". | § 263 StGB |
| Nur wann ist ein Verfügungsbewusstsein erforderlich? | Beim Sachbetrug. | § 263 StGB |
| Was bewirkt der § 264 IV StGB? | Er dehnt die Strafbarkeit für die § 264 I Nr. 1 bis 3 StGB auf Leichtfertigkeit aus. | § 264 StGB |
| Wann liegt kein Irrtum über ein normatives Merkmal vor (2)? | 1. Der Täter kennt den tatsächlichen Sachverhalt und 2. hat aufgrund einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" den wesentlichen Bedeutungsgehalt erfaßt. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie unterscheidet sich die Urkunde von technischen Aufzeichnungen und vom Augenscheinsobjekt? | Ihre Verständlichkeit muß sich aus der visuellen Wahrnehmbarkeit ergeben, während bei og sich die Beweiseignung aus Existenz und Beschaffenheit ergibt. | § 267 StGB |
| Wann liegt eine uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination vor? | Bei erfolgsqualifizierten Delikten: Ein solches ist gegeben, wenn zu einem Erfolg zusätzlich eine schwere Folge hinzutritt. | Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen |
| Bei welchen beiden Gegebenheiten ist die Gebotenheit der Notwehr insbesondere problematisch (2)? | 1. bei extremen Mißverhältnissen, zB Erschießen wegen eines 1-Pfennig-Stücks 2. Fälle, in denen die Rechtsordnung der Bewährung nicht bedarf, zB Angriff eines Kindes. | Rechtswidrigkeit |
| Was sollte zum Unrechtsbewußtsein ieS grundsätzlich geschrieben werden? Warum? | Nichts, da da Fälle, in denen den Täter subjektiv eine Sorgfaltspflicht verletzt hat und auch den Erfolg vorhersehen konnte, auch mit Unrechtsbewußtsein gehandelt haben muß. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Sind Durchschriften Urkunden? | Ja, da sie die Orginalerklärung des Ausstellers verkörpern und gerade zu dem Zweck ausgestellt werden, dass mehrere Exemplare als Beweismittel zur Verfügung stehen. | § 267 StGB |
| Wann entsteht beim Handeln unter fremden Namen keine falsche Urkunde (3 Voraussetzungen)? | Wenn 1. der Urkundenhersteller zur rechtlichen Vertretung des Namensträgers befugt ist 2. er den Willen hat, diesen zu vertreten und 3. der Namensträger den Willen hat, sich vertreten zu lassen. | § 267 StGB |
| Welches ist der besondere Entschuldigungsgrund beim fahrlässigen Delikt? Welchen Grund ersetzt er warum? | Die "Unzumutbarkeit normgerechten Verhaltens": Er ersetzt den § 35 StGB, dessen Grenzen zu eng sind. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist in der Abwägung der Notwehr zu berücksichtigen? | Die Gebotenheit der Verteidigung als normatives Element. | Rechtswidrigkeit |
| Wie ist der Fall zu behandeln, dass sich der Täter vom Unfallort entfernt, später jedoch zurückkehrt? | Der Normappell lebt nicht bei der Rückkehr des Täters auf. Sonst würde derjenige, der zurückkehrt, nachdem zuvor keine feststellungsbereiten Personen mehr anwesend sind, straffrei, während der, der freiwillig früher zurückkehrt, nach § 142 StGB strafbar wäre. | § 142 StGB |
| Was ist eine zusammengesetzte Urkunde? | Eine Urkunde, die mit einem Augenscheinsobjekt räumlich fest zu einer Beweiseinheit verbunden ist, so dass beide einen einheitlichen Erklärungs- und Beweisinhalt haben. | § 267 StGB |
| Was sind ungeschriebene Rechtfertigungsgründe (3)? | 1. Einwilligung 2. erlaubtes Risiko 3. Züchtigungsrecht | Rechtswidrigkeit |
| In welchen beiden Schritten ist die RW der Erpressung zu prüfen? | 1. allgemeine Rechtfertigungsgründe 2. Verwerflichkeitsprüfung | § 253 StGB |
| Was besagt die Lehre vom individuellen Schadenseinschlag (3)? | Auch bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit liegt dennoch ein Vermögensschaden vor, wenn der Getäuschte 1. eine für seine Zwecke völlig ungeeignete Leistung erhält, 2. zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtung zu vermögensschädigenden Maßnahmen genötigt wird oder 3. sich infolge der übernommenen Verpflichtung in seiner Wirtschafts- und Lebensführung übermäßig einschränken muss. | § 263 StGB |
| Ist ein Versuch eines minder schweren Falls iSd § 221 IV StGB möglich? Warum? | Ja, da ein Verbrechen vorliegt. Es liegt kein Fall des § 12 III StGB vor. | § 221 StGB |
| Wann ist die Angabe von subventionserheblichen Tatsachen vorteilhaft nach dem BGH? | Wenn sie die Aussicht auf Gewährung der Subvention objektiv verbessern, selbst wenn der ihm aus anderen Gründen ein Anspruch auf Gewährung der Subvention zustände. | § 264 StGB |
| Was ist Zweck der Unfallflucht (2)? | 1. Die Aufklärung von Verkehrsunfällen soll erleichtert werden. 2. Der Gefahr eines drohenden Beweisverlustes soll entgegengewirkt werden. | § 142 StGB |
| Besteht die Vorstellungspflicht nur, wenn der Feststellungsinteressent vom Unfall Kenntnis genommen hat? | Nein, die Pflicht erstreckt sich auch auf die Mittelung, dass überhaupt ein Unfall stattgefunden hat. | § 142 StGB |
| Was gehört, neben dem "normalen" Vorsatz zudem zum Vorsatz bei unechten Unterlassungsdelikt (2)? Was geschieht bei Nichtvorliegen? | 1. Kenntnis der Erfolgsabwendungsmöglichkeit 2. Kenntnis von der Garantenstellung Fehlt die Kenntnis, liegt ein vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum vor. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Was ist im subjektiven Tatbestand bei der Mittäterschaft erforderlich? | Ein gemeinsamer Tatentschluß. | Mittäterschaft |
| Wann ist Beweiseignung gegeben? Genau? | Wenn die Gedankenerklärung irgendetwas rechtserhebliches enthält: Rechtserheblich ist eine Tatsache dann, wenn sie für die Entstehung, Erhaltung, Veränderung oder das Erlöschen eines Rechtsverhältnisses von Bedeutung ist. | § 267 StGB |
| Welche beiden Tatmittel gibt es im Rahmen des § 266b StGB? | 1. Scheckkarte 2. Kreditkarte | § 266b StGB |
| Welches sind die fünf möglichen Tatobjekte? | 1. Leistung eines Automaten 2. Leistung eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes 3. Beförderung durch ein Verkehrsmittel 4. Zutritt zu einer Veranstaltung 5. Zutritt zu einer Einrichtung. | § 265a StGB |
| Welche beiden Punkte sind im sTB zu prüfen (2)? | 1. Vorsatz bezüglich aller Merkmale 2. Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten. | § 265a StGB |
| Welches sind die beiden Schutzgüter des § 257 StGB? | 1. Das durch die Vortat geschützte Rechtsgut (idR das Vermögen) 2. die staatliche Rechtspflege. | § 257 StGB |
| Warum wird die Begünstigung als sog. "Anschlussdelikt" bezeichnet? | Weil sie an eine bereits begangene rechtswidrige Haupttat anknüpft und dazu dient, dem Vortäter die Vorteile seiner Tat zu sichern. | § 257 StGB |
| Ist der Versuch des § 257 StGB strafbar? | Nein, es handelt sich nur um ein Vergehen. | § 257 StGB |
| Was ist in dem oTB des § 257 StGB zu prüfen (4)? | 1. Vorliegen einer Vortat 2. begangen durch "einen anderen" 3. Hilfeleisten (Tathandlung) 4. Sicherungsobjekt: Vorteile der Tat. | § 257 StGB |
| Was ist für die Vollendung des § 257 StGB (nicht) erforderlich? | Das Hilfeleisten. Es muss noch nicht zur Vorteilssicherung gekommen sein. | § 257 StGB |
| Was ist passive Euthanasie? Behandlung iRd § 216 StGB (3)? | Das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen, wodurch der Sterbevorgang beschleunigt wird. Sie ist grundsätzlich zulässig, wenn 1. der Patient im Sterben liegt, dh die Krankheit einen tödlichen, irreversiblen Verlauf angenommen hat, 2. der tatsächliche oder mutmaßliche Sterbewillen des Pat. vorliegt (Patiententestament, Befragung Angehöriger), 3. lediglich ein Unterlassen vorliegt. Abwägung! Auch Abschalten der Beatmung kann Unterlassen darstellen. | § 216 StGB |
| Wann liegt ein Bruch fremden Gewahrsams vor? | Wenn der Gewahrsam gegen den Willen des bisherigen Inhabers aufgehoben wird. | § 242 StGB |
| Was ist Gewalt? | Jede körperliche Kraftentfaltung, durch die ein körperlich wirkender Zwang auf das Opfer ausgeübt wird, um einen geleisteten oder erwarteten Widerstand zu brechen. | § 249 StGB |
| Was ist eine Waffe iSd § 224 I Nr. 2 StGB? | Ein gebrauchsbereiter Gegenstand, der seiner Natur nach dazu bestimmt ist, auf mechanischem oder chemischem Wege einem Menschen körperliche Verletzungen beizubringen. | § 224 StGB |
| In welchen vier Punkten ist der oTB des § 253 StGB zu prüfen? | 1. Nötigungsmittel 2. Nötigungsziel 3. Vermögensverfügung 4. Vermögensschaden | § 253 StGB |
| Warum ist der erfolgsqualifizierte Versuch als Versuch des § 251 StGB zu bestrafen (hM)? | Weil bei dem Raub mit Todesfolge (im Gegensatz zur zB Körperverletzung mit Todesfolge) nach der gesetzgeberischen Intention gerade an die besondere Gefährlichkeit der Handlung und nicht des Erfolges anknüpft (ergibt sich nicht aus dem Gesetz!). | § 251 StGB |
| Woraus ist der § 316a I StGB eine Kombination? | Aus einem Tätigkeits- und einem Absichtsdelikt: Der Täter muss einen Angriff auf den Führer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges verüben. Dieses muss in der Absicht geschehen, eines der erwähnten Raubdelikte zu begehen, wobei es weder verwirklicht oder auch nur versucht sein muss. | § 316a StGB |
| Was ist Schutzgut des § 248b StGB? | 1. hM: Gebrauchsrecht, welches nicht notwendig dem Eigentümer zusteht 2. aM: Eigentum | § 248b StGB |
| Welche beiden Lösungen sind zu unterscheiden, wenn der Täter sich die Sache mehrfach zueignet durch mehrfach manifestierten Zueignungswillen? | 1. Tatbestandslösung (BGH): Eine Unterschlagung scheidet bei erneuter Zueignung aus, da es um die Entziehung des Sachherrschaft des Eigentümers geht, welche nur einmal erfolgen kann. 2. Konkurrenzlösung (hM): Eine erneute Zueignung ist möglich, ist jedoch unbestrafte Nachtat. Für den neu hinzutretenden Teilnehmer ist sie jedoch "vorsätzliche rechtswidrige Haupttat" iSd §§ 26, 27 StGB. | § 246 StGB |
| Wann liegt die unbefugte Benutzung von Daten vor? | Bei der Verwendung an sich korrekter Daten und eines ordnungsgemäßen Programms durch einen Nichtberechtigten. | § 263a StGB |
| Ist für den § 264 StGB eine konkrete Vermögensgefährdung erforderlich? Was ist daher erforderlich? | Nein. Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld eines Betruges. Daher enthält § 264 V StGB auch besondere Regelungen bezüglich der tätigen Reue bei nachträglicher freiwilliger Verhinderung der Subventionsgewährung. | § 264 StGB |
| Was ist Sinn der Regelung des § 264 StGB (2)? | 1. bestimmte Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Verkehr sollen im Vorfeld kriminalisiert werden. 2. Beweisschwierigkeiten sollen überwunden werden | § 264 StGB |
| Kann nur der Subventionsnehmer Täter iSd § 264 I Nr. 3 StGB sein? | Ja. | § 264 StGB |
| Was ist hinsichtlich des Tatentschlusses zu fordern? | Er liegt nur vor, wenn der Täter die Vollendung der Tat will, dh nicht der Täter, sondern die Tat muß im Versuch stecken bleiben. | Versuch |
| Welche Fälle enthält der § 30 II StGB (3)? | 1. Var: Gilt für den Angestifteten, der das Verbrechen begehen oder zu ihm anstiften soll 2. Var: Regelt die Annahme eines Anerbietens wie 1. Var 3. Var: gilt für die mittäterschaftliche Verabredung zur Verbrechensbegehung oder -anstiftung. | versuchte Beteiligung |
| Wann liegt eine gemeine Gefahr vor? | Wenn eine konkrete Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen oder zahlreichen Sachen von insgesamt hohem Wert. | § 323c StGB |
| Wonach richtet sich die Zumutbarkeit? | Nach der Größe der Gefahr und der Fähigkeit des Hilfspflichtigen. | § 323c StGB |
| Mit welchem § hat der § 266b StGB die größte Ähnlichkeit? Aber? | Mit dem § 266 StGB. Er erfordert jedoch keine Vermögensbetreuungspflicht. | § 266b StGB |
| Wer kann Täter des § 266b StGB sein? | Als echtes Sonderdelikt kann nur der berechtigte Karteninhaber Täter sein. | § 266b StGB |
| Was ist der klassische Anwendungsfall des § 266b StGB? | Das "3-Partner-System": Täter (Karteninhaber) - Vertragspartner (Verkäufer) - Kreditinstitut (Kartenaussteller): Hier garantiert das Kreditinstitut dem Verkäufer Zahlungen, auch wenn das Konto des Karteninhabers keine Deckung mehr aufweist. | § 266b StGB |
| Was kommt insbesondere als Kreditkarte in Frage? | Die in Europa einheitlich gestaltete Eurocheque-Karte mit bestimmter Garantiefunktion. | § 266b StGB |
| Zu welchem § hat der § 265a StGB die meiste Ähnlichkeit? Aber? | Er ist ein betrugsähnliches Delikt. Es muss jedoch im konkreten Fall kein Mensch getäuscht werden. | § 265a StGB |
| Was ist ein Automat iSd § 265a StGB? | Elektronisch oder mechanische wirkende Geräte, die dem Benutzer nach Einwurf der entsprechenden Geldstücke oder Wertmarken bestimmte Leistungen erbringt. | § 265a StGB |
| Ist zB ein Parkscheinautomat auch ein Warenautomat? | Ja. Als Warenautomat sind auch solche Automaten anzusehen, welche ein verkörpertes Recht auf Leistung vermitteln. | § 265a StGB |
| Was ist der öffentliche Straßenverkehr? | Der Verkehr, der auf Wegen stattfindet, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offen stehen. | § 142 StGB |
| Welche beiden Arten der "Begünstigungen" sind zu unterscheiden? Normen? | 1. § 257 StGB: sachliche Begünstigung 2. § 258 StGB (Strafvereitelung): persönliche Begünstigung | § 257 StGB |
| Welche beiden Besonderheiten sind auf Rechtsfolgenseite zu berücksichtigen? | 1. § 257 II StGB: Die Strafe darf nicht höher sein als die für die Vortat angedrohte. 2. § 257 IV StGB: Eine Verfolgung setzt einen Strafantrag voraus, wenn dieser auch für die Vortat erforderlich ist. | § 257 StGB |
| Woraus ergibt sich, dass die Vortat von einem anderen begangen worden sein muss (2)? | 1. § 257 I StGB: "einem anderen" 2. § 257 III StGB: Begünstigung scheidet bei einer Beteiligung an der Vortat aus. | § 257 StGB |
| Liegt bei Handlungen, die lediglich dem Erhalt der Sache dienen, eine Begünstigung vor? Bsp? | Nein, keine Restitutionsvereitelung. Bsp: Fütterung des gestohlenen Pferdes, Wegschaffen einer Sache aus einem brennenden Haus. | § 257 StGB |
| Was ist eine Vermögensverfügung? | Jedes rechtliche oder tatsächliche Handeln, Dulden oder Unterlassen, welches sich tatsächlich auf das eigene oder auf fremdes Vermögen auswirkt. | § 263 StGB |
| Was ist Beiseite-Schaffen? | Eine Handlung, welche die versicherte Sache in eine Lage bringt, in der der Zugriff auf sie zumindest erheblich erschwert wird. | § 265 StGB |
| Was ist im Rahmen der Bereicherungsabsicht im sTB des § 253 StGB zu prüfen(4)? | 1. Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen 2. Rechtswidrigkeit des Vorteils 3. Stoffgleichheit 4. Unmittelbarkeit. | § 253 StGB |
| Was geschieht, wenn der Täter statt dem Opfer einem Dritten gegenüber sein Unwerturteil kundgibt? | Aufgrund der Gleichbehandlung der Kundgabeformen liegt eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf vor. | § 185 StGB |
| In welchen vier Schritten ist der Missbrauchstatbestand zu prüfen? | 1. besondere Befugnis 2. Missbrauch der Befugnis 3. Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen 4. Vermögensschaden | § 266 StGB |
| Was ist Schutzgut des § 265a StGB? | Das Vermögen. | § 265a StGB |
| Welche beiden Meinungen werden bezüglich von Schwarzfahrten und der Anwendung des § 265a StGB unterschieden? | 1. BGH: Für das Erschleichen genügt ein ordnungswidriges Verhalten, bei dem der Täter sich mit Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt. 2. aM: § 265a StGB ist nicht erfüllt, da typischerweise Kontrollmechanismen ausgeschaltet oder überwunden werden müssen, die im modernen Massenverkehr aber nicht mehr üblich sind. | § 265a StGB |
| Wann kann schon im Abschluss eines Vertrages ein Betrug liegen? Name? Regelfall? Name? | Eingehungsbetrug: Wenn sich bei einem Vergleich der gegenseitigen Ansprüche ein wirtschaftliches Minus auf der Seite des Geschädigten ergibt (sog. "schadensgleiche Vermögensgefährdung"), was nur bei einer Vorleistungspflicht gegeben sein kann. Regelfall: Erfüllungsbetrug: Der Getäuschte erleidet durch die Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtung einen Vermögensschaden. | § 263 StGB |
| Was ist eine Kreditkarte? | Die von einer Kreditkartenfirma ausgestellte Karte mit Garantiefunktion, die einen bargeldlosen Einkauf bei den Vertragshändlern des Kreditkartenunternehmers ermöglicht. | § 266b StGB |
| Was ist eine Waffe iSd § 244 I Nr. 1a StGB? | Ein Gegenstand, welcher nach der Art seiner Anfertigung geeignet und schon hiernach oder nach allgemeiner Verkehrsanschauung dazu bestimmt ist, durch seinen üblichen Gebrauch Menschen durch seine mechanische oder chemische Wirkung zu verletzen. | § 244 StGB |
| Welche sind die vier Punkte, die in der Schuld zu berücksichtigen sind? Wo bestehen Besonderheiten? | 1. Schuldfähigkeit 2. spezielle Schuldmerkmale 3. Unrechtsbewußtsein iwS (hier!) 4. Entschuldigungsgründe | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist im oTB der Unterschlagung zu prüfen (5)? | 1. Sache 2. beweglich 3. fremd 4. Zueignung 5. Rechtswidrigkeit der Zueignung | § 246 StGB |
| Was ist die Tathandlung iRd § 265a StGB? Definition? | Das Erschleichen: Die unbefugte Inanspruchnahme einer Leistung (durch ordnungswidrige Überwindung der jeweiligen Kontrollmechanismen, str.) | § 265a StGB |
| Reicht ein bloßes Handeln gegen den mutmaßlichen Willen des die Datenverarbeitungsanlage Betreibenden aus? | Nein, das unbefugte Verwenden muss zudem Täuschungscharakter haben (betrugsspezifische Auslegung). | § 263a StGB |
| Was ist nach § 263a II StGB zu beachten? Konkret (4)? | Die § 263 II-VII StGB gelten entsprechend, insb: 1. § 263 II StGB: Anordnung der Versuchsstrafbarkeit 2. § 263 III StGB: Strafzumessungsregel für besonders schwere Fälle 3. § 263 IV StGB: Strafantragserfordernisse für bestimmte Fälle 4. § 263 V StGB: Qualifikation bei gewerbsmäßig begangenen Bandendelikt | § 263a StGB |
| Wie behandelt die strenge, wie die eingeschänkte Schuldtheorie den Erlaubnistatbestandsirrtum? Wo wird geprüft? | in der Schuld: 1. strenge: Lösung über § 17 StGB, da ein fehlendes Unrechtsbewußtsein vorliegt. Woher es kommt, ist nicht erheblich. 2. eingeschränkte: erkennt den Umstand, daß der Täter an sich rechtstreu ist, Fehler beruht auf tatsächlichem Grund, daher § 16 I S. 1 StGB analog. | Schuld |
| Wie wird bestraft, wenn bei versuchten Grundelikt die schwere Folge bereits eintritt (2)? | 1. Wenn der Erfolg an die Tathandlung geknüpft ist, so ist wegen Versuchs der Erfolgsqualifikation zu bestrafen (zB § 177 III, § 251 StGB: Die Handlung ist das eigentlich gefährliche.) 2. Wenn der qualifizierte Erfolg an den Taterfolg geknüpft ist, so ist wegen Versuchs des Grunddelikts zu bestrafen. | Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen |
| Was wird durch den Angriff auf Leib, Leben oder Entschussfreiheit umfasst (4)? | Jede Form der 1. Tötung, 2. Körperverletzung oder 3. Nötigung, zudem auch 4. Täuschungen, soweit sie die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen. | § 316a StGB |
| Was ist nach der Aneignungstheorie für die Zueignung erforderlich? | Der Täter muss sich die Sache in objektiver Weise aneignet. Die bloße Manifestation des Zueignungswillens genügt nicht, es müssen eindeutige Umstände hinzutreten. | § 246 StGB |
| Was ist in dem sTB iRd Bereicherungsabsicht zu verlangen (4)? | 1. Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen 2. Rechtswidrigkeit des Vorteils 3. Stoffgleichheit 4. Unmittelbarkeit | § 263 StGB |
| Welche drei Theorien existieren zur Abgrenzung Diebstahl in mittelbarer Täterschaft <-> Sachbetrug, wenn ein Dritter über das Vermögen des Opfers verfügt? | 1. hM: Lagertheorie: Abzustellen ist auf die faktische Befugnis der Mittelperson, über das Vermögen des Opfers zu verfügen: Entscheidend ist daher, in welchem "Lager" der Täter steht: Steht er im Lager des Täters, liegt ein Trickbetrug vor, steht er im Lager das Opfers liegt Betrug vor. 2. Ermächtigungstheorie: War der Täter ermächtigt, für das Opfer Verfügungen vorzunehmen? 3. Doppeltheorie: Trickdiebstahl und Betrug können auch nebeneinander vorliegen. | § 263 StGB |
| Was ist zur Vollendung der Beleidigung erforderlich? | Ein Kundgabeerfolg: Es muss zur Kommunikation der Beleidigung gekommen sein. Sie entfällt daher, wenn niemand sie sinnlich wahrgenommen hat. | § 185 StGB |
| Was ist Einbrechen iSd § 243 I S. 2 Nr. 1 StGB? | Ein - gewaltsames Öffnen einer - dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung durch - Schaffung eines Zugangs oder eine Zugriffsmöglichkeit - von außen mittels einer - gewissen Kraftentfaltung. | § 243 StGB |
| Welche vier Theorien werden bezüglich der Zueignung bei der Unterschlagung unterschieden? | 1. weite Manifestationstheorie (BGH früher) 2. enge Manifestationstheorie 3. Aneignungstheorie 4. Enteignungstheorie | § 246 StGB |
| Welche drei Täuschungsmöglichkeiten sind hinsichtlich der Handlung zu unterscheiden? | 1. Ausdrückliche Täuschung 2. konkludente Täuschung 3. Täuschung durch Unterlassen in Garantenstellung, | § 263 StGB |
| Was ist im Rahmen des § 228 StGB abzugrenzen? | Die 1. einverständliche Fremdgefährdung von der 2. Teilnahme an der Selbstgefährdung des Opfers (straflos) | § 223 StGB |
| Welche vier Theorien für die Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit sind die am häufigsten vertretenen, wenn sowohl ein Wissens- als auch ein Wollenselement für erforderlich gehalten werden? | 1. Billigungstheorie 2. Gleichgültigkeitstheorie 3. Vermeidungstheorie 4. Ernstnahmetheorie | § 222 StGB |
| Wann liegt eine Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, vor? | Bei einer besonderen, qualifizierten Pflichtenstellung im Zusammenhang mit der Geschäftsbesorgung für einen anderen in einer nicht ganz unbedeutenden Angelegenheit, wobei der übertragene Aufgabenkreis von einigem Gewicht sein muss und von einem gewissen Grad von Verantwortlichkeit geprägt sein muss. | § 266 StGB |
| Wer ist Adressat der falschen Aussage? | Ein Gericht oder eine andere zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle. | § 153 StGB |
| Was ist einsperren iSd § 239 StGB? | Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen, so dass der Betroffene objektiv daran gehindert ist, sich von der Stelle zu bewegen. | § 239 StGB |
| Kann die Begünstigung auch durch ein Unterlassen begangen werden? Aber? | Ja, allerdings ist eine Garantenstellung zum betreffenden Rechtsgut erforderlich. | § 257 StGB |
| Was ist Sicherungsobjekt iSd § 257 StGB? | Die Vorteile der Vortat, dh der Vorteil muss zum Zeitpunkt der Tat noch vorhanden sein. | § 257 StGB |
| Was ist im sTB zu prüfen (2)? | 1. Vorsatz bezüglich aller Merkmale (insb. Kenntnis, dass die Sache aus (irgend)einer Vortat stammt. 2. Vorteilssicherungsabsicht iSe zielgerichteten Wollens. | § 257 StGB |
| Was ist das durch den § 259 StGB geschützte Rechtsgut? | Das Vermögen. | § 259 StGB |
| Warum setzt der § 259 StGB zwingend eine rechtswidrige Haupttat voraus? | Weil es sich um ein Anschlussdelikt handelt. | § 259 StGB |
| Ist der Versuch des § 259 StGB strafbar? | Ja, die Versuchsstrafbarkeit ist in § 259 III StGB angeordnet. | § 259 StGB |
| Welche Vortaten sind denkbar? | In erster Linie Diebstahl ("gestohlen hat"), aber auch andere Vermögensdelikt (inkl. Hehlerei) bzw Delikte, welche zu einem rechtswidrigen Vermögenserwerb führen. | § 259 StGB |
| Nur was wird als Sache iSd § 259 StGB erfasst? | Körperliche Gegenstände, dh zB nicht Rechte oder Forderungen. | § 259 StGB |
| Was ist die Ersatzhehlerei? Ist sie nach deutschem Strafrecht strafbar? | Ersatzhehlerei liegt vor, wenn keine Identität zwischen den Gegenstand aus der Vortat und dem weitergegebenen Gegenstand besteht. Im Weiterverkauf oder Umtausch der Sache kann jedoch eventuell ein weiterer Straftatbestand erfüllt sein, zB § 263 StGB, womit auch wieder ein taugliches Hehlereiobjekt vorliegen kann. | § 259 StGB |
| Wann hat der Vortäter die Sache erlangt? | Wenn er die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt. | § 259 StGB |
| Welche vier verschiedenen Handlungsmodalitäten gibt es bei der Hehlerei? | 1. Ankaufen 2. sich oder einem Dritten verschaffen 3. Absetzen 4. Absetzen helfen | § 259 StGB |
| Was ist im sTB der Hehlerei erforderlich? | 1. Vorsatz bezüglich oTB 2. Bereicherungsabsicht | § 259 StGB |
| Wer kann durch die Hehlerei (nicht) bereichert werden? | 1. der Hehler 2. ein Dritter Nicht Dritter ist nach hM der Vortäter. | § 259 StGB |
| Ist der Versuch des § 261 StGB strafbar? | Ja, die Versuchsstrafbarkeit ist in § 261 III StGB angeordnet. | § 261 StGB |
| Was enthält der § 261 IV StGB? | Lediglich eine Strafzumessungsregel, keine Qualifikation. | § 261 StGB |
| Was geschieht in § 261 V StGB? | Die Strafbarkeit wird auf leichtfertiges Handeln ausgedehnt (für Anschlussdelikte untypisch). | § 261 StGB |
| Was ist das Tatobjekt einer Geldwäsche? | Ein Gegenstand, der aus einer bestimmten rechtswidrigen Tat herrührt. | § 261 StGB |
| Was ist Gegenstand iSd § 261 StGB? | Weit auszulegen: Jeder Vermögenswert, zB: bewegliche und unbewegliche Sachen, Bargeld und Buchgeld, Wertpapiere, Forderungen, etc. | § 261 StGB |
| Was ist Herrühren? | Weit auszulegen: Auch Gegenstände, die aus einer Kette weiterer Verwertungshandlungen unter Beibehaltung des wirtschaftlichen Wertes der Sache erlangt werden, zB auch Gegenstände, die nur teilweise von bemakelten Geld gekauft wurden. | § 261 StGB |
| Welche Taten kommen als Vortaten in Frage? | Die in dem § 261 I S. 2 StGB aufgezählten. | § 261 StGB |
| Welche Tathandlungen sind iRd § 261 I StGB denkbar (3)? | 1. Verbergen eines Gegenstandes 2. Verschleiern der Herkunft eines Gegenstandes 3. Vereitelungen oder konkrete Gefährdungen bezüglich des Gegenstandes. | § 261 StGB |
| Was ist typischer Fall des Verbergens iSd § 261 I StGB? | Das Verstecken der Beute. | § 261 StGB |
| Was können Vereitelungen oder Gefährdung iSd § 261 I StGB betreffen (5)? | 1.Ermittlung der Herkunft des Gegenstandes 2. Auffinden des Gegenstandes 3. Verfall des Gegenstandes 4. Einziehung des Gegenstandes 5. Sicherstellung des Gegenstandes | § 261 StGB |
| Welche Tathandlungen sind iRd § 261 II StGB denkbar (3)? | 1. den Gegenstand sich oder einem anderen verschaffen. 2. Verwahren des Gegenstandes 3. den Gegenstand für sich oder einen anderen verwenden. | § 261 StGB |
| Nur wann erfüllt das Verwahren eines Gegenstandes den § 261 II StGB? | Wenn der Täter die Herkunft des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Erlangens gekannt hat. | § 261 StGB |
| Wann entfällt die Strafbarkeit nach § 261 VI StGB? | Wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen. | § 261 StGB |
| Wann kann der § 261 StGB zB durch sozialadäquates Verhalten ausgeschlossen sein? | Wenn zB der Strafverteidiger sein Honorar von einem Mitglied einer kriminellen Vereinigung entgegennimmt. | § 261 StGB |
| In welchen drei Schritten ist die Tatbestandsmäßigkeit bei der Anstiftung zu prüfen? | 1. obj. TB 2. subj. TB 3. Fälle des § 28 StGB | Anstiftung |
| Ist der §266b StGB auch im Zwei-Partner-System anwendbar? Bsp? | Der Kunde kann mittels einer Kundenkreditkarte bei einem bestimmten Unternehmen bargeldlos einkaufen und erteilt diesem eine Einzugsermächtigung für sein Konto bei der Bank. Wenn dieses keine Deckung mehr aufweist, geht der Kartenaussteller, mangels Garantievertrags mit der Bank, leer aus. Da der Täter niemanden zur Zahlung "veranlassen" kann, ist § 266b StGB nicht gegeben. Es kommt jedoch der § 263 StGB in Frage. | § 266b StGB |
| Welche drei Vermögensbegriffe sind iRd § 263 StGB zu unterscheiden? | 1.juristischer Vermögensbegriff (veraltet): Die Summe aller von der Rechtsordnung anerkannten und durchsetzbaren Vermögensrechte ohne Rücksicht auf ihren Wert. 2. wirtschaftlicher Vermögensbegriff (BGH): Gesamtheit der wirtschaftlichen (= geldwerten) Güter einer Person ohne Rücksicht auf ihre rechtliche Anerkennung. 3. juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff (hM): Kombination der beiden ersten. | § 263 StGB |
| Welche beiden Meinungen werden bezüglich Warenautomaten und der Anwendbarkeit des § 265a StGB vertreten? | 1. Warenautomaten werden nicht erfasst, da zwangsläufig auch ein Diebstahl vorliegt, welcher durch § 265a StGB nicht erfasst wird. 2. Es liegen beide vor, § 265a StGB tritt jedoch hinter den Diebstahl zurück. | § 265a StGB |
| Welche drei Theorien werden zum Hilfeleisten iRd § 257 StGB vertreten? | 1. objektive Theorie: Handlung muss zur objektiven Besserstellung des Täters führen, dh eine tatsächliche Verbesserung seiner Lage ist erforderlich 2. Eignungstheorie: Die Handlung muss objektiv geeignet sein, eine Besserung der Lage herbeizuführen. Ob dieses tatsächlich gelingt, ist unerheblich. 3. subjektive Theorie: Handlung, welche mit subjektiver Hilfetendenz vorgenommen wird, dh nach Meinung des Täters geeignet ist. Auch wenn diese objektiv völlig ungeeignet ist, liegt eine Hilfeleistung vor. | § 257 StGB |
| Was ist im objektiven Tatbestand des fahrlässigen unechten Unterlassungsdelikt zu prüfen (12)? | 1. Tatobjekt, -subjekt 2. Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges 3. Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung objektiv gebotenen Handlung 4. Quasikausalität 5. Garantenstellung 6. tatsächliche Möglichkeit der Handlung 7. Zumutbarkeit der Handlung 8. Gleichwertigkeitskorrektiv, obj. 9. Objektive Sorgfaltswidrigkeit der Unterlassung 10. obj. Vorherrsehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung 11. Pflichtwidrigkeitszusammenhang 12. Schutzzweck der Norm | fahrlässiges unechtes Unterlassungsdelikt |
| Was ist Quälen iSd § 225 StGB? | Die Verursachung länger andauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden körperlicher oder seelischer Art. | § 225 StGB |
| Was ist für die Schuldform Fahrlässigkeit erforderlich (2)? | 1. subjektive Sorgfaltspflichtverletzung 2. subjektive Vorhersehbarkeit | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Welche drei Standpunkte sind für die Abgrenzung von Vorbereitungs- und Ausführungshandlung denkbar? | 1. Verstreichenlassen der ersten Rettungsmöglichkeit 2. Verstreichenlassen der letzten Rettungsmöglichkeit 3. unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsguts. | versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt |
| In welche beiden Gruppen sind die Mordmerkmale einzuteilen? Wo zu prüfen? | 1. Erste und dritte Gruppe: - subjektive Merkmale, dh subjektiver TB - aA: spezielle Schuldmerkmale, in der Schuld zu prüfen. 2. Zweite Gruppe: objektive Merkmale, Prüfung im OTB. | § 211 StGB |
| Welche beiden Rechtsgüter werden durch den Subventionsbetrug geschützt? | 1. das Allgemeininteresse an einer effektiven staatlichen Wirtschaftsförderung 2. das Vermögen der öffentlichen Hand | § 264 StGB |
| Welche beiden selbständigen Alternativen enthält der § 266 StGB? | 1. Missbrauchstatbestand 2. Treubruchstatbestand | § 266 StGB |
| Welcher Vorsatz ist für den Erfolg bei der Erfolgsqualifikation nach § 221 II Nr. 2 StGB erforderlich? | Fahrlässigkeit genügt, § 18 StGB. | § 221 StGB |
| Kann die Staatsanwaltschaft vereidigen? Norm? | Nein, § 161a I S. 3 StPO. | § 154 StGB |
| Wie lange ist Teilnahme möglich? | Bis zur Beendigung, dh bis der Täter sich in Sicherheit gebracht hat. | § 142 StGB |
| Was ist der objektive Tatbestand des Vollrauschs (2)? | 1. alkoholbedingter oder sonstiger Rausch 2. Schuldunfähigkeit, bzw eine solche ist nicht auszuschließen | § 323a StGB |
| Was muss mindestens erreicht sein, damit die Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann? | Der Bereich des § 21 StGB muss nachweislich vorliegen. | § 323a StGB |
| Wie ist die Zumutbarkeit der Pflicht zur Hilfeleistung bei der Gefahr der Strafverfolgung zu beurteilen (5)? | 1. Rspr.: Die Gefahr der Strafverfolgung läßt die Zumutbarkeit idR nicht entfallen 2. Interessenabwägung: Unzumutbar, wenn eine schwere Straftat vorliegt 3. Unzumutbar, wenn kein Zusammenhang zwischen Tat und Unglücksfall besteht 4. Interessenabwägung und ex-ante-Betrachtung, Interesse des Verletzten vorrangig 5. Es gibt nie eine strafbare Selbstbegünstigung | § 323c StGB |
| Werden auch die Weiterleitung von Beurteilungen Dritter oder Wiedergabe fremder Tatsachen durch § 185 StGB bestraft? | Nein. § 185 StGB bestraft nur die eigene Missachtung oder Geringschätzung durch den Täter. | § 185 StGB |
| Hat der umgekehrte indirekte Verbotsirrtum eine Bedeutung im "normalen" 3-Stufen-Aufbau? | Nein. Der Täter ist ja objektiv gerechtfertigt und handelte auch subjektiv zur Rechtfertigung, da ja sonst der Rechtfertigungsgrund nicht vorliegen würde. | Versuch |
| Werden bei der Mittäterschaft nur die einzelnen Stücke der Tatbestandsverwirklichung zusammengezogen? Warum? | Nicht nur, sondern auch bloße Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen, da sonst der "lenkende Boss" im Hintergrund nicht bestraft werden könnte. | Mittäterschaft |
| Welche beiden besonderen Irrtümer sind bei der Anstiftung zu beachten? | 1. Der Täter will anstiften, der Haupttäter merkt dieses jedoch gar nicht (Täter glaubt, er hätte keine Willensherrschaft, hat sie aber). 2. Der Täter will nicht anstiften, sondern mittelbarer Täter sein, der Haupttäter merkt dies, macht es aber trotzdem (Täter glaubt, er hätte Willensherrschaft, hat jedoch keine). | Anstiftung |
| Wann kann die Täterschaft ausgeschlossen sein (drei Deliktsarten)? | 1. Sonderdelikte 2. eigenhändige Delikte 3. Pflichtdelikte | Täterschaft |
| Wovon geht der dualistische Ehrbegriff aus, der von der hLit und der Rspr. vertreten wird? | 1. innere Ehre, die dem Menschen als Träger geistiger und sittlicher Werte zukommt und 2. äußeren Ehre, der aus der inneren Ehre entspringende verdiente Achtungsanspruch in der Rechtsgemeinschaft. | § 185 StGB |
| Wo sind Qualifikationen der Hehlerei geregelt (3)? | 1. § 260 I Nr. 1 StGB: gewerbsmäßige Hehlerei 2. § 260 I Nr. 1 StGB: Bandenhehlerei 3. § 260a StGB: gewerbsmäßige Bandenhehlerei | § 259 StGB |
| Was ist im oTB des § 259 StGB zu prüfen (5)? | 1. Vorliegen einer Vortat 2. Tatobjekt: Eine Sache 3. Vortat "durch einen anderen" 4. Vortäter muss die Sache "erlangt" haben 5. Tathandlung | § 259 StGB |
| Liegt ein "sich verschaffen" vor, wenn der Hehler die Sache lediglich als "Verkaufskommissionär" weiterleiten soll? | Nein, in diesem Fall liegt ein "Absetzen" vor. | § 259 StGB |
| Was sind die geschützten Rechtsgüter iSd § 261 I, II StGB? | 1. Abs. 1: die Rechtspflege 2. Abs. 2: die Rechtspflege und das durch die Vortat geschützte Rechtsgut. | § 261 StGB |
| Welche beiden speziellen Strafaufhebungsgründe kennt der § 261 StGB? | § 261 IX StGB: S. 1: tätige Reue S. 2: Beteiligung an der Vortat. | § 261 StGB |
| Was enthält der § 261 X StGB? | Eine Kronzeugenregelung: Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn der Täter freiwillig sein Wissen über weitergehende Straftaten offenbart. | § 261 StGB |
| Welche Sachbeschädigungsdelikte gibt es (6)? | 1. § 303 StGB: Sachbeschädigung 2. § 303a StGB: Datenveränderung 3. § 303b StGB: Computersabotage 4. § 304 StGB: Gemeinschädliche Sachbeschädigung 5. § 305 StGB: Zerstörung von Bauwerken 6. § 305a StGB: Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel | § 303 StGB |
| Welche drei Formen der Beleidigung sind möglich? | 1. Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Ehrträger selbst 2. Werturteile gegenüber dem Ehrträger selbst 3. Werturteile in Beziehung auf den Ehrträger | § 185 StGB |
| Wie ist der Notwehrexzeß zu prüfen (3)? | 1. Notwehrlage im Zeitpunkt der Tathandlung 2. Tathandlung ist überzogen, dh nicht erforderlich oder nicht geboten 3. aus Furcht, Verwirrung oder Schrecken | Schuld |
| Was ist eine lebensgefährdende Behandlung iSd § 224 I Nr. 5 StGB? | Eine Begehensweise, die - nach den Umständen des konkreten Falles - objektiv und - generell geeignet ist, das Opfer in eine Lebensgefahr zu bringen. | § 224 StGB |
| Als was ist die Kenntnis des Verlangens iSd § 216 StGB anzusehen? | Nach hM als besonderes persönliches Merkmal iSd § 28 II StGB. | § 216 StGB |
| Nur wann sind Ersatzvorteile noch Sicherungsobjekt? | Wenn sie unmittelbar aus der Vortat erlangt wurden. Dieses ist insbesondere nicht der Fall bei einem Verkaufserlös oder mit gestohlenem Geld gekauften Sachen. Ausnahme: Geld, da es hier nicht auf die konkreten Scheine, sondern ihren Wert ankommt. | § 257 StGB |
| Wie ist der Vortäter bezüglich der Hehlerei strafbar, wenn er den Hehler anstiftet? | Er bleibt straflos, aufgrund des "Erst-Recht-Schlusses", bzw der mitbestraften Nachtat. | § 259 StGB |
| Welches Rechtsgut schützt der § 303 StGB? | Das Eigentum. | § 303 StGB |
| Welches Rechtsgut schützt der § 303a StGB? | Das Interesse des Verfügungsberechtigten an der unversehrten Verwendbarkeit der in den Daten gespeicherten Informationen. | § 303 StGB |
| Was ist die Tathandlung iRd § 303a StGB? | Die Löschung oder Veränderung von Daten. | § 303 StGB |
| Welches Verhältnis hat der § 304 StGB zum § 303 StGB? | Er ist ein eigenständiges Delikt. | § 303 StGB |
| Was ist die Handlung beim § 304 StGB? | Die Zerstörung von Gegenständen des öffentlichen Interesses. | § 303 StGB |
| Was ist das geschützte Rechtsgut iRd § 304 StGB? | Das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung der genannten Gegenstände. | § 303 StGB |
| Was ist die Tathandlung beim § 305 StGB? | Die Zerstörung der hier genannten Bauwerke (zB auch Schiffe und Eisenbahnen). | § 303 StGB |
| Was ist die Tathandlung, was das Tatobjekt iRd § 305a StGB? | Die Zerstörung oder teilweise Zerstörung fremder technischer Arbeitsmittel oder Polizei- oder Bundeswehrautos. | § 303 StGB |
| Was ist das durch den § 305a StGB geschützte Rechtsgut? | Das Eigentum. | § 303 StGB |
| Ist der Versuch eines Sachbeschädigungsdeliktes möglich? | Obwohl es sich bei allen Sachbeschädigungsdelikten um Vergehen handelt, ist die Versuchsstrafbarkeit angeordnet. | § 303 StGB |
| Was ist Tatobjekt iRd § 303 StGB? | Eine fremde Sache. | § 303 StGB |
| Was muss die Sache für einen Diebstahl erfüllen, was im Rahmen des § 303 StGB nicht erforderlich ist (2)? | 1. Sie muss einen gewissen Wert haben 2. Sie muss beweglich sein. | § 303 StGB |
| Was ist Tathandlung iRd § 303 StGB (2)? | Beschädigen oder zerstören. | § 303 StGB |
| Was ist eine Substanzverletzung? | Jede Änderung der stofflichen Zusammensetzung einer Sache. | § 303 StGB |
| Wann liegt eine Funktionsbeeinträchtigung vor? | Wenn dien Sache im vorliegenden Zustand nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann. | § 303 StGB |
| Muss sich die beabsichtigte Erpressung (§ 239a StGB) oder Nötigung (§ 239b StGB) gegen die festgehaltene Person richten? | Nein, auch gegen einen Dritten ("Drei-Personen-Verhältnis"). | § 239a StGB |
| Wie unterscheidet sich der räuberische Diebstahl vom Raub? | Die Gewaltanwendung erfolgt nicht zur Wegnahme, sondern erst im Anschluss an diese zur Beutesicherung. | § 252 StGB |
| Warum wird die Zueignungsabsicht beim räuberischen Diebstahl bereits in dem oTB geprüft? | Da für ihn ein Diebstahl erforderlich ist. Ohne Zueignungsabsicht entfiele somit ein objektives Merkmal. | § 252 StGB |
| Warum kann auch der Raub eine taugliche Vortat sein? | Weil er einen Diebstahl enthält. | § 252 StGB |
| Was ist bezüglich des Diebstahls zu fordern, damit ein Betreffen auf frischer Tat vorliegt? | Er muss vollendet, aber noch nicht beendet sein. | § 252 StGB |
| Wann ist die "Tat frisch"? | Wenn ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zur Tat besteht, was voraussetzt, dass der Täter sich noch im unmittelbarer Nähe des Tatortes befindet und alsbald dort angetroffen wird. | § 252 StGB |
| Muss die Besitzerhaltungsabsicht der einzige Beweggrund der Gewaltanwendung sein? Aber? | Nein, sie sollte jedoch der Hauptgrund sein, was nicht der Fall ist, wenn es dem Täter in erster Linie auf die Flucht ankommt. | § 252 StGB |
| Was ist Verschleiern der Herkunft eines Gegenstandes? | Jedes irreführende Verhalten, welches die Ermittlung der Herkunft des Gegenstandes erschwert. | § 261 StGB |
| Was versteht man unter Verwenden iSd § 261 II StGB (2)? | 1. Verfügungen über einen Gegenstand 2. bestimmungsgemäßer Gebrauch des Gegenstandes | § 261 StGB |
| Was ist Anvertrauen iSd § 246 II StGB? | Erlangung der Sache mit der Verpflichtung, sie wieder zurückzugeben oder nur zu bestimmten Zwecken iSd Anvertrauenden zu verwenden. | § 246 StGB |
| Welche beiden Punkte sind im Rahmen der Rechtswidrigkeit der Zueignung zu prüfen? | 1. objektiver Widerspruch der geplanten Zueignung zur Rechtsordnung 2. Kenntnis des Täter hiervon (bedingter Vorsatz) | § 242 StGB |
| Was ist ein Absetzen? | Die selbständige und weisungsunabhängige rechtgeschäftliche Übertragung einer Sache im Wege entgeltlicher (wirtschaftlicher) Verwertung durch Verkauf, Tausch oder Verpfändung (aM auch durch Schenkung). | § 259 StGB |
| Welche zwei Meinungen werden bezüglich des Absetzungserfolgs vertreten? | 1. BGH: Es genügt jedes auf das Absetzen gerichtete Tätigwerden 2. hM: Es ist ein Absetzungserfolg erforderlich, sonst nur Versuch. | § 259 StGB |
| Was ist das geschützte Rechtsgut der Aussagedelikte? | Die staatliche Rechtspflege. | § 153 StGB |
| Was stellt der § 158 StGB dar? | Einen Spezialfall der tätigen Reue. | § 153 StGB |
| Ist für den § 158 StGB die Freiwilligkeit des Rücktritts erforderlich? | Nein. | § 153 StGB |
| Was ist "Absetzen helfen"? Natur? | Die unselbständige Unterstützung des Vortäters bei dessen Absatzbemühungen in dessen wirtschaftlichen Interesse. Es handelt sich um eine tatbestandlich verselbständigte Beihilfe. | § 259 StGB |
| Was sind die wichtigsten Rechtfertigungsgründe im Strafrecht (4 StGB, 2 StPO)? | 1. § 32 StGB 2. § 34 StGB 3. § 193 StGB 4. § 218a StGB 1. § 81a StPO 2. § 127 StPO | Rechtswidrigkeit |
| Was sind die geschriebenen Merkmale im objektiven Tatbestand des fahrlässigen Begehungsdelikts (3)? | 1. Tathandlung 2. Taterfolg 3. Kausalität | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist unter dem Punkt "Besonderheiten" zu prüfen (3)? | 1. Strafzumessungsregeln 2. Strafausschließungs-/Strafaufhebungsgründe 3. Strafverfolgungshindernisse | Besonderheiten |
| Setzt der Kundgabeerfolg voraus, dass eine andere Person die Äußerung als ehrenrührig versteht (2)? | 1. bloße Kenntnisnahme genügt 2. hM: Es ist ein geistiges Erfassen notwendig, da ohne Verständnis der Geltungsanspruch nicht beeinträchtigt wird. | § 185 StGB |
| Welche Verhältnis hat der § 305 StGB zum § 303 StGB? | Er stellt eine Qualifikation dar. | § 303 StGB |
| Was ist das geschützte Rechtsgut iRd § 305? | Das Eigentum. | § 303 StGB |
| Liegt eine Funktionsbeeinträchtigung auch vor, wenn die Sache wieder repariert werden kann? Aber? | Ja. Allerdings ist eine gewisse Erheblichkeit erforderlich: Wenn die Sache ohne nennenswerten Aufwand an Mühe, Zeit oder Kosten wieder funktionstauglich machen, liegt keine Sachbeschädigung vor. | § 303 StGB |
| Stellt der Verzehr einer Sache eine Sachbeschädigung dar? Aber? | Nein, der bestimmungsmäßige Verbrauch einer Sache kann lediglich ein Diebstahl sein. | § 303 StGB |
| Was ist das Zerstören einer Sache? | Die vollständige Vernichtung der Existenz einer Sache oder zumindest eine so weitgehende Beschädigung, dass die Sache ihrer bestimmungsgemäße Brauchbarkeit vollständig verliert. | § 303 StGB |
| Welches Rechtsgut wird durch die §§ 239a, 239b StGB geschützt (2)? | 1. persönliche Freiheit und Unversehrtheit des Nötigungsopfers 2. Freiheit der Willensentschließung des Nötigungsadressaten | § 239a StGB |
| Im welchen Stadium muss der Diebstahl sein? | Er muss vollendet und nicht nur versucht sein. | § 252 StGB |
| Was entspricht dem zeitlichen Rahmen beim § 252 StGB? | Der "Gegenwärtigkeit" iSd § 32 StGB. | § 252 StGB |
| Welche beiden Vorsätze sind im sTB zu beachten? | 1. Vorsatz bezüglich aller Merkmale 2. Absicht der Gewaltanwendung zur Beutesicherung. | § 252 StGB |
| Muss der Täter noch im Besitz der Sache sein? Was bedeutet dies bezüglich der Mittäterschaft? | Ja, der fliehende Mittäter ohne Sache kann also nicht nach § 252 StGB bestraft werden. | § 252 StGB |
| Muss dem Täter die Beutesicherung gelingen? | Nein, da lediglich die Absicht der Beutesicherung erforderlich ist. Der Täter kann daher zB auch überwältigt werden und den § 252 StGB trotzdem erfüllen. | § 252 StGB |
| Was bedeutet "Der Täter ist gleich dem Räuber zu bestrafen" (2)? | 1. Der Strafrahmen orientiert sich am § 249 StGB 2. Die Qualifikationen der §§ 250, 251 StGB sind anwendbar. | § 252 StGB |
| Welche drei Theorien sind im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu unterscheiden? | 1. Zusammenhangstheorie: Es ist ein Zusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und Erfolg erforderlich. Erscheint es möglich, dass der Erfolg auch bei sorgfältigem Verhalten eingetreten wäre, wird der Erfolg nicht zugerechnet. 2. Risikoerhöhungstheorie: s. o.. Der Täter muss jedoch beweisen, dass der Erfolg auch bei pflichtgemäßen Verhalten eingetreten wäre. 3. Reine Kausalitätstheorie: Es ist kein Zusammenhang zwischen Erfolg und Pflichtwidrigkeit verlangt. | § 222 StGB |
| Wie modifiziert der § 157 StGB die allgemeinen Regeln des StGB? | Er ist ein Spezialfall der inneren Zwangslage außerhalb der §§ 34, 35 StGB. | § 153 StGB |
| Was ermöglicht der § 160 StGB? | Die mittelbare Täterschaft bei Aussagedelikten, die als eigenhändiges Delikt normalerweise nicht möglich wäre. | § 153 StGB |
| Was ist kennzeichnend für den § 252 StGB (2)? | 1. Wegnahme 2. (qualifizierte) Gewaltanwendung oder qualifizierte Drohung | § 252 StGB |
| Wann liegt ein Betroffensein vor? | Wenn der Täter von einer anderen Person entweder sinnlich irgendwie wahrgenommen wird oder auf eine andere Weise mit einer Person zusammentrifft. | § 252 StGB |
| Kann auch derjenige betroffen sein, der noch gar nicht bemerkt wurde und mit der Gewaltanwendung dem Bemerkt-werden zuvorkommt (2)? | 1. Objektive Theorie (BGH, hM): Ja, da der § 252 StGB jede Gewaltanwendung zur Beutesicherung nach dem Diebstahl erfassen muss. 2. Wahrnehmungstheorie: Nein, nur derjenige, der bei einem Diebstahl wahrgenommen wurde, da sonst die Wortlautgrenze überschritten wird. | § 252 StGB |
| Genügt es, wenn der Vortäter die Vortat durch die Übergabe an den Hehler begeht? | Nein, nach hM muss die Hehlerei der Vortat nachfolgen. AA: Beide Taten können in einem Akt zusammenfallen. | § 259 StGB |
| Was ist eine Tatsachenbehauptung? | Eine Äußerung über konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die ihrem Gehalt nach einer objektiven Klärung offen stehen und dem Beweis zugänglich sind. | § 185 StGB |
| Was ist eine Aussage iSd §§ 153 ff StGB? | Nur solche Bekundungen, auf die sich in der konkreten Verfahrenssituation die Wahrheitspflicht erstreckt. | § 153 StGB |
| Wie ist der rauschbedingte Tatbestandsirrtum zu behandeln? Warum? | Wie der Irrtum des nüchternen Täters. Die Straflimitierung des § 323a II StGB orientiert sich auch an der konkreten Rauschtat. | § 323a StGB |
| Was geschieht, wenn der Aussagende seine Aussage vor Abschluss der Aussage korrigiert? Warum? | Die Strafbarkeit entfällt, da der Versuch nicht strafbar ist. | § 153 StGB |
| Sind Abschriften, bzw. beglaubigte Abschriften, Urkunden? | Normale Abschriften nicht, da sie nicht erkennen lassen, von wem sie stammen. Bei beglaubigten Abschriften ist der Beglaubigungsvermerk eine Urkunde. | § 267 StGB |
| Welche beiden Punkte sind zur Beweisfunktion einer Urkunde erforderlich? | 1. Beweiseignung 2. Beweisbestimmung | § 267 StGB |
| Können auch einzelne unter der Verwendung einer Kollektivbezeichnung beleidigt werden? | Ja, wenn 1. der Personenkreis zahlenmäßig abgrenzbar und überschaubar ist und 2. ein Bezug zu bestimmten, individualisierbaren Personen hergestellt werden kann. | § 185 StGB |
| Was ist "Behaupten" iSd § 186 StGB? | Eine Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr hinstellen, unabhängig davon, ob man die Tatsache selbst wahrgenommen hat. | § 186 StGB |
| Ist der Versuch des § 221 III StGB strafbar? Warum? | Ja, da ein Verbrechen vorliegt. Erfolgsqualifikationen fallen nicht unter § 12 III StGB. | § 221 StGB |
| Was wird im Vorsatz bei der mittelbaren Täterschaft zusätzlich geprüft? | Der Täter muß um seine Wissensherrschaft wissen und wollen, d. h. er muß wissen und wollen, daß der andere sein Werkzeug ist. | mittelbare Täterschaft |
| Was ist eine indirekte Sterbehilfe? Behandlung iRd § 216 StGB? | Das Verabreichen von schmerzstillenden Mitteln, durch welche (als Nebenfolge) der Sterbevorgang jedoch beschleunigt wird. Strittig ist, ob 1. bereits die Tötungshandlung nicht vorliegt oder 2. eine Rechtfertigung iSd § 34 StGB angenommen werden sollte. | § 216 StGB |
| Was ist Gift iSd § 224 I Nr. 1 StGB? | Ein organischer oder anorganischer Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung geeignet ist, die Gesundheit zu zerstören oder zu schädigen (zB Salzsäure, Rauschmittel). | § 224 StGB |
| Was ist der Hauptunterschied des § 225 StGB zum § 223 StGB? | Die Strafbarkeit eines rein seelischen Quälens. | § 225 StGB |
| Warum ist die Beteiligung an einer Schlägerei ein abstraktes Gefährdungsdelikt? | Der Anknüpfungspunkt ist die generelle Gefährlichkeit von Raufereien für Leib und Leben. Außerdem lässt sich die Kausalität von Tathandlung (Beteiligung an Schlägerei) und Erfolg (Tod oder schwere Körperverletzung) nicht nachweisen. | § 231 StGB |
| Welche beiden Punkte sind im Rahmen des subjektiven Tatbestands zu prüfen? | 1. Vorsatz 2. sonstige subjektive Merkmale | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann ist der Grundtatbestand zu prüfen? Außer? | Der Grundtatbestand ist immer als erstes zu prüfen, es sei den, es liegt eine selbständige Abwandlung vor. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt eine unselbständige Abwandlung vor? Welche Arten gibt es (2)? | Wenn der Grundtatbestand um spezielle Merkmale erweitert wird. Es gibt: 1. Qualifizierungen (verschärfend) und 2. Privilegierungen (mildernd) | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie muß eine unselbständige Abwandlung geprüft werden? | Im Zusammenhang mit dem Grundtatbestand, da er nur ein "rechtliches Stufenverhältnis" bildet. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt eine selbständige Abwandlung vor? | Wenn eine Abwandlung ein neues Delikt mit eigenständigem Unwert bildet. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegen alternative Tatbestände vor? | Wenn zwei Tatbestände in der Weise konkurrieren, daß nur der eine oder der andere erfüllt sein kann. Bsp.: Unterschlagung und Diebstahl aufgrund des Gewahrsamsbruchs. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was sind Regelbeispiele? | Nur Strafzumessungsregeln, nicht Grundlage der Strafbarkeit. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Kann immer jeder Mensch Tatsubjekt sein? | Nein, wenn besondere persönliche Merkmale erfüllt sein müssen, zB bei Amtsdelikten. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was wird durch die Forderung eines menschlichen Verhaltens ausgeschlossen? | ZB Tiere oder Naturereignisse können nicht auf ihre Strafbarkeit hin überprüft werden. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann ist die Strafbarkeit aufgrund Ermanglung von willensgetragenen Verhalten ausgeschlossen? | Bei Bewegungen im Schlaf, Reflexen oder Bewegungen infolge sog. absoluter Gewalt. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann ist ein Verhalten zB nicht sozialerheblich? | Bei Totbeten o. ä.. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was ist die Definition von Erfolg? | Ereignis in der Außenwelt, welches nicht mit der Handlung identisch ist. | vollend. vorsätz. Begehung |
| In welchen Konstellationen ist die Kausalität unproblematisch? | 1. bei der normalen Kausalität 2. bei keiner Kausalität | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt kumulative Kausalität vor? | Zwei unabhängige Handlungen zusammen führen gleichzeitig den Erfolg herbei. Jede für sich hätte nicht ausgereicht. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt überholende Kausalität vor? | Eine Handlung hätte den Erfolg herbeigeführt, wenn nicht eine andere den Erfolg herbeigeführt hätte, bevor die erste Handlung wirken kann. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt Kausalität im Strafrecht vor? | Conditio-sine-qua-non-Formel: Eine Bedingung ist für einen Erfolg kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was ist die Definition von Vorsatz? | Wissen und Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie ist das Wissen, wie das Wollen bei dolus directus 1. Grades? | 1. Wissen: Ein bloßes Für-möglich-halten genügt. 2. Wollen: Das Wollen dominiert. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie ist das Wissen, wie das Wollen beim dolus directus 2. Grades? | 1. Wissen: Das Wissen dominiert 2. Wollen: Selbst "Nicht-Wollen" kann vorliegen. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was ist der entscheidende Zeitpunkt für den Vorsatz? Wo ist dies insbesondere problematisch? | Die Begehung der Tat. Problematisch ist dies insbesondere bei der sukzessiven Mittäterschaft. | vollend. vorsätz. Begehung |
| T macht seine Waffe schußfertig, um den O am nächsten Tag zu töten. Dabei löst sich versehentlich ein Schuß und tötet den O. Vorsatz? | Sogenannter früherer Vorsatz: Es liegt jedoch kein Vosatz vor, sondern allenfalls fahrlässige Tötung. | vollend. vorsätz. Begehung |
| T schießt auf eine Vogelscheuche und trifft den dahinter stehenden O. Dieser stirbt. T sagt: "Oh, hätte ich das gewußt, hätte ich es erst recht getan!" Vorsatz? | sog. späterer Vorsatz: Kein Vorsatz, eventuell fahrlässige Tötung. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Ist der beachtliche Subsumtionsirrtum häufig? | Nein. Im Zweifel ist er über die "Parallelwertung" zu verneinen. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann ist ein Merkmal normativ? | Wenn es nur über eine rechtliche Wertung erfaßt werden kann. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie wird der error in persona wann behandelt? | 1. Wenn die Objekte gleichwertig sind, so ist der Irrtum unbeachtlich (Identitätsverwechslung). 2. Wenn die Objekte nicht gleichwertig sind, ist der Irrtum beachtlich (Objektverwechslung). | vollend. vorsätz. Begehung |
| Warum ist der error in persona bei gleichwertigen Objekten unbeachtlich (Bsp: Tötung, § 212 StGB)? | Der Täter will einen Menschen töten und tut dieses auch. Das Gebot des § 212 StGB lautet: Töte keine Menschen, nicht töte keine bestimmten Menschen. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was geschieht, wenn bei einer aberratio ictus die Objekte nicht gleichwertig waren? | 1. Fahrlässigkeit hinsichtlich des Getroffenen 2. Versuch hinsichtlich des Verfehlten | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie ist bei der aberratio ictus zu bestrafen, wenn die Objekte gleichwertig waren? Warum? | 1. Fahrlässigkeit hinsichtlich des getroffenden Objekts. 2. Versuch hinsichtlich des verfehlten Objekts. Der Täter hat das Objekt, auf welches er gezielt hat, nicht getroffen, und auf das andere überhaupt nicht gezielt (vgl. error in persona). | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was besagt die Lehre vom dolus generalis im Zusammenhang mit gleichwertigen Objekten bei einer aberratio ictus? | Es bleibt bei einer vorsätzlichen Tat: Der Täter wollte einen Menschen treffen und hat dieses im Ergebnis auch. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie wird der Fall behandelt, daß der Täter bei der Verwirklichung eines Grundtatbestandes nicht weiß, daß er auch eine Qualifizierung bzw. Privilegierung begeht? | Die Umstände können dem Täter nicht angerechnet werden, da mangels Wissens der Vorsatz fehlt. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was sind Tatbestandsannexe? | Merkmale, die rein objektiv verwirklicht sein müssen, die aber keine subjektive Entsprechung haben. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Welche hierarchischen Verhältnisse gibt es innerhalb einer Deliktgruppe (Bsp: Diebstahl, 6)? | 1. Grundtatbestand, § 242 StGB 2. Qualifizierung, §§ 244, 244a StGB 3. Privilegierung, §§ 247, 248a StGB 4. Selbständige Abwandlung, § 252 StGB 5. Alternative Tatbestände, § 246 StGB 6. Regelbeispiele, § 243 StGB | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was wird im Rahmen der §§ 240, 253 StGB für die Rechtswidrigkeit geprüft? Was ist erforderlich? | Die Mittel-Zweck-Relation. Erforderlich ist, daß diese als verwerflich anzusehen ist. | Rechtswidrigkeit |
| Was ist der Grundgedanke der Notwehr? | Das Rcht muß dem Unrecht nicht weichen. | Rechtswidrigkeit |
| Was ist die Notwehrhandlung? | 1. Verteidigung 2. erforderlich (tatsächliches Element) | Rechtswidrigkeit |
| Sind nur Leib und Leben notwehrfähig? | Nein, alle Rechtsgüter sind notwehrfähig. | Rechtswidrigkeit |
| Wann liegt Notwehr vor, wenn Tiere im Spiel sind? | Wenn sie als Werkzeug eines Menschen anzusehen sind, zB gehetzter Hund. Sonst, zB beim tollütigen Hund, greift der § 228 BGB. | Rechtswidrigkeit |
| In welcher Reihenfolge sind die §§ 34, 218a StGB, §§ 228, 904 BGB zu prüfen? | 1. erst die Spezialnormen, dann 2. Rückgriff auf § 34 StGB | Rechtswidrigkeit |
| Wie erfolgt die Abwägung beim defensiven Notstand? | 1. das geschützte Rechtsgut 2. ist nicht wesentlich weniger wert 3. als die beschädigte/zerstörte Sache | Rechtswidrigkeit |
| Was ist in der Abwägung des § 228 BGB, was in der des § 34 StGB erforderlich? | 1. Bei § 228 BGB muß das geschützte Rechtsgut nicht erheblich weniger wert sein als das beeinträchtigte. 2. Bei § 34 StGB muß das geschützte Rechtsgut erheblich mehr wert sein als das beeinträchtigte. | Rechtswidrigkeit |
| Wie erfolgt die Abwägung bei § 904 BGB? | 1. Das geschützte Rechtsgut 2. überwiegt wesentlich 3. das beeinträchtigte Rechtsgut | Rechtswidrigkeit |
| Wann ist eine Notstandslage iSd § 34 StGB gegeben? | 1. Gefahr 2. gegenwärtige 3. für ein Rechtsgut | Rechtswidrigkeit |
| Was sind die wichtigsten Gründe für die Schuldunfähigkeit? Normen? | 1. Alter, § 19 StGB 2. Störungen von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, § 20 StGB | Schuld |
| Nach welchen beiden "Normen" kann der Täter bestraft werden, wenn er sich in rauschbedingte Schuldunfähigkeit begibt? | 1. § 323a StGB 2. a. l. i. c. | Schuld |
| Was wird nach § 323a StGB nur bestraft? | Das Herbeiführen der Lage. Das eine rechtswidrige Tat stattgefunden haben muß, ist nach hM nur objektive Bedingung der Strafbarkeit. Das Unrecht liegt daher im Betrinken. | Schuld |
| Wann ist die Bestrafung nach § 323a StGB unbefriedigend? | Wenn der Täter sich gerade betrunken hat oder es zumindest vermuten konnte, daß er in diesem Zustand eine Straftat begehen werde. | Schuld |
| Welche beiden Handlungen sind für die alic zu unterscheiden? | 1. das Betrinken 2. die Rauschtat | Schuld |
| Was sieht die hM in der alic (konstrukiv)? | Ein Spezialfall der mittelbaren Täterschaft, da der nüchterne Täter (als Hintermann) den betrunkenen Täter (als Werkzeug) in Richtung auf die Tat abschickt und damit alles Erforderliche für die Tat getan hat. | Schuld |
| Welche beiden Arten des Bewußtseins sind auf der Wissenkomponente zu unterscheiden? | 1. Vollbewußtsein: Der Täter denkt gerade darüber nach 2. Mitbewußtsein: Der Täter weiß um einen Umstand, auch wenn er nicht darüber nachdenkt. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt ein deskriptives Merkmal vor? | Wenn es sich um ein Merkmal handelt, daß man auf rein sinnlicher Ebene ohne rechtliche Wertung erfassen kann. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie ist zu bestrafen, wenn der Täter nur den Grundtatbestand verwirklicht, jedoch davon ausgeht, daß er auch 1. eine Privilegierung oder 2. eine Qualifizierung begeht? | 1. Bei Privilegierungen gilt § 16 II StGB: Bestrafung nach dem milderen Gesetz. 2. Bei Qualifizierungen wird wegen Vollendung des Grunddelikts und Versuch der Qualifizierung bestraft. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann ist ein Angriff gegenwärtig? | Gegenwärtig ist ein Angriff, der - unmittelbar bevorsteht oder - bereits im Gange ist oder - noch andauert. | Rechtswidrigkeit |
| Wo ist der rechtfertigende Notstand normiert (2 StGB, 2 BGB)? | 1. § 34 StGB 2. § 218a StGB 3. § 228 BGB 4. § 904 BGB | Rechtswidrigkeit |
| Was erfordert die Notstandslage beim Defensivnotstand? | 1. Gefahr durch eine fremde Sache 2. drohende 3. für ein Rechtsgut | Rechtswidrigkeit |
| Wie sieht die Notstandshandlung beim Aggressivnotstand aus (3)? | 1. Beeinträchtigung 2. einer nicht die Gefahr hervorrufenden fremden Sache 3. Erforderlichkeit der Beeinträchtigung | Rechtswidrigkeit |
| Wo ist der Verbotsirrtum normiert? | In § 17 StGB. | Schuld |
| Wann stellt ein Tatbestand eine selbständige Abwandlung dar? | Das muß im Einzelfall ermittelt werden. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt ein Subsumtionsirrtum vor? Welche beiden Arten sind zu unterscheiden? | Der Täter kennt den tatsächlichen Sachverhalt, ordnet ihn aber im Hinblick auf ein objektives Tatbestandsmerkmal falsch ein, subsumiert ihn falsch. 1. Irrtum über ein deskriptives Merkmal 2. Irrtum über ein normatives Merkmal | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt ein Irrtum über den Kausalverlauf vor? | Der Täter irrt sich über die Verbindung von Handlung und Erfolg. Er hat damit gerechnet, daß der Erfolg auf einem anderen Weg eintritt. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was ist erforderlich für die Notstandshandlung bei defensiven Notstand (3)? | 1. Beeinträchtigung 2. der gefährdeten fremden Sache 3. Erforderlichkeit der Beeinträchtigung | Rechtswidrigkeit |
| Wie ist das Verhältnis von Wissen und Wollen bei dolus eventualis? | 1. Wissen: Ein Für-möglich-halten liegt vor. 2. Wollen: Ein bloßes Sich-Abfinden liegt vor. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie ist das Verhältnis von Wissen und Wollen bei der bewußten Fahrlässigkeit? | 1. Wissen: Ein bloßes Für-Möglich-Halten. 2. Wollen: Es muß ein Nicht-Wollen vorliegen. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Liegt bereits bei unwesentlichen Abweichung des Kausalverlaufs ein beachtlicher Irrtum über den Kausalverlauf vor? | Nein, da man bei einem in der Zukunft liegenden Ereignis nicht wissen kann, ob und wie es eintritt | vollend. vorsätz. Begehung |
| Ist § 33 StGB auch beim "Putativ-Notwehrexzeß" anzuwenden? | Nach hM nein. Er umfaßt nur die Fälle, in welchen mal eine Notwehrlage bestanden hat. | Schuld |
| Welche beiden Punkte sind vor der eigentlichen Versuchsprüfung zu prüfen? | 1. Fehlen der Vollendung 2. Versuch mit Strafe bedroht, §§ 23 I StGB | Versuch |
| Führt der untaugliche Versuch in jedem Fall zu einer Strafbarkeit? | Nein: In § 23 III StGB kann das Gericht von der Strafe absehen oder diese mildern, wenn ein grob unverständiger Versuch vorliegt. | Versuch |
| Wann liegt ein umgekehrter indirekter Verbotsirrtum vor? Wann liegt ein indirekter Verbotsirrtum vor? | Der Täter glaubt, ein an sich durch Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes gerechtfertigtes Verhalten sei rechtswidrig. Der Täter glaubt, ein rechtswidriges Verhalten sei durch das Eingreifen eines Rechtsfertigungsgrundes gerechtfertigt. | Versuch |
| Wann ergibt sich hinsichtlich des Versuchsbeginns keine Probleme? | Wenn der Täter mit der tatbestandlichen Ausführungshandlung selbst begonnen hat. | Versuch |
| Welcher Merksatz ist hinsichtlich des unmittelbaren Ansatzes nützlich? | Unmittelbar ist der Ansatz immer dann, wenn der Täter sich denkt: "Jetzt gehts los. Wenn nichts mehr dazwischen kommt, hab ich's gleich geschafft." und diesem Gedanken entsprechend handelt. | Versuch |
| Welche beiden Arten des Unrechts sind zu unterscheiden? | 1. Handlungunrecht 2. Erfolgsunrecht | Versuch |
| Was ist für den Rücktritt beim beendeten, was beim unbeendeten zu fordern? | 1. Beim beendeten ist zu fordern, daß der Täter aktiv einschreitet, um die Vollendung zu verhindern. 2. Beim unbeendeten genügt ein Abstehen von der Tat, zB nicht schießen oä. | Versuch |
| Was geschieht, wenn der Täter glaubt, der Versuch wäre beendet, obwohl er dieses noch nicht ist und er zurücktreten will? | Es genügt nicht, das der Täter einfach aufhört, sondern er muß aktiv gegensteuern, da nach seiner Vorstellung dieses für den Rücktritt erforderlich wäre. | Versuch |
| Ist die Ernsthaftigkeit ausgeschlossen, wenn sich der Täter bei Rücktritt eine weitere Ausführung der Tat zu einem späteren Zeitpunkt vorbehält? | Nein. | Versuch |
| Was ist ein Angriff? | Angriff ist jedes willensgetragene menschliche Verhalten. | Rechtswidrigkeit |
| Wann ist ein Angriff rechtswidrig? | Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn der Angreifer einen Straftatbestand erfüllt und ihm seinerseits keine Rechtfertigungsgründe zur Seite stehen. | Rechtswidrigkeit |
| Wann liegt ein direkter Verbotsirrtum vor? | Wenn der Täter meint, es gäbe keine Verbotsnorm dieses Inhalts. | Schuld |
| Was sind die wichtigsten Entschuldigungsgründe (2)? | 1. der entschuldigende Notstand, § 35 StGB 2. der Notwehrexzeß, § 33 StGB | Schuld |
| Was ist das Problem bei der Prüfung eines Wahndelikts, wenn eine entsprechnde Norm überhaupt nicht existiert? Lösung? | Bei welcher Norm man die Prüfung ansetzen sollte. Man nimmt eine Norm, die dem Verhalten am ähnlichsten ist und stellt fest, daß ihr objektiver Tatbestand nicht vorliegt. Dann prüft man, ob der Täter die Norm versuchen wollte und stellt fest, daß er keinen relevanten Vorsatz hatte. | Versuch |
| Welche beiden Arten der Fahrlässigkeit unterscheiden sich hinsichtlich des Wissens? | 1. bewußte Fahrlässigkeit, luxuria: Wissen um den objektiven Tatbestand 2. unbewußte Fahrlässigkeit, neglentia: Nichtwissen um den objektiven Tatbestand | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Wann liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor? Rücktritt? | Ein fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn er überhaupt nicht mehr zum Erfolg führen kann. Ein Rücktritt ist daher auch nicht möglich. | Versuch |
| Wann hört der Täter freiwillig mit der Tatausführung (nicht) auf? | Wenn er aus autonomen Gründen damit aufhört und nicht aufgrund eines äußeren Zwangs. | Versuch |
| Wo ist die Voraussetzung der Ernsthaftigkeit im Gesetz zu finden (2)? | 1. ausdrücklich in § 24 I S. 2 und § 24 II S. 2 StGB. 2. folglich aus "Aufgeben" bzw. "Verhindern der Tat" | Versuch |
| Nur wann erlangt derjenige, der als Beteiligter einer Tat zurücktritt, Straffreiheit, obwohl die Tat doch beendet wird? Norm? | § 24 II S. 2 StGB: Wenn er 1. ernsthaft versucht, die Tat zu verhindern und 2. diese unabhängig von seinem Tatbeitrag vollendet wird | Versuch |
| Wie ist die Rechtswidrigkeit bei den §§ 240, 253 StGB zu prüfen (2)? | 1. Vorliegen von Rechtfertigungsgründen 2. Rechtswidrigkeit (Mittel-Zweck-Relation) | Rechtswidrigkeit |
| Was ist der Unterschied zwischen dem untauglichen Versuch und dem Wahndelikt? | Beim untauglichen Versuch sprechen tatsächliche Gründe der Vollendung entgegen, beim Wahndelikt rechtliche. | Versuch |
| Wann liegt ein unmittelbares Ansetzen vor? | Wenn das Verhalten des Täters nach dem Gesamtplan so eng mit der tatbestandlichen Ausführungshandlung verknüpft ist, daßes bei ungestörtem Fortgang ohne längere Unterbrechung im Geschehensablauf unmittelbar zur Verwirklichung des gesamten Tatbestandes führen soll. Dieser Ansatz muß nicht unbedingt in der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales liegt. | Versuch |
| Welche beiden Versuche sind hinsichtlich der Beendigung zu unterscheiden? | 1. der beendete Versuch: Der Täter hat nach seiner Vorstellung alles Erforderliche getan, um den Erfolg herbeizuführen. 2. der unbeendete Versuch: Der Täter hat nach seiner Vorstellung noch nicht alles getan, um den Erfolg herbeizuführen. | Versuch |
| Geht der "Täter" bei der Putativnotwehr in jedem Fall straffrei aus? Norm? | Nein, er kann eventuell aufgrund der fahrlässigen Tat bestraft werden, § 16 I S. 2 StGB. | Schuld |
| Welche Abänderung der conditio-sine-qua-non-Formel ist bei der alternativen Kausalität erforderlich? | Eine Bedingung ist ursächlich für den Erfolg, wenn sie zwar alternativ, jedoch nicht kumulativ hinweggedacht werden könnte, ohne das der Erfolg entfiele. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Nur wann ist der "Schuldvorsatz" relevant? Klassisches Beispiel? | Wenn der Täter irrig glaubt, die Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes lägen vor. Klassisches Beispiel ist die Putativnotwehr. | Schuld |
| Was ist der Unterschied der Absicht als Vorsatzform zur Absicht als sonstiges subjektives Merkmal? | Im Vorsatz bezieht sie sich auf alle Merkmale des objektiven Tatbestandes, als subjektives Merkmal nur auf einen Punkt. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Ist bei einem Fahrlässigkeitsdelikt ein Versuch möglich? Teilnahme? | Aufgrund der Eigenart der Fahrlässigkeitsdelikte: Nein. Als Teilnahme ist nur die Nebentäterschaft denkbar. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Nur wann sind Fahrlässigkeitsdelikte mit Strafe bedroht? Norm? | Wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist, § 15 StGB. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Warum ist für die anzuwendenden Sorgfalt die ex-ante-Sicht maßgeblich, nicht die ex post? | Weil man hinterher immer schlauer ist. Dieses darf dem Täter jedoch nicht angelastet werden. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist hinsichtlich der Sorgfaltspflicht zu prüfen, wenn zB ein Bauarbeiter gehandelt hat? | Wie ein besonnener und gewissenhafter Bauarbeiter in dieser Situation gehandelt hätte. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Nur wann ist die objektive Vorhersehbarkeit problematisch? | In den Fällen des atypischen Kausalverlaufs. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist der Unterschied der subjektiven Sorgfaltspflichtverletzung zur objektiven? In der Klausur? | Bei der subjektiven geht es um den konkreten Täter, nicht um den verständigen Durchschnittsmenschen. Da es sich in der Klausur aber zumeist um einen Durchschnittsmenschen dreht, ist davon auszugehen, daß auch eine subjektive Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Die objektive Pflichtverletzung indiziert daher die subjektive. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist im Zusammenhang mit der bewußten Fahrlässigkeit und der subjektiven Vorhersehbarkeit festzustellen? | Er ist subjektiv vorhergesehen, gees kann nach oben verwiesen werden. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist Leichtfertigkeit? | Eine ungewöhnlich hohe (grobe) Sorgfaltspflichtverletzung, dh eine solche, die weit über das normale Maß hinausgeht. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Ist die Leichtfertigkeit nur bei der bewußten Fahrlässigkeit denkbar? | Nein, auch bei der unbewußten. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Welche drei Möglichkeiten sind beim versuchten erfolgsqualifizierten Delikt zu unterscheiden? | 1. Das Grunddelikt wird versucht, die schwere Folge tritt ein. 2. Das Grunddelikt wird vollendet, die schwere Folge versucht (also angestrebt) 3. Grunddelikt und schwere Folge werden versucht, es bleiben jedoch beide aus. | Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen |
| Was ist eine Verteidigung? | Verteidigung ist jedes Verhalten, das sich gegen die Rechtsgüter des Angreifers richtet und der Beendigung des Angriffs dient. | Rechtswidrigkeit |
| Wie wird der Fall, dass sich der Täter über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtsfertigungsgrundes irrt, genannt? In Anlehnung an? | Erlaubnistatbestandsirrtum, in Anlehnung an den Tatbestandsirrtum. | Schuld |
| In welchen drei Zusammenhängen kann ein Versuch untauglich sein? | 1. Der Täter benutzt ein untaugliches Mittel 2. Der Täter geht gegen ein untaugliches Tatobjekt vor. 3. Der Täter selbst ist ein untaugliches Tatsubjekt. | Versuch |
| Wofür ist die Unterscheidung zwischen bewußter und unbewußter Fahrlässigkeit wichtig? | Nur für die Strafzumessung. In einer Klausur kann diese Frage mit einem Satz abgehakt werden. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Wann liegt der subjektive Anteil beim Fahrlässigkeitsdelikt bei null? | Bei der unbewußten Fahrlässigkeit. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Welche beiden Arten der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen sind zu unterscheiden? | 1. eigentliche 2. uneigentliche | Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen |
| Was sind eigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen? | Ein an sich nicht strafbarer Vorsatzteil wird mit einem an sich nicht strafbaren Fahrlässigkeitsteil kombiniert. | Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen |
| Wie ist die Notwehr zu prüfen? | 1. Objektiver TB - Notwehrlage - Notwehrhandlung - Abwägung 2. subjektiver TB - Kenntnis des OTB - Verteidigungswille | Rechtswidrigkeit |
| Welche beiden gesetzgeberischen Möglichkeiten sind hinsichtlich von Unterlassungen denkbar? | 1. echte Unterlassungsdelikt: Das Unterlassen wird in eigenen Delikten behandelt. 2. unechte Unterlassungsdelikten: Der Gesetzgeber verweist auf die Begehungstatbestände und nennt Voraussetzungen, unter denen das Unterlassen in Analogie zu den Begehungstatbeständen tatbestandsmäßig sein soll. | echte Unterlassungsdelikte |
| Welchen Weg ist der deutsche Gesetzgeber hinsichtlich echter/unechter Unterlassungsdelikte gegangen? | Beide: 1. §§ 123, 138, 323c, 142 StGB: echte Unterlassungsdelikte 2. § 13 iVm Begehungsdelikt: unechte Unterlassungsdelikte | echte Unterlassungsdelikte |
| Wo liegt das Unterlassungsdelikt beim § 123 StGB? | § 123 I, 2. Begehungsweise (Sich nicht entfernen) | echte Unterlassungsdelikte |
| Wo liegt das Unterlassungsdelikt beim § 138 StGB (2 Alternativen)? | Nichtanzeige geplanter Straftaten I: vorsätzliche Begehung III: fahrlässige Begehung | echte Unterlassungsdelikte |
| Wo liegt die Unterlassung im § 142 StGB? | Im Entfernen ^= Nicht-Verweilen am Unfallort | echte Unterlassungsdelikte |
| Wann liegt eine Pflichtenkollision vor? | Wenn der Täter, egal, wie er handelt, eine Pflicht verletzt. | echte Unterlassungsdelikte |
| Wann ist eine Bedingung beim Unterlassen kausal? | Wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Erfolg verhindert hätte. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Ist für das Vorliegen einer Garantenstellung erforderlich, daß ein Vertrag, auf welchen diese zu begründen ist, wirksam ist? | Nein, sie entsteht mit tatsächlicher Übernahme der Pflichten. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Welche beiden Garantenpflichten sind nach der heutigen Lehre zu unterscheiden? Was ist ihr Unterschied? | 1. Sicherungspflichten 2. Obhutspflichten Bei Sicherungspflichten besteht eine Verantwortlichkeit für eine Gefahrenquelle, bei der Obhutspflicht besteht eine Schutzpflicht für bestimmte Rechtsgüter. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Wann liegt eine unechte Pflichtenkollision vor? | Wenn der Täter zwei Objekte zu retten hätte, das eine jedoch nur nach allgemeinen Regeln, zu dem anderen besteht jedoch eine Garantenbeziehung. Hier hat er das Objekt zu retten, zu welchem die Garantenbeziehung besteht. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Warum ist bei einer unechten Pflichtenkollision bereits der Tabestand des § 323c StGB ausgeschlossen? | Weil § 323c StGB von anderen wichtigen Pflichten spricht, die nicht verletzt werden dürfen. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Welche drei Arten der Täterschaft sind zu unterscheiden? | 1. Alleintäterschaft 2. Mittäterschaft, § 25 II StGB 3. Nebentäterschaft | Täterschaft |
| Welche Arten der Alleintäterschaft sind zu unterscheiden? | 1. unmittelbare, § 25 I 1. Var. StGB, 2. mittelbare, § 25 I 2. Var. StGB | Täterschaft |
| Wer ist Täter, wer Teilnehmer? In welcher Reihenfolge ist zu prüfen? | Der Täter begeht eine eigene Straftat, der Teilnehmer beteiligt sich an einer fremden Straftat als Anstifter oder Gehilfe. Zu prüfen ist Täter vor Teilnehmer. | Täterschaft |
| Wann liegt die mittelbare Täterschaft vor? | § 25 I 2. Alt StGB: Wenn der Täter ein menschliches Werkzeug verwendet. | Täterschaft |
| Warum kann nur mittelbare Täterschaft vorliegen, wenn der Tatmittler nicht tatbestandsmäßig oder nicht rechtswidrig gehandelt hat, warum keine Teilnahme? | Weil die Teilnahme eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Haupttat voraussetzt, § 26, 27 StGB. | mittelbare Täterschaft |
| Welche beiden Irrtümer sind hinsichtlich der Willensherrschaft im Vorsatz denkbar? | 1. Der Täter glaubt, er hätte die Willensherrschaft, hat sie aber nicht 2. Der Täter glaubt, er habe die Willensherrschaft nicht, hat sie aber. | mittelbare Täterschaft |
| Was geschieht, wenn das Werkzeug sich bei einer mittelbaren Täterschaft irrt und zB versehentlich den falschen tötet? Außer? | Für den Hintermann stellt dieses einen aberratio ictus dar. Etwas anderes kann gelten, wenn der Hintermann damit rechnen konnte, dass sein Werkzeug einen anderen töten würde. | mittelbare Täterschaft |
| Wie wird bestraft, wenn mehrere eine Straftat gemeinsam begehen? Norm? | Jeder wird als Täter bestraft, § 25 II StGB. | Mittäterschaft |
| Welche subjektiven Merkmale müssen bei welchem Mittäter vorliegen? | Bei allen Mittätern müssen alle Merkmale vorliegen. | Mittäterschaft |
| Wann ist sukzessive Mittäterschaft gegeben? | Wenn sich die Mittäter erst später, jedoch vor Beendigung des Delikts, zusammenfinden. | Mittäterschaft |
| Wann liegt ein Mittäterexzeß vor? Wie werden die anderen bestraft? | Wenn ein Mittäter über die Grenzen des gemeinsamen Tatplanes hinausgeht. Bei den anderen fehlt dann in der Regel der Vorsatz. | Mittäterschaft |
| Führt jede Vorbereitungshandlung zur Mittäterschaft? Faustformel? | Nein. Vielmehr geht es darum, daß ein Minus bei der Ausführung durch ein Plus beim Plan ausgeglichen werden kann. | Mittäterschaft |
| Wann ist die gemeinsame Prüfung aller Mittäter sinnvoll? | Wenn jeder für sich nicht genug getan hat, um den objektiven Tatbestand zu erfüllen. | Mittäterschaft |
| Wie wird bei der mittelbaren Täterschaft grundsätzlich geprüft? | Zunächst das Werkzeug, da dieses näher am Geschehen ist, danach den Hintermann in mittelbarer Täterschaft. | mittelbare Täterschaft |
| Warum kann der Täter, der eigentlich mittelbarer Täter sein wollte, als Anstifter bestraft werden? | Weil der Vorsatz zur mittelbaren Täterschaft auch einen Anstiftervorsatz umfaßt. | mittelbare Täterschaft |
| Wie ist zu bestrafen, wenn der Täter meint, er stifte an, letztlich aber mittelbarer Täter ist? | Keine Strafbarkeit wegen mittelbarer Täterschaft, jedoch Strafbarkeit wegen versuchter Anstiftung. | mittelbare Täterschaft |
| Was stellt der § 25 II StGB dar? Das heißt? | Eine Zurechnungsnorm: Durch ihn wird das Verhalten eines Täters auch den anderen zugerechnet. | Mittäterschaft |
| Was ist das wichtigste Indiz für den Täterwillen bei der Mittäterschaft? | Die Teilung der Beute. | Mittäterschaft |
| Wonach richtet sich nach hM, ob ein Unterlassen oder ein Tun vorliegt? | Nach dem "Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit" | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Wo liegt die Rechtswidrigkeit beim unechten Unterlassungsdelikt? | Darin, daß der Täter seiner Rechtspflicht zur Erfolgsabwendung nicht nachgekommen ist. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Auf welche drei weisen kann die Mittäterschaft geprüft werden (3)? | 1. Jeden einzelnen (ohne Mittäterschaft) 2. Alle Täter zusammen als Mittäter 3. Einen Täter als "normalen" Täter, die anderen als Mittäter | Mittäterschaft |
| Welche Natur hat die eigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination? Sind Beteiligung oder Versuch möglich? Warum? | Das gesamte Delikt gilt nach § 11 II StGB als Vorsatzdelikt, so daß Versuch und Beteiligung möglich sind. | Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen |
| Warum wird beim unechten Unterlassungsdelikt der Erfolgseintritt vor der "Handlung" geprüft? | Weil der Täter ja nichts getan hat und daher erst der Bezugspunkt feststehen muß. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Wann besteht die unmittelbare Gefährung des geschützten Rechtsguts zeitlich (erste/letzte Rettungsmöglichkeit)? | Sie kann sowohl mit der ersten, wie auch mit der letzten Rettungsmöglichkeit zusammenfallen oder dazwischen bestehen. | versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt |
| Wann ist ein (kausaler) Erfolg objektiv zurechenbar? | Wenn die für den Erfolg ursächliche Handlung eine rechtlich mißbilligte Gefahr des Erfolgseintritts geschaffen und diese sich in dem konkreten Erfolgseintritt auch realisiert hat. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Welche beiden Prüfungspunkte sind bei der Anstiftung im objektiven TB zu prüfen? | 1. vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat 2. Anstifterhandlung | Anstiftung |
| Welche beiden Vorsätze sind bei der Anstiftung zu prüfen? | 1. Vorsatz bez. der Haupttat 2. Vorsatz bez. der Anstifterhandlung | Anstiftung |
| Wie ist die Paragraphenkette bei der Anstiftung zu erweitern? | Es wird ..., § 26 StGB angehängt. | Anstiftung |
| Kann auch die Anstiftung zu einer Tat eine Haupttat sein? Was liegt dann sozusagen vor? | Ja, es liegt eine "Anstiftung zur Anstiftung" vor. | Anstiftung |
| Welche Mittel kommen als Anstifterhandlung in Betracht? | Alle, zB Geschenke, Versprechungen, Drohungen, Vorspiegelungen falscher Erwartungen. | Anstiftung |
| Was ist das problematische beim agent provocateur? | Er will die Vollendung nicht, womit zur Anstiftung der Vorsatz fehlt. | Anstiftung |
| Was geschieht, wenn der Haupttäter bei der Anstiftung ohne Vorsatz handelt? | Da die Haupttat entfällt, handelt es sich vielmehr um einen Fall der mittelbaren Täterschaft. | Anstiftung |
| Wie ist zu bestrafen, wenn der Täter bei der Anstiftung glaubt, er hätte keine Tatherrschaft, sie jedoch hat? | Strafbarkeit wegen versuchter Anstiftung (wegen des Anstiftungsvorsatzes), wenn strafbar. | Anstiftung |
| Wer ist Gehilfe? Norm? | Derjenige, der einem anderen zu dessen vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat Hilfe geleistet hat, § 27 StGB. | Beihilfe |
| Wie macht man die Beihilfe in der Paragraphenkette kenntlich? | Man hängt sie einfach hin an: ..., § 27 I StGB. | Beihilfe |
| Was ist die Abgrenzung zwischen Beihilfe und Begünstigung, § 257 StGB? | Bei der Behilfe will der Täter Hilfe leisten, bei der Begünstigung will er sich die Vorteile der Tat sichern. | Beihilfe |
| Wie kann die Hilfe bei der Beihilfe erfolgen (2)? | 1. physische, technische Hilfe: Dietrich verschaffen, Leiter tragen u. ä. 2. psychische, intellektuelle Beihilfe: Mut machen, Rat geben, Belohnung versprechen | Beihilfe |
| Muß der Haupttäter davon wissen, daß ihm "beigeholfen" wurde? | Nein. | Beihilfe |
| Wo ist die versuchte Beteiligung geregelt? | In den §§ 30, 31 StGB. | versuchte Beteiligung |
| Was ist hinsichtlich der Milderung der Strafe der Unterschied der versuchten Anstiftung zum versuchten Delikt? | Nach § 30 I S. 2 StGB ist die Strafe zu mildern, beim § 23 II StGB kann die Strafe gemildert werden. | versuchte Beteiligung |
| Was bestimmt der § 28 StGB? | Besondere persönliche Merkmale dürfen nur der Person angerechnet werden, bei welcher sie vorliegen. | Besondere persönliche Merkmale |
| In welche beiden Richtungen kann der § 28 StGB wirken? | 1. Der Betroffene kann begünstigt werden, dh wenn ihm ein Merkmal fehlt wird er nur wegen Anstiftung zum Grunddelikt bestraft. 2. Der Betroffene kann benachteiligt werden, dh obwohl in der Haupttat nur der Grundtatbestand erfüllt ist, ist er aufgrund eines Merkmals wegen der Qualifikation zu bestrafen. | Besondere persönliche Merkmale |
| Muß das Gericht in der betreffenden Verfahrensart eidlich vernehmen können? | Nein, die den Gerichten generell gegebene Zuständigkeit zu eidlichen Vernehmungen genügt. | § 153 StGB |
| Was ist bei Zeugen hinsichtlich der Aussage von Bedeutung, was bei Sachverständigen zudem? | Bei Zeugen: äußere und innere Tatsachen. Bei Sachverständigen: auch Werturteile | § 153 StGB |
| Welche Aussagen sind für den § 153 StGB erheblich? | Nur Aussagen im Rahmen des Vernehmungsgegenstandes. | § 153 StGB |
| Muß alles erfragt werden? | Nein. Entscheidungserhebliche Tatsachen, die in erkennbaren Zusammenhang zu den Vernehmungsfragen stehen, dürfen auch ohne ausdrückliche Befragung nicht verschwiegen werden. | § 153 StGB |
| Wann liegt nach der objektiven Theorie ein falsche Aussage vor? | Wenn eine Differenz zwischen Aussage und Wirklichkeit besteht. | § 153 StGB |
| Wann ist die falsche Aussage vollendet? | Mit Abschluss der Vernehmung, zB Entlassung des Zeugen oder Sachverständigen. | § 153 StGB |
| Wann liegt ein Aussagenotstand vor? | Wenn der Täter in der Absicht gehandelt hat, von sich oder einem Angehörigen die Gefahr einer Bestrafung oder Verhängung einer Maßregel abzuwenden. | § 153 StGB |
| Wem kommt der § 157 StGB zugute? Ist eine Belehrung erforderlich? | Er kommt nur dem Zeugen oder Sachverständigen zugute, die falsch geschworen haben, wobei unerheblich ist, ob sie über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt wurden und ob es ihnen bekannt war oder nicht. | § 153 StGB |
| Gilt § 157 StGB auch für den Teilnehmer? | Nein. | § 153 StGB |
| Was ist bei einem Fahrlässigkeitsdelikt im Zweifel anzunehmen? Warum? | Ein Tun, da beim Fahrlässigkeitsdelikt immer etwas unterlassen wurde, nämlich die Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Wie ist bei Vorsatzdelikten im Zusammenhang mit einer Rettungshandlung zwischen Tun und Unterlassen zu differenzieren? | Solange eine Rettungshandlung noch nicht effektiv geworden ist, kann man sie vernachlässigen, so daß ein Unterlassen vorliegt. Wenn sich das Tun jedoch bereits auswirkt, so bedarf es eines dagegen gerichteten Tun und damit liegt ein Begehungsdelikt vor. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Was liegt vor, wenn die Haupttat, zu welcher angestiftet werden sollte, nicht stattfindet? Strafbarkeit? | Es liegt nur eine versuchte Anstiftung vor, welche nur in den Fällen des § 30 I StGB oder nach Sondervorschriften strafbar ist. | Anstiftung |
| Was ist problematisch, wenn der Täter zu einem Grunddelikt entschossen ist, der Anstifter jedoch den Entschluß weckt, auch eine Qualifikation zu begehen? | Problematisch ist, daß man den Anstifter auch wegen des Grundtatbestandes bestraft, wenn man ihn nach der Qualifikation bestraft. Eigentlich besteht hier kein Grund, den Anstifter auch hierfür zu bestrafen. | Anstiftung |
| Was geschieht, wenn der Haupttäter mehr macht, als der Anstifter es wollte? | Es liegt ein Exzeß vor. Dem Anstifter fehlt der entsprechende Vorsatz. | Anstiftung |
| Wonach bestimmen sich Umfang und Grenzen der Wahrheitspflicht? | Nach der prozessualen Funktion der Aussageperson. | § 153 StGB |
| Kann auch eine schriftliche Aussage eine Aussage iSd §§ 153, 154 StGB sein? | Nein, da aufgrund des Mündlichkeitsgrundsatzes verfahrensrechtlich keine Aussage vorliegt. | § 153 StGB |
| Was geschieht, wenn keine Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht stattgefunden hat? Führt dieses zur Entbindung von der Wahrheitspflicht? | Nein, es kommt allenfalls zur einer strafmildernden Wirkung. | § 153 StGB |
| Was ist hinsichtlich eines Irrtums über die Garantenstellung streng zu differenzieren (2)? | 1. die tatsächlichen Umstände für das Vorliegen 2. die rechtliche Folge bei Vorliegen | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Was ist vor der Anstiftung immer zu prüfen? | Das Vorliegen einer Haupttat. | Anstiftung |
| Wonach richtet sich der Rücktritt von der versuchten Beteiligung (nicht)? | Nach § 31 StGB, nicht nach § 24 StGB. | versuchte Beteiligung |
| Was können andere Stellen iSd §153 StGB sein, was insbesondere nicht? | ZB Patentamt, § 33 PatG; Disziplinargerichte, paramentarische Untersuchungsausschüsse. Nicht: Die Polizei und Staatsanwaltschaft, § 161a I S. 3 StPO. | § 153 StGB |
| Wie ist zu bestrafen, wenn der Täter irrtümlich glaubt, er habe die Wissensherrschaft, diese aber nicht tatsächlich hat? | Wegen versuchter mittelbarer Täterschaft und vollendeter Anstiftung. | mittelbare Täterschaft |
| Was ist der relevante Hauptunterschied zwischen der Schuld beim Vorsatzdelikt und der bei dem fahrlässigen? | Beim Vorsatz ist sie nur zu prüfen, wenn Zweifel an ihr vorliegen. Bei der Fahrlässigkeit muß sie positiv festgestellt werden. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Welche Prüfung haben alle Rechtfertigungsgründe gemeinsam? | 1. Objektiv - Notsituation - Nothandlung - (Abwägung) 2. subjektiv Kenntnis hiervon | Rechtswidrigkeit |
| Welches sind besondere Strafmilderungsgründe bei der Falschaussage (2)? | 1. § 157 StGB: Der Aussagenotstand 2. § 158 StGB: Rechtzeitige Berichtigung | § 153 StGB |
| Welchen Inhalt hat das Wollenselement? Welche Beziehung hat es zum Wissenelement? | Es muß ein Vertrauen auf die Nichtverwirklichung vorliegen. Es kann nur bei Wissen vorliegen. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist Rechtsfolge des Vorliegens des § 157 StGB? | Eine Strafrahmenverschiebung iSd § 49 I StGB. | § 153 StGB |
| Was ist Berichtigung iSd § 158 StGB? | Der Täter muß die falsche Aussage ganz oder teilweise durch die richtige Aussage ersetzen. | § 153 StGB |
| Genügt zur Anwendung des § 158 StGB, dass der Täter die falsche Aussage widerruft? | Nein, er muss den Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig schildern. | § 153 StGB |
| Wann ist die Berichtigung rechtzeitig (3)? Norm? | § 158 II StGB: Wenn sie nicht verspätet ist, dh: 1. sie in der Entscheidung nicht mehr verwertet werden kann 2. schon ein Nachteil für einen anderen entstanden ist 3. gegen den Täter schon eine Anzeige erstattet oder eine Untersuchung eingeleitet worden ist. | § 153 StGB |
| Was ist die Rechtsfolge des § 158 StGB? | Strafmilderung nach § 49 II StGB oder ein Absehen von Strafe. | § 153 StGB |
| Was muß falsch sein, wenn der Eid auf Teile einer Aussage beschränkt wird? | Eben diese Teile. | § 154 StGB |
| Welche beiden strafmildernden Vorschriften sind auch bei dem Meineid zu berücksichtigen? | 1. § 157 StGB 2. § 158 StGB | § 154 StGB |
| Ist der Versuch des Meineid strafbar? Warum? | Wegen des Verbrechenscharakters des Meineids ist der Versuch nach §§ 23 I, 12 I StGB strafbar. | § 154 StGB |
| Ist Mittäterschaft bei Meineid möglich? Warum? | Nein, er ist ein eigenhändiges Delikt. | § 154 StGB |
| Gibt es auch eine fahrlässige Versicherung an Eides Statt? | Ja, § 163 StGB | § 156 StGB |
| Wann liegt hypothetische Kausalität vor? | Die Handlung eines Täters führt den Erfolg herbei. Eine andere Ursache hätte den Erfolg aber wenig später auch herbeigeführt. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Worin besteht das Wollen im Vorsatz? | Der Täter nimmt die erkannt Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung in seinen Willen auf und entscheidet sich für sie. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Was sind sogenannte "offene Tatbestände"? | Tatbestände, bei welchen die Rechtswidrigkeit postiv festgestellt werden muß, zB §§ 240, 253 StGB. | Rechtswidrigkeit |
| Welche beiden Fälle der versuchten Anstiftung sind im § 30 I S. 1 StGB geregelt? | 1. Var: Versuch einer Anstiftung zur Begehung einer Tat, bzw. Mittäterschaft mit dem, der versucht, anzustiften 2. Var: Versuch der Anstiftung zur Anstiftung (Kettenanstiftung) | versuchte Beteiligung |
| Wie wird der Beteiligte bestraft, wenn a) strafbegründende oder b) schärfende/mildernde/ausschließende Gründe nur beim Täter, jedoch nicht beim Beteiligten vorliegen? Norm? | a) § 28 I StGB: Die gleiche Bestrafung wie der Täter, aber gemildert nach § 49 I StGB b) § 28 II StGB: Bestrafung nach der Grundnorm, wenn keine eigenen Merkmale vorliegen. | Besondere persönliche Merkmale |
| Welche Theorien werden zur "Falschheit" einer Aussage vertreten (3)? | 1. subjektive Theorie 2. Pflichtentheorie 3. objektive Theorie | § 153 StGB |
| Ist es für das Schwören von Bedeutung, ob es mit oder ohne religöse Beteuerung geschieht? | Ja. Allerdings greift bei eidesgleicher Bekräftigung der § 155 StGB. | § 154 StGB |
| Wann ist der Meineid vollendet? | Beim Nacheid mit dem vollständigen Sprechen der gesetzlichen Eidesformel. | § 154 StGB |
| Was ist das Schutzgut bei der Urkundenfälschung, was nicht? | Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden. Geschützt wird bei § 267 StGB allerdings nur das Vertrauen auf die Echtheit und Unverfälschtheit, nicht das Vertrauen auf die inhaltliche Wahrheit. | § 267 StGB |
| Was ist im objektiven Tatbestand bei einem unechten Unterlassungsdelikt zu prüfen (8)? | 1. Tatsubjekt/Tatobjekt 2. Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges 3. Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung objektiv gebotenen Handlung bzw. Abgrenzung Tun/Unterlassen 4. Quasikausalität (hypothetische) 5. Garantenstellung 6. Tatsächliche Möglichkeit der Handlung 7. Zumutbarkeit der Handlung 8. Gleichwertigkeitskorrektiv, obj. (Entsprechungsklausel) | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Wie erfolgt die Abwägung beim § 34 StGB? | 1. Das geschützte Rechtsgut 2. überwiegt wesentlich 3. das beeinträchtigte Rechtsgut | Rechtswidrigkeit |
| Wovon geht die Vorsatztheorie bei Irrtümern aus? Warum abzulehnen? | Die Vorsatztheorie ließ bei jedem Irrtum den Vorsatz entfallen. Mit dem § 17 StGB hat sich der Gesetzgeber gegen sie entschieden. | Schuld |
| Was ist Rechtswidrigkeit? | Der Widerspruch gegen das Recht. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Muß die Einwilligung ausdrücklich erfolgen? | Grundsätzlich ja. Ist sie jedoch nicht möglich (zB bei Bewußtlosen), kann eventuell über eine mutmaßliche Einwilligung eine Rechtfertigung erfolgen. | Rechtswidrigkeit |
| Was ist ein Irrtum? | Das Auseinanderfallen von Bewußtsein und Wirklichkeit. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie ist der Versuch zu prüfen? | 1. STB (!) 2. OTB 3. RW 4. Schuld | Versuch |
| Woran fehlt es beim Wahndelikt? Daher RF? | An einem strafrchtlich relevanten Tatentschluß, der nur vorliegen würde, wenn das, was sich der Täter vorstellt und will, bei einer eventuellen Durchführung ein vollendetes Delikt ergäbe. Das Wahndelikt ist daher straflos. | Versuch |
| Wonach bestimmt sich der Umfang der Wahrheitspflicht bei der Versicherung an Eides Statt? | Nach der Eigenart des jeweiligen Verfahrens und dem in Betracht kommenden Verfahrensgegenstand. | § 156 StGB |
| Wen umfaßt der § 158 StGB in persönlicher Hinsicht? | Grundsätzlich Zeugen und Sachverständige, analog ausweitbar auf Teilnehmer. | § 153 StGB |
| Muß die Urkunde für sich eine Beweiseignung haben? | Nein, sie kann sich auch erst im Zusammenhang mit anderen Beweismitteln ergeben. | § 267 StGB |
| Ist es für die Ausstellereigenschaft erforderlich, dass der Aussteller die Urkunde selbst hergestellt hat? | Nein. | § 267 StGB |
| Ist § 267 StGB ein eigenhändiges Delikt? | Nein, die Mittäterschaft daher möglich. | § 267 StGB |
| Ist der Versuch des § 267 StGB strafbar? | Ja, § 267 II StGB. | § 267 StGB |
| Wie ist es von den Konkurrenzen her zu beurteilen, wenn der Täter eine Urkunde fälscht (1. Alt), um sie später zur Täuschung einzusetzen (3. Alt)? | Es liegt nur eine Urkundenfälschung im Rechtsinne vor. | § 267 StGB |
| Was sind mögliche Objekte einer schweren Brandstiftung? | § 306a I StGB: Nr. 1: Gebäude, Schiffe, Hütten, welche zur Wohnung von Menschen dienen Nr. 2: Gebäude, die zu gottesdienstlichen Veranstaltungen bestimmt sind Nr. 3: Räumlichkeiten, welche zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienen | § 306a StGB |
| Ab wann ist man eidesmündig? | Ab dem 16. Lebensjahr, § 60 Nr. 1 1. Alt. StPO | § 154 StGB |
| Nach welcher Faustformel ist der Tatentschluß von der Tatgeneigtheit abzugrenzen? | 1. Tatentschluß: Ich weiß, daß ich es will 2. Geneigtheit: Ich weiß noch nicht, ob ich es will. | Versuch |
| Worin besteht der über die einzelnen Urkunden hinausgehender Erklärungsinhalt bei der Gesamturkunde zumeist? | Dass keine anderen als in der Gesamturkunde enthaltenden Rechtsvorgänge erfolgt sind. Bsp.: Sparbuch, Kassenbuch. | § 267 StGB |
| Kann eine Urkunde auch falsch sein, wenn der Aussteller mit seinem Namen unterschreibt? | Ja, wenn der Hersteller den Anschein erweckt, der Aussteller sei eine andere Person. | § 267 StGB |
| Wie ist zubestrafen, wenn der Täter mehrere Urkunden fälscht, um sie zum selben, einmaligen Ereignis zu nutzen? | Es liegt nur eine Urkundenfälschung im Rechtssinne vor. | § 267 StGB |
| Wie ist zu bestrafen, wen der spätere Gebrauch bei der Herstellung der Urkunde noch nicht konkretisiert ist? | Der spätere Gebrauch stellt dann eine selbständige Tat dar. | § 267 StGB |
| Was sind Deliktsurkunden? Sind sie beweisgeeignet? | Urkunden, deren Inhalt den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllen. Sie sind beweisgeeignet, da sie im Strafverfahren verwendet werden können. | § 267 StGB |
| Wann beginnt der Versuch erst, wenn für den Eintritt des Erfolges ein längeres Untätigbleiben erforderlich ist? | In dem Zeitpunkt, in dem der Garant untätig bleibt, obwohl die Gefahr in ein akutes Stadium tritt. | versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt |
| Welche beiden Arten von Merkmalen sind beim fahrlässigen Delikt im Rahmen des objektiven Tatbestandes zu unterscheiden? | 1. geschriebene Merkmale 2. ungeschriebene Merkmale | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Warum kann beim Rücktritt vom Versuch auf die Bestrafung verzichtet werden? | Da der Täter freiwillig auf den Weg des Rechts zurückgekehrt ist. | Versuch |
| Wann ist eine Verteidigung erforderlich? Was ist bei der Notwehr insbesondere nicht erforderlich? | Erforderlich ist eine Verteidigung immer dann, wenn es kein milderes, aber genauso wirksames Mittel gibt, den Angriff zu beenden. Ausweichen wird im Rahmen er Notwehr nicht hierzu gezählt. | Rechtswidrigkeit |
| Ist auch die Fotokopie eine Urkunde iSd § 267 StGB? | Nein, da sie lediglich das Orginal abbilden. Ihnen fehlt die Garantiefunktion für die Richtigkeit des Inhalts. | § 267 StGB |
| Kann man ein Unterlassen als Handlung begreifen? Sondern? | Nein. Sie stellt im Grunde nur ein Werturteil dar, welches die Enttäuschung über das Nichtstattfinden des erwarteten Tuns ausdrückt. | echte Unterlassungsdelikte |
| Was ist hinsichtlich der Handlung der Unterschied zwischen Begehungs- und Unterlassungsdelikt? | Bei Begehungsdelikten liegt ein aktives Tun vor, bei Unterlassungsdelikten wird ein aktives Tun unterlassen, obwohl es eigentlich geboten war. | echte Unterlassungsdelikte |
| Warum ist die Prüfung des § 323c StGB besonders einfach (2)? | Weil er die Merkmale, die bei den anderen ungeschrieben sind, enthält: 1. Möglichkeit (ein Stummer kann nicht um Hilfe rufen) 2. Zumutbarkeit (Ein mit Badehose Bekleideter muß nicht in ein brennendes Haus laufen. | echte Unterlassungsdelikte |
| Zu welchem Zeitpunkt besteht eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsguts? | In dem Augenblick, in welchem es geboten ist, durch ein Tun einzugreifen, um weiteres zu vermeiden. | versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt |
| Welche beiden Arten der Beteiligung sind zu unterscheiden? | Täterschaft und Teilnahme | Beteiligung |
| Muss derjenige, der eine Wohnung zum Mittelpunkt seines Lebens macht, dazu berechtigt sein? | Nein, maßgeblich ist allein die tatsächliche Verwendung zur Wohnung. | § 306a StGB |
| Müssen Gebäude, die zum Gottesdienst bestimmt sind, auch tatsächlich für einen solchen genutzt werden? | Nein, die tatsächliche Nutzung ist irrelevant. | § 306a StGB |
| Kommt eine rechtfertigende Einwilligung durch den Eigentümer in Betracht? | Nein, da das Delikt einen gemeingefährenden Charakter hat und der Disposition des Einzelnen somit entzogen ist. | § 306a StGB |
| Wie ist Mittäterschaft bei der Brandsstiftung möglich? | ZB durch Selbstzündungsanlagen, die von anderen ausgelöst werden. | § 306a StGB |
| Wie lange ist die Beteiligung möglich? | Bis zur Beendigung, dh bis zur vollständigen Zerstörung des Gebäudes oder dem Erlöschen des Feuers. | § 306a StGB |
| Was ist Schutzobjekt der Unfallflucht? Wozu dient die Vorschrift nur? | Schutzobjekt ist das Interesse jedes Unfallbeteiligten an der Aufklärung der Unfallursachen zwecks Klarstellung der privatrechtlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten. Die Vorschrift dient daher allein der Sicherung bzw. Abwehr zivilrechtlicher Ersatzansprüche. | § 142 StGB |
| Was ist Objektiver Tatbestand der Unfallflucht (3)? | 1. Unfall im Straßenverkehr 2. Täter: Unfallbeteiligter 3. Tathandlung: sich entfernen | § 142 StGB |
| Ab wann ist ein Schaden unerheblich? | Wenn er unter 30 - 40 DM liegt. | § 142 StGB |
| Ist für das Vorliegen einer Unfallflucht erforderlich, dass ein Kfz an dem Unfall beteiligt war? | Nein. | § 142 StGB |
| Wen umfasst der § 142 II StGB? | Diejenigen Unfallbeteiligten, die sich nach § 142 I StGB straflos vom Unfallort entfernt haben, bevor die Feststellung getroffen werden konnte, diese aber auch nicht unverzüglich auf andere Weise ermöglicht haben. | § 142 StGB |
| Wann liegt ein berechtigtes Entfernen vom Unfallort iSd § 142 II Nr. 2 StGB vor? | Wenn ein Rechtfertigungsgrund eingreift, zB Notstand oder Einwilligung, bzw. mutmaßliche Einwilligung oder rechtfertigende Pflichtenkollision. | § 142 StGB |
| Wann ist ein Entfernen vom Unfallort entschuldigt iSd § 142 II Nr. 2 StGB? | Wenn ein Entschuldigungsgrund vorliegt. | § 142 StGB |
| Welche Möglichkeiten hat der Unfallbeteiligter hinsichtlich der Nachholung? Welche sind gesetzlich vorgesehen? Norm? | § 142 III StGB: 1. Benachrichtigung des Berechtigten iSd § 142 I Nr. 1 StGB 2. Mitteilung an eine nahegelegene Polizeidienststelle Der Täter hat auch zB die Möglichkeit an den Unfallort zurückzukehren. | § 142 StGB |
| Müssen alle Berechtigten von dem Beteiligten in Kenntnis gesetzt werden oder genügen einzelne? | Es müssen alle in Kenntnis gesetzt werden. | § 142 StGB |
| Was ist das Garantieelement einer Urkunde? | Sie muß ihren Aussteller erkennen lassen. | § 267 StGB |
| Was ist bei Behörden und Firmen zu beachten, wenn diese Urkunden ausstellen? | Die Identität des Unterzeichnenden tritt in den Hintergrund, Aussteller wird Firma oder Behörde als solche. | § 267 StGB |
| Was ist das Herstellen einer unechten Urkunde? | Jede Handlung, die zurechenbar eine unechte Urkunde hervorbringt. | § 267 StGB |
| Was sind Zufallsurkunden? | Urkunden mit nachträglicher Beweisbestimmung. | § 267 StGB |
| Richtet sich die Eigenschaft des Gebäudes, dem Aufenthalt von Menschen zu dienen, nach seiner Zweckbestimmung? | Nein, sondern nach der tatsächlichen Verwendung. | § 306a StGB |
| Kann eine Scheune (Landstreicherfälle) Räumlichkeit iSd § 306a StGB sein? | Ja, wenn sie in gewisser Regelmäßigkeit zur Übernachtung genutzt wird. | § 306a StGB |
| Kommt es bei dem § 306a StGB darauf an, dass tatsächlich eine Gefahr für ein Menschenleben bestand? Bezeichnung? | Nein, der § 306a StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. | § 306a StGB |
| Wie ist es zu behandeln, wenn der Brandstifter das Gebäude vorher durchsucht, um sicherzugehen, dass kein Mensch gefährdet wird? | Nach hM, Rspr. ist erforderlich, das jegliche Gefährdung völlig ausgeschlossen ist, was regelmäßig nur bei kleinen, überschaubaren Objekten möglich ist. Dann ist eine teleologisch Reduktion möglich. | § 306a StGB |
| Wie kann der Eigentümer bereits Mittäter werden? | Durch stillschweigendes Durchblickenlassen des Einverständnisses. | § 306a StGB |
| Wer ist Täter? Legaldefinition? | § 142 V StGB: Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. | § 142 StGB |
| Was ist die Gemeinsamkeit der beiden Alternativen in Abs. 1, wo unterscheiden sie sich? | Gemeinsamkeit: Sich entfernen vom Unfallort. Unterschiede: Nr. 1: Verstoß gegen die aktive Vorstellungspflicht und Feststellungsduldungspflicht gegenüber anwesenden feststellungsbereiten Personen. Nr. 2: nicht eine angemessene Zeit gewartet, ohne dass jemand bereit war, die Feststellung zu treffen. | § 142 StGB |
| Wer kann feststellungbereite Person sein (3)? | 1. Polizeibeamte 2. Andere Beteiligte 3. auch unbeteiligte Dritte, wenn sie sich anbieten | § 142 StGB |
| Welche beiden Pflichten treffen den Unfallbeteiligten hinsichtlich der Feststellung seiner Beteiligung? | 1. passives Feststellungsduldungsrecht 2. aktive Vorstellungspflicht | § 142 StGB |
| Wonach bestimmt sich die Dauer der Wartepflicht aus § 142 I Nr. 2 StGB? | Nach den Maßstäben der Erforderlichkeit und der Zumutbarkeit. | § 142 StGB |
| Kann beim § 142 StGB eine rechtfertigende Einwilligung vorliegen? Warum? | Ja, da es sich um einen Vermögensgefährdungstatbestand handelt. | § 142 StGB |
| Bei welchen vier Schriftstücken ist die Urkundeneigenschaft problematisch? | 1. Kopie 2. Durchschriften 3. Abschriften 4. Ausfertigungen | § 267 StGB |
| Was muss der Unfallbeteiligte im Rahmen der aktiven Vorstellungspflicht erfüllen? Was darf er insbesondere nicht tun? | Er muss die Feststellung durch die Angabe, dass er am Unfall beteiligt ist, ermöglichen. Er ist hierbei auch zu ungefragten Erklärung gezwungen, dass sein Verhalten zur Verursachung beigetragen haben könnte. Er darf die Beteiligung nicht leugnen oder sich nur als Zeugen ausgeben. | § 142 StGB |
| Muß der Unfallbeteiligte iRd § 142 II StGB eine bestimmten Weg beschreiten, um seiner Feststellungspflicht zu genügen (2)? | 1. HM: Nein, es besteht ein Wahlrecht, aufgrund des Wortlautes 2. AA: Nein, das Wahlrecht unterliegt dem Unverzüglichkeitsgebot, dh der Unfallbeteiligte muß den schnellsten Weg wählen, welcher idR in der Benachrichtigung der Polizei liegt. | § 142 StGB |
| Was ist das Verfälschen einer Urkunde? | jedes unbefugte, nachträgliche Verändern des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde, die den Anschein erweckt, der Aussteller habe die Erklärung ursprünglich in der Form abgegeben, die sie durch die Verfälschung erlangt hat. | § 267 StGB |
| Welche beiden Pflichten sind innerhalb der Sorgfaltspflicht zu unterscheiden? | 1. Untersuchungspflicht: Eine Handlung muß auf ihre Gefährlichkeit hin abgeklopft werden. 2. Berücksichtigungsplficht: Sie darf nur unter Berücksichtigung dieser Gefährlichkeit vorgenommen werden. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was ist eine Wohnung? | Als Wohnung sind Räumlichkeiten anzusehen, die jemand, wenn auch nur für einige Zeit, zum Mittelpunkt seines Lebens macht. | § 306a StGB |
| Was ist ein besonderer Schuldmilderungsgrund? | Die tätige Reue, § 306e StGB. | § 306a StGB |
| Was sind Absichtsurkunden? | Urkunden, die schon bei der Herstellung zum Beweis bestimmt waren. | § 267 StGB |
| Wann ist eine Fotokopie ausnahmsweise doch Urkunde iSd § 267 StGB? | Wenn der Täter mit ihr den Anschein einer Orginalurkunde erzeugt und sie als eine von dem erkennbaren Aussteller stammende Urschrift ausgeben will. | § 267 StGB |
| Warum ist der Irrtum beachtlich, wenn es bei der error in persona um zwei verschiedene Objekte geht (Bsp: Tötung/Sachbeschädigung)? | Dem Täter fehlt das Wissen und somit auch das Wollen im Vorsatz. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt aktuelles Unrechtsbewußtsein, wann potentielles vor? | Aktuelles nur in den Fällen, in welchen der Täter bewußt fahrlässig gehandelt hat. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Von welchem Deliktaufbau geht die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen aus? | Von einem zweistufigen Deliktsaufbau: 1. Merkmale, die positiv festgestellt werden müssen (TB). 2. Merkmale, die negativ festgestellt werden müssen (RW, Schuld). | Schuld |
| Was ist die herrschende Theorie zur Abgrenzung der Täterschaft von der Beteiligung? Inhalt? | Die Lehre von der Tatherrschaft. Tatherrschaft bedeutet dabei "das vom Vorsatz (subj.) umfaßte In-den-Händen-Halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufes." | Täterschaft |
| Wie wird ein Fall der Putativnotwehr gelöst? | 1. OTB und STB (+) 2. RW (+) 3. Schuldfähigkeit (+), aber keine fehlerhafte Einstellung zur Rechtsordnung, daher § 16 I S. 1 StGB analog. | Schuld |
| Müssen sich Menschen in dem Gebäude aufhalten, wenn es in Brand gesetzt wird, um den Anforderungen des § 306a I Nr. 3 StGB zu genügen? | Nein, es genügt, wenn es zu einer Zeit geschieht, in der sich Menschen dort aufzuhalten pflegen. Ein tatsächlicher Aufenthalt ist nicht nötig. | § 306a StGB |
| Auf welchen Zeitpunkt ist bei der Berechnung der Schadenshöhe abzustellen, damit ein Bagatellschaden vorliegt? Bei Zweifeln? | Es kommt auf den Zeitpunkt des beim Unfall erkennbaren Schadens an. Bei Zweifeln hat der Unfallteilnehmer zu warten. | § 142 StGB |
| Was ist der Unfallort? | Die Stelle, - an der sich das schädigende Ereignis zugetragen hat, sowie - der unmittelbare Umkreis, in dem der Unfallbeteiligte seine Pflicht, einem Berechtigten seine Unfallmeldung zu offenbaren, erfüllen kann, oder in dem eine feststellungsbereite Person den Wartepflichtigen vermuten und ggf durch befragen ermitteln würde. | § 142 StGB |
| Was ist für das Entfernen vom Unfallort das entscheidene? | Der Täter muss sich so weit vom Unfallort entfernt haben, dass er sein Zusammenhang mit dem Unfall nicht ohne weiteres erkennbar ist. | § 142 StGB |
| Ist für die Beweisbestimmung ein zweckgerichtetes Verhalten erforderlich? | Nein, es genügt die Einführung in den Rechtsverkehr mit dem Bewußtsein, dass ein anderer eine rechtliche Reaktion daran knüpfen und die Urkunde zu Beweiszwecken nutzen kann. | § 267 StGB |
| Wie ist zu bestrafen, wenn der Täter glaubt, er hätte die Tatherrschaft, ihm jedoch nur eine Anstiftung gelungen ist? | 1. versuchte mittelbare Täterschaft und 2. vollendete Anstiftung als echtes Minus | Anstiftung |
| Nur wer kann Täter einer falschen, uneidlichen Aussage sein (2)? | Zeugen oder Sachverständige. | § 153 StGB |
| Wann liegt die Vollendung der Unfallflucht vor? | Wenn der Täter sich, ohne Feststellungen ermöglicht oder ausreichend lange gewartet zu haben, von der Unfallstelle entfernt hat. | § 142 StGB |
| Muß der Alkoholrausch die einzige Ursache für die Schuldunfähigkeit sein? | Nein, es genügt eine Mitursächlichkeit neben einer besonderen seelischen oder körperlichen Verfassung. | § 323a StGB |
| Was ist die Tathandlung? | Das "sich in Rausch versetzen". | § 323a StGB |
| Was ist die objektive Bedingung der Strafbarkeit bei einer Rauschtat? | Die Begehung einer rechtswidrigen Tat (ohne Schuldfähigkeit). Der Täter muss tatbestandsmäßig (objektiv und subjektiv) und rechtswidrig handeln. | § 323a StGB |
| Kann sich der Täter beim Verbotsirrtum damit entlasten, dass er aufgrund seines Rauschzustandes nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen? | Nein. | § 323a StGB |
| Wie sind die Konkurrenzen, wenn im Vollrausch mehrere Taten begangen wurden? | Es liegt nur ein Vergehen nach § 323a StGB vor. | § 323a StGB |
| Ist auch nach § 323c StGB zu bestrafen, wenn zudem der Tatbestand eine Begehungs- oder unechten Unterlassungsdelikts erfüllt wird? | Nein, dier § 323c StGB ist dann subsidär. | § 323c StGB |
| Was muß durch das fragliche Verhalten zum Ausdruck gebracht worden sein? | Die Mißachtung oder Nichtachtung. | § 185 StGB |
| Welche Form kann die Kundgabe haben? Qualifizierte Beleidigung? | Sie kann wörtlich, schriftlich, auch durch wortvertretende Symbole und Gesten erfolgen. Für die qualifizierte Beleidigung ist nach § 185 2. HS eine Tätlichkeit erforderlich. | § 185 StGB |
| Wann liegt eine Individualbeleidigung unter Kollektivbezeichnung vor? Was ist erforderlich? | Wenn individuelle Ehrträger durch Wahl einer Sammelbezeichnung beleidigt werden. Der Täter zielt hier nicht auf alle, sondern nur auf wenige Mitglieder einer Gruppe, formuliert seine Erklärung aber so, dass sie offen läßt, wer gemeint ist. Eine strafbare Beleidigung liegt nur vor, wenn der ansprochene Personenkreis deutlich umgrenzt und hinreichend bestimmt ist, da sich die Erkränkung ansonsten in der Anonymität verliert. | § 185 StGB |
| Kann der Täter auch eine ganze Gruppe beleidigen? Was ist erforderlich? | Ja. Erforderlich ist, dass sich die Gruppe aufgrund bestimmter Merkmale so deutlich von der Allgemeinheit abhebt, dass der Kreis der Betroffenden klar abgegrenzt ist. | § 185 StGB |
| Darf die Gruppe, die beleidigt werden soll, eine bestimmte Größe nicht überschreiten? | Nein, es ist nur erforderlich, dass der Täter sein Unwerturteil so konkret fasst, dass damit ein äußeres Verhalten und ein objektives Eingebundensein in das angefochtene Kollektiv beschrieben wird, so dass sich die Frage, wem die abwertenden Äußerungen zuzuordnen sein können, nicht mehr stellt. | § 185 StGB |
| Was ist eine Tätlichkeit iSd § 185 2. HS StGB? | Eine unmittelbar gegen den Körper gerichtete Einwirkung. | § 185 StGB |
| Genügt für ein Verlangen iSd § 216 StGB die bloße Einwilligung? Sondern? | Nein, es ist vielmehr erforderlich, dass der Getötete aktiv auf den Willen des Täters eingewirkt hat. | § 216 StGB |
| Wann ist ein Verlangen iSd § 216 StGB ausdrücklich? | Wenn es durch eindeutige und unmissverständliche Worte oder Gesten erklärt wird. | § 216 StGB |
| Wann ist der § 158 StGB bezogen auf den Tatverlauf anwendbar? | Zunächst für die Vollendung, aber auch für den beendeten Versuch. | § 153 StGB |
| Was ist der Schutzzweck des § 323a StGB? Was ist der Strafgrund? | Die Allgemeinheit soll vor Gefahren geschützt werden, die der Zustand des Vollrausches wegen der damit verbundenen Enthemmung mit sich bringt. Strafgrund ist die verschuldete Herbeiführung des Rauschzustandes. | § 323a StGB |
| Ist eine Wahlfeststellung zwischen der Rauschtat und dem § 323a StGB möglich? | Nein, da zwischen der Rauschtat und dem § 323a StGB die rechtsethische und psychologische Vergleichbarkeit fehlt. | § 323a StGB |
| Was ist die Folge, wenn die Rauschtat nur auf Antrag verfolgt wird? Norm? | § 323a III StGB: Es gibt dasselbe für den Vollrausch. | § 323a StGB |
| Können auch vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse Unglücksfälle iSd § 323c StGB sein? Voraussetzung ? | Ja, wenn sie für den Betroffenen zufällig sind. | § 323c StGB |
| Kann ein Suizidversuch einen Unglücksfall darstellen? | Strittig, BGH (+). | § 323c StGB |
| Was ist zu beachten, wenn es um Gefahren für fremde Sachen geht? Warum? | Sie müssen von bedeutendem Wert sein, weil sonst eine Jedermannspflicht zum Einschreiten gegen Sachbeschädigungen oder Diebstahl begründet würde. | § 323c StGB |
| Wann ist der Unglücksfall im rechtlichen Sinne abgeschlossen? Beispiele (2)? | Wenn keine Gefahr weiterer Schäden mehr besteht, zB 1. der Verletzte ist tot oder 2. ein Unfall hat nur Sachschaden zur Folge, weitere Schäden drohen nicht. | § 323c StGB |
| Was ist unter "bei" iSd § 323c StGB zu verstehen (2)? | 1. HM/BGH: Bei heißt "anlässlich", womit auch eine Hilfspflicht für Personen begründet wird, die sich an einem anderen Ort aufhalten und zB erst durch einen Telefonanruf zur Hilfe aufgefordert werden. 2. MM: hält eine räumliche Nähebeziehung für erforderlich. | § 323c StGB |
| Was ist hinsichtlich des Rücktritts vom Versuch der unterlassenen Hilfeleistung zu bemerken? Daher? | Da es keine Rolle spielt, ob die Hilfeleistung noch zu einem anderen Zeitpunkt möglich ist, sondern die Vollendung bereits mit Kenntnis des Täters von der Hilfspflicht und Nichtleistung vollendet ist, ist ein Rücktritt nicht möglich. Strittig ist, ob die Grundsätze der tätigen Reue analog anzuwenden sind: Lit (+), Rpsr. (-) | § 323c StGB |
| Was ist aktive Sterbehilfe? Wie wird sie im Rahmen des § 216 StGB behandelt? | Sie ist Lebensverkürzung durch aktives Tun, zB Verabreichen einer Giftspritze. Sie ist grundsätzlich Tötung auf Verlangen iSd § 216 StGB, eine Rechtfertigung nach § 34 StGB scheidet völlig aus. | § 216 StGB |
| Ist jede Persönlichkeitsverletzung zugleich eine Ehrverletzung? Warum? | Nein, weil die Ehre nur ein Aspekt der Personenwürde ist und nicht mit ihr deckungsgleich. | § 185 StGB |
| Welche Normen sind anzuwenden, wenn eine Tatsachenbehauptung Dritten gegenüber erklärt wurde? | Die §§ 186, 187 StGB. | § 185 StGB |
| Nur wann liegt in einem sexualbezogenen Verhalten eine Beleidigung? ZB? | Wenn der Täter durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, der Betroffene weise einen seine Ehre mindernden Mangel auf. Wenn zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betroffene sich einen solchen Angriff auf seine Geschlechtsehre gefallen läßt oder "man so etwas mit ihm machen kann". | § 185 StGB |
| Was unterscheidet die Möglichkeit von der Zumutbarkeit? | Möglichkeit: Betrifft physisch-reale Umstände Zumutbarkeit: betrifft rechtlich-wertende Umstände | echte Unterlassungsdelikte |
| Wann ist die unterlassene Hilfeleistung vollendet? | Wenn der Täter die Hilfspflicht erkannt hat und keine Hilfe leistet. | § 323c StGB |
| Welche 3 Arten der Sterbehilfe sind zu unterscheiden? | 1. Aktive Sterbehilfe 2. Passive Sterbehilfe 3. Indirekte Sterbehilfe | § 216 StGB |
| Was liegt vor, wenn der Täter irrig von den Umständen des § 216 StGB ausgeht? | Der § 216 StGB, obwohl es eigentlich an der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes fehlt. | § 216 StGB |
| Liegt auch eine Beleidigung vor, wenn der Täter eine Situation schafft, in welcher sich die Ehrminderung als Schlussfolgerung des Adressaten ergibt? Warum? | Nein, da es hier an der Kundgabe mangelt. | § 185 StGB |
| Was ist erforderlich, damit Werturteile gegenüber dem Betroffenden beleidigend wirken? | Da alle Ehrbegriffe auf den "verdienten Ehranspruch" abstellen, wird ein Angriff auf die Ehre nur geführt, wenn der Täter einen anderen zu Unrecht Mängel zuschreibt, die, wenn sie vorlägen, den Geltungswert des Betroffenen mindern würden. | § 185 StGB |
| Wann ist ein Gebäude in Brand gesetzt? Was am Gebäude muß brennen? | Wenn ein nicht völlig unwesentlicher Bestandteil derart vom Feuer ergriffen ist, dass er auch nach Entfernen oder erlöschen des Zündstoffes selbständig weiterbrennen kann. Es müssen wesentliche Teile des Gebäudes brennen (Wände, Türen). Nicht ausreichend sind Möbel, auch wenn diese fest eingebaut sind. | § 306a StGB |
| Nur wann wirft die Entsprechensklausel Probleme auf? | Bei verhaltensgebundenen Delikten. Bei reinen Verursachungsdelikten entspricht die Verwirklichung durch Unterlassen immer der Verwirklichung durch aktives Tun. | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Welche Verfahrensmängel entbinden von der Wahrheitspflicht des § 153 StGB? | Solche, bei denen bereits einzelne Tatbestandsmerkmale entfallen. | § 153 StGB |
| Was liegt vor, wenn die Haupttat im Versuchsstadium stecken bleibt? Strafbarkeit? | Eine Anstiftung zur versuchten Haupttat. Sie ist nach allgemeinen Regeln strafbar. | Anstiftung |
| Wann liegt nach der formal-objektiven Theorie Mittäterschaft vor? Warum? | Da sie das volle Vorliegen des objektiven Tatbestandes für alle Täter fordert, kann sie die Mittäterschaft überhaupt nicht erfassen. | Mittäterschaft |
| Wann empfiehlt es sich, jeden Mittäter einzeln zu prüfen? | Wenn einer alleine den ganzen Tatbestand verwirklich hat und der andere nur über die Mittäterschaft drangekriegt werden kann, die Mittäterschaft also nicht in der Tatbestandsverwirklichung, sondern entweder im Vor- oder Umfeld besteht. | Mittäterschaft |
| Was sind die Tatherrschaftregeln (3)? Zu welcher Täterschaft führen sie? | 1. Handlungsherrschaft -> unmittelbare Täterschaft 2. Willensherrschaft -> mittelbare Täterschaft 3. funktionelle Tatherrschaft -> Mittäter | Täterschaft |
| Wie ist die Abgrenzung von Beihilfe und Begünstigung zu prüfen (2)? | 1. zuerst § 257 StGB und fragt im subj. TB nach dem Vorliegen eines Vorsatzes zur Sicherung von Vorteilen, dh die Abgrenzung zur Beihilfe oder 2. § 27 StGB iVm dem Delikt und in subj. TB die Frage, ob ein Vorsatz zur Vollendung der fremden Haupttat besteht. | Beihilfe |
| Wann erst beginnt der Versuch des Meineids? Wann nicht? | Erst mit Beginn des Eides, nicht schon mit der vorherigen Aussage. | § 154 StGB |
| Gibt es einen fahrlässigen Meineid? Norm? | Ja, den sog. fahrlässigen Falscheid, § 163 StGB. | § 154 StGB |
| Wer ist Adressat beim § 158 StGB? | Die Stelle, gegenüber der die falsche Aussage gemacht worden ist oder die sie zu prüfen hat. | § 153 StGB |
| Wie sind die Konkurrenzen, wenn der Tatbestand des § 153 StGB mehrmals erfüllt wurde (4)? | 1. in verschiedenen Instanzen: Realkonkurrenz 2. Wiederholung vor Ermittlungsrichter und im Hauptverfahren: Realkonkurrenz 3. einheitliche Vernehmung in derselben Instanz: eine Tat 4. mehrere abgeschlossenene Vernehmungen: Realkonkurrenz | § 153 StGB |
| Was ist hinsichtlich von Verfahrensverstößen bei der Vereidung und der Anwendbarkeit des § 154 StGB zu sagen? Bei Eidesverboten? | Verfahrenverstöße sind unbeachtlich, solange die wesentlichen Förmlichkeiten eingehalten wurden. Dieses gilt auch für Verletzungen von Eidesverboten. | § 154 StGB |
| Ist die Teilnahme an der Falschaussage möglich? Und? | Ja, nach allgemeinen Regeln. Spezialgesetzlich geregelt sind die versuchte Anstiftung zu §§ 153 und 156 durch § 159 StGB. | § 153 StGB |
| Was ist im Rahmen des subjektiven Tatbestandes bei der Beihilfe erforderlich (2)? | 1. Vorsatz bezüglich der Haupttat 2. Vorsatz bezüglich der Gehilfenhaftung | Beihilfe |
| Welche Gefahren erfaßt der § 228 BGB, welche der § 34 StGB? | 1. § 228 BGB erfaßt nur die, die von der Sache ausgehen. 2. § 34 StGB erfaßt alle Gefahren. | Rechtswidrigkeit |
| Wie ist das Verhältnis von § 153 StGB zu § 154 StGB, wenn beide Tatbestände nacheinander erfüllt werden (3)? | 1. Bei Vereidigung in derselben Instanz: § 154 StGB 2. bei erneuter Vernehmung nach Vereidigung: Realkonkurrenz 3. bei Vereidigung in verschiedenen Instanzen: Realkonkurrenz | § 153 StGB |
| Wann entfällt bei Werturteilen die beleidigende Wirkung? | Wenn sie sich auf ein ehrminderndes Verhalten beziehen und als Schlussfolgerung richtig, dh angemessen ist. | § 185 StGB |
| Welche drei Arten des Wahndelikts gibt es? | 1. Der vom Täter angenommene Straftatbestand existiert gar nicht. 2. Der Straftatbestand exisiert. Der Täter nimmt nur an, er sein erfüllt, weil er auf rechtlicher Ebene ein normatives Merkmal zu seinen Ungunsten zu weit auslegt. 3. Der Täter hat einen Straftatbestand erfüllt, ist aber objektiv gerechtfertigt. Der Täter irrt sich jedoch zu seinen Ungunsten über den Umfang des Rechtfertigungsgrundes. | Versuch |
| Worauf muss sich der Vorsatz bei der Rauschtat beziehen? | Auf das Herbeiführen des Rauschzustandes und der generellen Gefahr, dass es durch den Rausch zu irgendwelchen Rechtsgutverletzungen kommen kann. | § 323a StGB |
| Ist jede Erkrankung als Unglücksfall anzusehen? Sondern? | Nein, sondern nur, wenn eine plötzliche und sich rasch verschlimmernde Wendung eintritt. | § 323c StGB |
| Was ist die Kundgabe? | Eine ausdrückliche oder konkludente Äußerung eines unmittelbar ehrmindernden Gedankeninhalts. | § 185 StGB |
| Wann ist eine eidesstattliche Versicherung abgegeben? | Wenn sie in den Herrschaftsbereich der Behörde gelangt ist. | § 156 StGB |
| Wie ist die kumulative Kausaltität objektiv und subjektiv zu prüfen? | 1. Zurechenbarkeit im objektiven Tatbestand 2. subjektiv so wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf, daß die Abweichung nicht mehr vom Vorsatz erfaßt ist. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Trifft die Nachholungspflicht des § 142 II StGB auch den, der sich unvorsätzlich vom Unfallort entfernt hat, weil er zB den Unfall gar nicht bemerkt hat (2)? | 1. BGH: ja, nach dem natürlichen Wortsinn handelt auch derjenige, der sich unvorsätzlich entfernt, berechtigt oder entschuldigt. Einschränkende Voraussetzung: Der Unfallbeteiligte muss in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang Kenntnis vom Unfall erlangt haben 2. Lit.: Nein, da die Grenzen des Wortlautes überschritten werden und eine verbotene Analogie vorliegen würde. | § 142 StGB |
| Wie ist der § 28 StGB zu prüfen (6)? | 1. Welche Haupttat hat der Täter verwirklicht 2. enhält sie besondere persönliche Merkmale 3. war dem Beteiligten das Vorliegen des Merkmals bekannt 4. Sind diese Merkmale strafbegründend/-ausschließend? 5. Feststellung ob die Merkmale auch beim Beteiligten vorliegen 6. Schärfung, Milderung oder Ausschließung durch eine andere Norm? | Besondere persönliche Merkmale |
| Wie ist der Fall zu behandeln, wenn der Täter glaubt, es liege noch ein unbeendeter Versuch vor, obwohl dieser bereits beendet ist und er zurücktreten will? | Wenn der Täter nicht einschreitet, erzielt er den Erfolg -> vorsätzliches, beendetes Delikt, kein Versuch. | Versuch |
| Was muß, anders als beim vollendeten Delikt, auch im subjektiven Tatbestand geprüft werden? | Alle Definitionen von Tatbestandsmerkmalen. Im objektiven TB kommen nur noch Tatbestandsmerkmale, die sich mit dem unmittelbaren Ansetzen befassen. | Versuch |
| Auf welche Perspektive kommt es bei der Erforderlichkeit an? Im Gegensatz zu? | Auf diejenige eines gedachten und verständigen Beobachters im Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Krisensituation -> objektive ex-ante-Betrachtung. Im Gegensatz dazu kommt es bei der Bestimmung des "Unglücksfalls" auf die objektive ex-post-Betrachtung an. | § 323c StGB |
| Was ist im Rahmen des objektiven Tatbestandes bei der Einwilligung zu prüfen (3)? | 1. Einwilligungsfähigkeit 2. Verfügbarkeit über das Einwilligungsgut 3. keine Sittenwidrigkeit der Einwilligung | Rechtswidrigkeit |
| Was sind die fünf Fälle der gefährlichen Körperverletzung? | § 224 StGB: Nr. 1: Bebringung von Gift oder gesundheitsschädlichen Stoffen 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs 3. mittels hinterlistigen Überfalls 4. mit anderen Beteiligten Gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben verletzenden Behandlung. | § 224 StGB |
| In welchem Verhältnis steht das Gift iRd § 224 StGB zum gesundheitsschädlichen Stoff? | Gift ist ein Unterfall des gesundheitsschädlichen Stoffs. | § 224 StGB |
| Was ist ein gesundheitsschädlicher Stoff? | Jeder Stoff, der unter den konkreten Bedingungen geeignet ist, die Gesundheit zu beschädigen (zB kochendes Wasser). | § 224 StGB |
| In welchem Verhältnis steht der Begriff Waffe zum gefährlichen Werkzeug iRd § 224 I Nr. 2 StGB? | Die Waffe ist ein Unterfall eines gefährlichen Werkzeugs. | § 224 StGB |
| Was ist ein gefährliches Werkzeug? | Jeder Gegenstand, der als Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen, bei entsprechender Anwendung auch Alltagsgegenstände. | § 224 StGB |
| Welches sind die drei Begehungsarten der schweren Körperverletzung? | 1. Verlust von Sehvermögen, Gehör, Sprechvermögen oder Fortpflanzungsfähigkeit 2. Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Gliedes 3. erhebliche, dauerhafte Entstellung. | § 226 StGB |
| Wovon hängt die Wichtigkeit des Gliedes iSd § 226 I Nr. 2 StGB ab (2)? | 1. von der objektiven Gesamtfunktion, aber auch 2. von den individuellen Bedürfnissen. | § 226 StGB |
| Was ist für die Kundgabe der Äußerung erforderlich? | Der Täter muss sich schriftlich, mündlich oder durch Gesten einem anderen gegenüber kundgeben. | § 185 StGB |
| Muss die Äußerung inhaltlich verstanden werden, damit eine Kundgabe vorliegt? | Ja, strittig. | § 185 StGB |
| Können nur unwahre Tatsachenbehauptungen Beleidigungen sein? | Nein, auch: wahre Behauptungen, sog Formalbeleidigungen. | § 185 StGB |
| Wann ist das Opfer arglos? | Wenn es sich zum Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs durch diesen konkreten Täter versieht. | § 211 StGB |
| Wann ist ein Opfer wehrlos? | Wenn es am Anfang des Angriffs aufgrund seiner Arglosigkeit in seiner Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt ist. | § 211 StGB |
| Wann ist ein Mittel gemeingefährlich? | Wenn 1. der Täter die Wirkungsweise im konkreten Fall nicht beherrschen kann und 2. dessen Einsatz geeignet ist, eine allgemeine Lebensgefahr für eine unbestimmte Anzahl anderer Personen entstehen zu lassen. | § 211 StGB |
| Was ist nach BGH für den bedingten Tötungsvorsatz warum erforderlich? | Eine besonders sorgsame Prüfung, da aufgrund der hohen Hemmschwelle aus der objektiven Gefährlichkeit der Tat nicht zwangsläufig auf den bedingten Vorsatz geschlossen werden kann. | § 212 StGB |
| Liegt im Falle eines Selbstmordes ein "Unglücksfall" iSd § 323c StGB vor? | Nein. | § 212 StGB |
| Wann entfällt die RW aufgrund der kriminologischen Indikation (6)? Norm? | § 218a III StGB: 1. Eingriff durch Arzt 2. auf Verlangen der Schwangeren 3. innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen 4. Verdacht einer Straftat nach §§ 176-179 StGB 5. Kausalität, dh dringende Gründe dafür, dass die Schwangerschaft auf dieser Straftat beruht 6. subjektives Rechtfertigungselement | § 218 StGB |
| Was ist Grundlage für die Feststellung einer Straftat nach §§ 176, 179 StGB iRd § 218a III StGB? | Die ärztliche Erkenntnis. | § 218 StGB |
| Ist der Versuch des § 221 II Nr. 2 StGB strafbar? Warum? | Ja, da ein Verbrechen vorliegt. Erfolgsqualifikationen fallen nicht unter § 12 III StGB. | § 221 StGB |
| Worin liegt die Tathandlung beim § 221 I Nr. 1 StGB? | In einer aktiven Tathandlung: Das Versetzen in eine hilflose Lage. | § 221 StGB |
| Ist ein Versetzen iSd § 221 I Nr. 1 StGB auch durch Unterlassen in Garantenstellung möglich? | Ja, problematisch ist dann jedoch die Abgrenzung zum § 221 I Nr. 2 StGB. | § 221 StGB |
| Was ist die Tathandlung beim § 221 I Nr. 2 StGB? | Das Im-Stich-Lassen trotz Vorliegen einer Garantenstellung. Es handelt sich um ein echtes Unterlassungsdelikt. | § 221 StGB |
| Wie ist die Obhuts- oder Beistandspflicht iRd § 221 I Nr. 2 StGB zu prüfen? | Sie entsprechen der Garantenpflicht. | § 221 StGB |
| Was ist unter Beibringen iSd § 224 I Nr. 1 StGB zu verstehen? | Der Stoff muss mit dem Körper so in Verbindung gebracht werden, dass er seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann. | § 224 StGB |
| Was ist ein Überfall iSd § 224 I Nr. 3 StGB? | Ein plötzlicher, unerwarteter Angriff auf einen Ahnungslosen. | § 224 StGB |
| Muss es sich für das Vorliegen einer schweren Körperverletzung iSd § 226 I Nr. 2 StGB um ein äußeres Glied gehandelt haben? | Umstritten: 1. Ja, (BGH), eventuell mit Gelenk verbunden (MM). 2. Nein, es genügen innere Organe (hM). | § 226 StGB |
| Sind auch Äußerungen im engsten Familienkreis strafbar? | Nein, diese sind in Hinblick auf §§ 185, 186 StGB straflos, was auch auf andere Vertrauensverhältnisse ausgedehnt wird. | § 185 StGB |
| Ist die Nichterweislichkeit einer Tatsache ein Tatbestandsmerkmal? Behandlung? | Nein, sondern eine objektive Bedingung der Strafbarkeit. Sie muss vom Vorsatz nicht umfasst sein, nach hM ist jedoch ein pflichtwidriges Verhalten erforderlich. | § 186 StGB |
| Wann endet das menschliche Leben? Früher? Wofür relevant? | Mit dem Hirntod, früher mit Stillstand von Kreislauf und Atmung. Relevant ist die Frage für eine mögliche Organtransplantation, vgl. § 3 II Nr. 2 Transplantationsgesetz. | § 212 StGB |
| Ist der Außenstehende verpflichtet, den Suizidenten zu retten, wenn ein freiverantwortliches Handeln vorliegt und die Teilnahme des Außenstehenden daher straffrei währe? Garant? Bewusstsein? | Nein, auch nicht wenn er Garant ist. Die Rspr. geht jedoch davon aus, dass gerettet werden muss, sobald der Suizident das Bewusstsein verliert. | § 212 StGB |
| Ist der Versuch einer Körperverletzung strafbar? | Ja, bis auf § 229 StGB enthalten alle Tatbestände auch einen Versuchstatbestand. | § 223 StGB |
| Ist eine Körperverletzung hinsichtlich des Merkmals "Person" gegeben, wenn auf die Leibesfrucht eingewirkt wird und dies zu Missbildungen führt? | Nein, aber str. | § 223 StGB |
| Welche zwei Meinungen werden zur Natur des ärztlichen Heileingriffs vertreten? | 1. BGH: Auch der medizinisch indizierte und kunstgerechte Heileingriff stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar, die allerdings durch die Einwilligung oder mutmaßliche Einwilligung gedeckt sein kann. 2. Der kunstgerecht durchgeführte Heileingriff stellt das Gegenteil einer Körperverletzung dar. | § 223 StGB |
| Wo unterscheidet sich die fahrlässige Körperverletzung von der normalen Körperverletzung? | Nur auf der subjektiven Ebene. | § 223 StGB |
| Wann ist eine Körperverletzung trotz Einwilligung rechtswidrig? Norm? | § 228 StGB: Wenn sie trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. | § 223 StGB |
| Was wird bestraft? Was muss jedoch hinzutreten? | Die vorsätzliche und schuldhafte Beteiligung an einer Schlägerei. Weiter ist der Eintritt des Todes oder einer schweren Körperverletzung (als objektive Bedingung der Strafbarkeit) erforderlich. | § 231 StGB |
| Was ist eine Schlägerei? | Eine mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene tätliche Auseinandersetzung, an der mindestens drei Personen aktiv mitwirken. | § 231 StGB |
| Wann endet eine Schlägerei aufgrund der Zahl der Beteiligten? | Sobald von den erforderlichen drei Personen eine die Schlägerei verlässt. | § 231 StGB |
| Sind für einen von mehreren verübten Angriff gegenseitige Tätlichkeiten erforderlich? | Nein. | § 231 StGB |
| Ist auch derjenige, der die schwere Körperverletzung erleidet, Täter iSd § 231 StGB? | BGH: Ja. | § 231 StGB |
| Liegt ein Einsperren vor, wenn der Raum gefahrlos auf ungewollte Art in ungewollter Richtung verlassen werden kann? | Nein. | § 239 StGB |
| Ist ein Einsperren auch in einem beweglichen Gegenstand (Auto) möglich? | Ja. | § 239 StGB |
| Wie kann eine Freiheitsberaubung durch List erfolgen? | Indem dem Opfer vorgespiegelt wird, das eine Möglichkeit der Ortsveränderung nicht bestehe (zB ein Ausgang nicht vorhanden sei, etc.). | § 239 StGB |
| Wann liegt eine Freiheitsberaubung durch Drohung vor? | Wenn trotz vorhandener Ausweich- und Fluchtmöglichkeit ein Zwang durch das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels faktisch zwang ausgeübt wird. | § 239 StGB |
| Kann eine Freiheitsberaubung iSd § 239 StGB auch in einem Aussperren liegen? | Nein, dieses ist nicht tatbestandlich erfasst. | § 239 StGB |
| Ist für eine Freiheitsberaubung eine bestimmte Zeitdauer erforderlich? Aber? | Nein. Allerdings scheiden unerhebliche Beeinträchtigungen aus. RG: Dauer eines "Vater-unser." | § 239 StGB |
| Wie wirkt die Einwilligung des Opfers? | In der Regel als tatbestandsausschließendes Einverständnis. | § 239 StGB |
| Welche beiden Nötigungsmittel gibt es? | 1. Gewalt 2. Drohung mit einem empfindlichen Übel | § 240 StGB |
| Welcher Gewaltbegriff herrschte früher, welcher heute? | 1. "klassischer" Gewaltbegriff (RG): Eine a) körperliche Kraftentfaltung, durch die b) eine körperliche Zwangswirkung beim Opfer eintritt c) um einen geleisteten oder erwarteten Widerstand beim Opfer zu überwinden 2. "vergeistigter" Gewaltbegriff: Es wurde auf die o. g. Kriterien nach und nach verzichtet, aber durch BVerfGE 92, 1 wurde das Erfordernis der spezifischen körperlichen Zwangseinwirkung wieder reaktiviert. Es ist zumindest eine körperliche Auswirkung erforderlich. | § 240 StGB |
| Was ist eine Drohung? Wovon ist sie abzugrenzen? | Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Sie ist abzugrenzen von der Warnung, bei welcher der Warnende vorgibt, dass er keinen Einfluss auf den Eintritt des Übels hat. | § 240 StGB |
| Wie ist die Rechtswidrigkeit bei der Nötigung zu prüfen? | 1. allgemeine Rechtfertigungsgründe 2. Verwerflichkeitsprüfung | § 240 StGB |
| Wann entfällt die RW aufgrund der medizinisch-sozialen Indikation (5)? Norm? | § 218a II StGB: 1. Eingriff durch einen Arzt 2. Auf Verlangen der Schwangeren 3. ohne Frist, dh bis zur Geburt 4. Unzumutbare und nicht anders abwendbare Gefahr für das Leben der Schwangeren oder schwerwiegende Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes 5. subjektives Rechtfertigungselement | § 218 StGB |
| Welche Ziele sind in die Beurteilung der Mittel-Zweck-Relation (nicht) einzuschließen? | Nur das unmittelbare Handlungsziel. Fernziele, zB bei Blockaden, sind nicht einzubeziehen (str.). | § 240 StGB |
| Welche Natur haben die einzelnen Delikte iRd § 221 StGB (4)? | 1. § 221 I StGB: Grundtatbestand, konkretes Gefährdungsdelikt 2. § 221 II StGB: Nr.1: Qualifikation, Nr. 2: Erfolgsqualifikation 3. § 221 III StGB: Erfolgsqualifikation 4. § 221 IV StGB: minder schwere Fälle der Qualifikationen der Abs. 2 und 3, Versuch strafbar, § 12 III StGB. | § 221 StGB |
| Was ist eine hilflose Lage iSd § 221 I Nr. 1 StGB? | Eine Situation, aus welcher sich der Betroffene sich nicht aus eigener Kraft vor einer ihm drohenden Gefahr schützen kann. | § 221 StGB |
| Wann liegt Habgier vor? | Wenn der Erwerbsinn auf ein ungewöhnliches, ungesundes und sittlich anstößiges Maß gesteigert ist, wobei sowohl die Mehrung als auch der Erhalt des eigenen Vermögens bzw. die Vermeidung von Aufwendungen ein Motiv bilden kann. | § 211 StGB |
| Wann liegt eine Tötung in mittelbarer Täterschaft bei Veranlassung eines fremden Selbstmords vor? | Wenn der Hintermann Zwang ausübt, täuscht oder ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt, da er dann kraft überlegenen Wissens oder Willens das Tatgeschehen beherrscht ("Sirius"-Fall). | § 212 StGB |
| Ist eine Notwehr im Rahmen einer Schlägerei möglich? | Bezüglich der Tötung oder der schweren Körperverletzung ja, die Strafbarkeit nach § 231 StGB bleibt jedoch bestehen. | § 231 StGB |
| Sind Selbstverletzungen erfasst? Aber? | Nein, mit der Ausnahme des § 109 StGB. | § 223 StGB |
| Welche Art der Beteiligung ist beim Meineid streitig? | Die Behilfe durch Unterlassen aufgrund Ingerenz. 1. Nach dem BGH genügt jedes Verhalten, durch das die Aussageperson in eine besondere, dem Prozess nicht mehr eigentümliche (inadäquate) Gefahr der Falschaussage gebracht wird. 2. Nach Lit ist ein Vorverhalten pflichtwidrig, durch das in besonderer Weise in die Sphäre des Zeugen oder der Rechtspflege eingegriffen und dadurch die Gefahr der Falschaussage herbeigeführt wird. | § 154 StGB |
| Was ist im Rahmen der Notstandshandlung beim § 34 StGB erforderlich (3)? | 1. Beeinträchtigung 2. eine anderen Rechtsgutes 3. Erforderlichkeit der Beeinträchtigung | Rechtswidrigkeit |
| Ist die Mittäterschaft bei der Falschaussage möglich? Aber? | Nein, sie ist ein eigenhändiges Delikt. Es greift stattdessen jedoch der § 160 StGB. | § 153 StGB |
| Nur wann können Personenmehrheiten Opfer einer Beleidigung sein (2)? | Wenn sie 1. eine rechtlich anerkannte soziale Funktion ausüben und 2. einen einheitlichen Willen bilden können. | § 185 StGB |
| Wann erfolgt eine Tötung aus Mordlust? | Wenn sie ausschließlich dadurch motiviert ist, dass der Täter Freude am Töten empfindet, sei es aus Mutwillen, aus Angeberei, zum Zeitvertreib oder aus sportlichem Ehrgeiz. | § 211 StGB |
| In welchen vier Punkten ist ein Tatbestandsausschluss iSd § 218a I StGB zu prüfen? | 1. Eingriff durch Arzt 2. auf Verlangen der Schwangeren 3. innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen 4. Nachweis einer Schwangerenkonfliktberatung | § 218 StGB |
| Kann auch durch ein psychisches "Hindernis" eingesperrt werden? | Nein, es ist eine physische Sperre erforderlich. | § 239 StGB |
| Was für ein Übel ist im Rahmen des § 239 StGB für eine Drohung erforderlich? | Es muss sich um eine Gefährdung von Leib oder Leben des Opfers handeln. | § 239 StGB |
| Was verlangt der BGH bezüglich des gefährlichen Werkzeugs? Konsequenz? | Das Werkzeug muss "durch menschliche Einwirkung auf den menschlichen Körper in Bewegung gesetzt" werden, um ihn zu verletzen. Dh: 1. Das Werkzeug muss auf das Opfer zubewegt werden. 2. Es muss daher ein bewegliches Werkzeug sein. | § 224 StGB |
| Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für die Freiheitsberaubung "auf andere Weise"? | Durch Gewalt, List oder Drohung, so dass dem Opfer, sei es auch nur vorübergehend, die Möglichkeit genommen wird, sich fortzubewegen. | § 239 StGB |
| Wer ist der Aussteller einer Urkunde? | Nach der Geistigkeitstheorie derjenige, dem die in der Urkunde verkörperte Gedankenerklärung zugerechnet wird und von dem die Urkunde in diesem Sinne geistig herrührt. | § 267 StGB |
| Kann eine Brandstiftung auch erfolgen, obwohl das Gebäude schon brennt? | Ja, da auch eine Brandstiftung durch Unterlassung möglich ist. | § 306a StGB |
| Wann erfüllt das Erfüllen des § 306 StGB zugleich den § 306a StGB? Norm? | § 306a II StGB: Wenn die Sache ganz zerstört wird und Menschen in die einer Gesundheitsschädigung bringt. | § 306a StGB |
| Wann wurde eine Körperverletzung mit einem anderen gemeinschaftlich begangen iSd § 224 I Nr. 4 StGB? | Wenn mindestens zwei Personen planmäßig am Tatort einverständlich zusammenwirken. | § 224 StGB |
| In welchen drei Schritten sollte die Verknüpfung von Handlung und Erfolg erfolgen? | 1. Kausalität 2. rechtlich mißbilligte Gefahr 3. Realisation der Gefahr im Erfolg | vollend. vorsätz. Begehung |
| Führt die Verursachung des Verkehrsunfalls durch eine Vorsatztat und die damit verbundene Gefahr der Strafverfolgung zu einem Entschuldigungsgrund, da sich der Täter sonst selbst belasten müßte? | Nein. Es entstünde ein Wertungswiderspruch, wenn man dem Vorsatztäter als dem gefährlicheren Täter einen Entschuldigungsgrund zubilligt, der nur fahrlässige Verursacher sich aber nach § 142 StGB strafbar macht. | § 142 StGB |
| Was hat der Beteiligte im Rahmen der passiven Feststellungsduldungspflicht zu dulden? Wann wird diese Pflicht verletzt (2)? | Er muß durch Anwesenheit die Feststellung - seiner Person, - seines Fahrzeuges und - der Art seiner Beteiligung ermöglichen. Die Feststellungspflicht wird verletzt, wenn er 1. falsche Personalien angibt oder 2. den Unfallort verläßt, bevor die Feststellung seiner Person tatsächlich möglich war. | § 142 StGB |
| Wo liegt das Problem bei der kumulativen Kausalität? | Ob sich die Gefahr im Erfolg realisiert hat. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann beginnt der Versuch, wenn eine Mutter ihr Kind verhungern lassen will? | Wenn das Kind über den "normalen" Hunger hinaus gesundheitsschädlich bedroht ist. | versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt |
| Welcher Vorsatz ist erforderlich? Worin kann ein Tatbestandsirrtum liegen? | Es genügt bedingter Vorsatz: Der Täter muss wissen oder damit rechnen, dass ein Unfall vorliegt und er als Mitverursacher in Betracht kommt. Ein Tatbestandsirrtum kann darin liegen, dass der Täter glaubt, es sei kein Schaden entstanden. | § 142 StGB |
| Was ist ein von mehreren verübter Angriff iSd § 231 StGB? | Eine feindselige, unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen. | § 231 StGB |
| Was sind die vier Anforderungen an die Schwangerenkonfliktberatung? | 1. Vornahme einer Schwangerenkonfliktberatung 2. mindestens 3 Tage vor dem Eingriff 3. durch eine anerkannte Beratungsstelle 4. abbrechender Arzt darf nicht zugleich Berater sein. | § 218 StGB |
| Was wirkt bei § 221 II Nr. 1 StGB straferhöhend? Was ist problematisch? | Die besondere Nähebeziehung zwischen Täter und Opfer. Fraglich ist das Alter für das Merkmal "Kind": § 176 StGB: bis 14 Jahre (Legaldefinition) | § 221 StGB |
| Wann liegt eine dauerhafte, erhebliche Entstellung vor, wann nicht? | Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung eines Menschen in seiner sozialen Umwelt vorliegt. Sie entfällt, wenn sie durch Prothesen oder kosmetischen Operationen behebbar ist. | § 226 StGB |
| Wie ist die Zumutbarkeit der Wartepflicht aus § 142 I Nr. 2 StGB zu prüfen? | Durch Güterabwägung zwischen - dem Interesse des Täters an dem Verlassen der Unfallstelle gegenüber - dem Feststellungsinteresse der Geschädigten. Kriterien sind zB: Schwere des Unfalls, Höhe des materiellen Schadens, Unfallort, Tageszeit, Witterung, Verkehrsdichte. | § 142 StGB |
| Was ist im subjektiven Tatbestand erforderlich? | Vorsatz oder Fahrlässigkeit. | § 323a StGB |
| Was ist Schutzgut der unterlassenden Hilfeleistung? | Individualrechtsgütern, denen ein Schaden droht. | § 323c StGB |
| Wann liegt ein error in persona vel objecto vor? | Wenn der Täter den tatsächlichen Sachverhalt nicht kennt, weil er ein Wissensdefizit hinsichtlich des Objekts seiner Tat hat. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wann liegt eine aberratio ictus vor? Wo wirkt dieser Mangel daher? | Der Täter trifft nicht das Opfer, sondern einen Dritten, allerdings nicht aufgrund einer Verwechslung, sondern weil er daneben trifft. Der Mangel liegt daher nicht im Wissens, sondern im Wollensbereich. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Wie ist der Aggressivnotstand zu prüfen? Norm? | § 904 BGB: 1. OTB - Notstandslage - Notstandshandlung - Abwägung 2. STB Kenntnis von Lage/Handlung/Abwägung | Rechtswidrigkeit |
| Warum heißen Gründe, die die Schuldfähigkeit entfallen lassen, Schuldausschließungsgründe? | Weil bei fehlender Schuldfähigkeit überhaupt keine Schuld entsteht. | Schuld |
| Warum ist die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen abzulehnen? | Das sie nicht zwischen der Funktion des Tatbestandes (Typisierung von Unrecht) und der von Rechtfertigungsgründen (Wegfall der Rechtswidrigkeit) differenziert. | Schuld |
| Richtet sich das unmittelbare Ansetzen zur Tat nach objektiven oder subjektiven Kriterien? Warum? | Nach subjektiven Kriterien, da es nach § 22 StGB auf die Tätervorstellung ankommt. | Versuch |
| Wie sieht die Notstandslage beim Aggressivnotstand aus (3)? | 1. Gefahr 2. gegenwärtige 3. für ein Rechtsgut | Rechtswidrigkeit |
| Was besagt die soziale Handlungslehre? | Eine Handlung ist ein willensgetragenes, sozialerhebliches, menschliches Verhalten. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Welche drei Folgen ergeben sich aus der Einstufung der Verursachung des Tods eines Menschen oder einer schweren Körperverletzung als objektive Bedingung der Strafbarkeit? | 1. Vorsatz und Fahrlässigkeit müssen sich nicht auf die schwere Folge erstrecken 2. Eine Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Verletzungserfolg muss nicht festgestellt werden 3. Es ist gleichgültig, bei wem die schwere Folge eintritt (Beteiligter, Polizist, etc.) | § 231 StGB |
| Wie ist die Konkurrenz zwischen Körperverletzung und Tötungsdelikten (2 Theorien)? Ergebnis? | 1. Gegensatztheorie (früher): Körperverletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz schließen sich begrifflich aus. 2. Einheitstheorie: In der Tötung ist die Körperverletzung ein notwendiges Durchgangsstadium, dh der Tötungsvorsatz trägt den Körperverletzungsvorsatz in sich. Ergebnis: Vollendete Tötung verdrängt die vollendete Körperverletzung, zwischen versuchtem Totschlag und vollendeter Körperverletzung besteht nach hM und inzwischen auch BGH Idealkonkurrenz. | § 223 StGB |
| Was ist Tatobjekt des § 239 StGB? | Ein Mensch, der grundsätzlich und aktuell die Fähigkeit haben muss, sich fortbewegen zu können. Dieses scheidet zB bei Säuglingen oder Schlafenden/Bewusstlosen (str.) aus. | § 239 StGB |
| An welche Arten von Regeln hält sich der besonnene und gewissenhafte Mensch im Allgemeinen (3)? | 1. An allgemeine Rechtsvorschriften 2. allgemeine Regeln der Verkehrssitte 3. allgemeine Regeln der Sorgfalt | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Entfällt die Wartepflicht des § 142 I Nr. 2 StGB, wenn eine schriftliche Nachricht hinterlassen wird? | Nur, wenn die Anwesenheit des Täters am Tatort zur Klärung nichts mehr beitragen kann und ein längeres Warten daher nicht erforderlich ist. | § 142 StGB |
| Muss der Täter einer Beleidung als Urheber hervortreten? | Nein, auch anonyme Beleidigungen sind möglich. | § 185 StGB |
| In welchen vier Fällen ist die Kausalität problematisch? | 1. Doppelkausalität 2. Kumulative (atypische) Kausalität 3. überholende (abbrechende) Kausalität 4. hypothetische Kausalität | vollend. vorsätz. Begehung |
| Welche vier Rechtfertigungsgründe sind im BGB zu finden? | 1. § 227 BGB 2. § 228 BGB 3. § 229 BGB 4. § 904 BGB | Rechtswidrigkeit |
| Wie ist der Defensivnotstand zu prüfen? | 1. OTB - Notstandslage - Notstandshandlung - Abwägung 2. STB Kenntnis von Lage, Handlung, Abwägung | Rechtswidrigkeit |
| Wann hält die Pflichtentheorie eine Aussage für falsch? | Wenn der Aussagende nach kritischer Prüfung seines Erinnerungsvermögens sein Vorstellungsbild oder -wissen zu dem Beweisthema mit allen Zweifeln oder ihm ernst erscheinenden Vorbehalten wiedergibt. Die Aussage ist dann falsch., wenn sie nicht pflichtgemäß ist. Kritik: Gesetz verlangt keine pflichtwidrige, sondern falsche Aussage. | § 153 StGB |
| Was ist die Tathandlung beim § 323c StGB (3 Momente)? | Das Unterlassen der 1. erforderlichen, 2. möglichen und 3. zumutbaren Hilfeleistung | § 323c StGB |
| Was ist eine Sache? | Sache ist jeder körperliche Gegenstand iSd § 90 BGB. | § 242 StGB |
| Wann ist eine Sache beweglich? | Wenn sie von ihrem bisherigen Ort tatsächlich fortgeschafft werden kann. Es genügt, wenn die Sache zum Zwecke der Fortschaffung beweglich gemacht werden kann. | § 242 StGB |
| Wann ist eine Sache fremd? Wonach richtet sich die Beurteilung? | Wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und auch nicht herrenlos ist. Die Beurteilung richtet sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Regelungen. | § 242 StGB |
| Wann liegt eine Wegnahme vor? | Wenn fremder Gewahrsam gebrochen und neuer, nicht notwendig eigener Gewahrsam begründet wird. | § 242 StGB |
| Was ist die tatsächliche Sachherrschaft grundsätzlich? | Die (faktische) Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf eine Sache. | § 242 StGB |
| Was ist Zweck der sozial-normativen Korrektur des Gewahrsambegriffes? | Es soll nach Möglichkeit keine "gewahrsamslosen" Gegenstände geben. Daher bejaht der BGH "Gewahrsamlockerungen", die nicht zum Verlust des Gewahrsams führen, in großem Umfang. | § 242 StGB |
| Welche Anforderungen sind an den Gewahrsamswillen zu stellen? | Keine großen: Es genügt ein genereller Gewahrsamswillen insbesondere bei Gewahrsam an Gegenständen in einem räumlich abgegrenzten Herrschaftsbereich. | § 242 StGB |
| Was ist der so genannte "übergeordnete Gewahrsam" insbesondere in Arbeitsverhältnissen? Behandlung? | Der Gewahrsam des Geschäftsherrn, welcher nur von unten nach oben und nicht umgekehrt gebrochen werden kann. | § 242 StGB |
| Welche zwei Punkte sind beim Diebstahl im Rahmen des sTB zu prüfen? | 1. Vorsatz 2. Absicht der rechtswidrigen Zueignung. | § 242 StGB |
| Was geschieht, wenn der Täter glaubt, dass er mit Einverständnis des Gewahrsaminhabers handelt? | Es liegt ein vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum iSd § 16 StGB vor. | § 242 StGB |
| Liegt immer ein besonders schwerer Fall vor, wenn einer de aufgezählten Beispielsfälle vorliegt? | Nein. Da jedoch eine besondere Indizwirkung gegeben ist, ist eine besondere Begründung für die Abweichung von der Regel erforderlich. | § 243 StGB |
| Welches sind die sieben benannten Fälle des besonders schweren Diebstahls? | § 243 I S. 2 Nr.: 1. Einbruchsdiebstahl 2. Überwindung einer Schutzvorrichtung 3. Gewerbsmäßigkeit 4. Kirchendiebstahl 5. Kunstdiebstahl 6. Ausnutzung einer Sondersituation 7. Diebstahl von Waffen | § 243 StGB |
| Was ist Einsteigen iSd § 243 I S. 2 Nr. 1 StGB? | Hineingelangen in eine Räumlichkeit durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung. | § 243 StGB |
| Wann ist ein Schlüssel falsch iSd § 243 I S. 2 Nr. 1 StGB? Was ist entscheidend? | Wenn er zum Zeitpunkt der Tat vom Berechtigten nicht (mehr) zur Öffnung des Verschlusses bestimmt ist. Entscheidend ist die Widmung des Berechtigten. | § 243 StGB |
| Was ist eine "andere Schutzvorrichtung" iSd § 243 I S. 2 Nr. 2 StGB? | Jede durch Menschenhand geschaffene Einrichtung, die ihrer Art nach dazu geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme der Sache erheblich zu erschweren. | § 243 StGB |
| Wann liegt ein Kirchendiebstahl iSd § 243 I S. 2 Nr. 4 StGB vor? | Beim Diebstahl von Sachen, die unmittelbar (!) dem Gottesdienst gewidmet sind oder unmittelbar (!) der religiösen Verehrung dienen. | § 243 StGB |
| Wann liegt ein Kunstdiebstahl iSd § 243 I S. 2 Nr. 5 StGB vor? | Bei einem Diebstahl von bedeutenden Kunstgegenständen, die allgemein zugänglich oder öffentlich ausgestellt sind. | § 243 StGB |
| Wann liegt eine Ausnutzung einer Sondersituation vor? | Wenn der Täter eine durch Hilflosigkeit oder gemeine Not etc. entstandene Eigentumslockerung zur leichteren Durchführung der Tat ausnutzt. | § 243 StGB |
| Was bestimmt der § 243 II StGB? Ausnahme? | Ein besonders schwerer Fall scheidet aus, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht, es ein denn, es handelt sich um den Diebstahl einer Waffe. | § 243 StGB |
| Welche Natur haben die §§ 244 und 244a StGB? | Sie sind echte Qualifikationen des § 242 StGB. | § 244 StGB |
| Welche drei Qualifikationen enthält der § 244 I StGB? | § 244 I Nr.: 1. Diebstahl mit Waffen 2. Bandendiebstahl 3. Wohnungseinbruchsdiebstahl | § 244 StGB |
| Wann führt der Täter einen Gegenstand bei sich? | Wenn ihm der Gegenstand bei Tatbegehung zur Verfügung steht, dh er den Gegenstand ohne nennenswerten Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten bedienen kann. | § 244 StGB |
| Wann ist ein Gegenstand "bei der Tatbegehung" bei sich geführt? | Wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchbeginn und Vollendung (aA Beendigung) vorhanden ist. Daher kann der Gegenstand auch die Tatbeute sein. | § 244 StGB |
| Was ist der Unterschied der Bande zur kriminellen Vereinigung iSd § 129 StGB? | Bei der Bande ist keine feste Organisationsstruktur erforderlich. | § 244 StGB |
| Wie viele Personen müssen sich zusammenschließen, damit eine Bande vorliegt? | 3 Personen (BGH früher: 2 Personen) | § 244 StGB |
| Müssen alle Bandenmitglieder am Tatort zusammenwirken? | Nein, nach neuerer Rechtsprechung des BGH nicht mehr: Es genügt, wenn zB der Bandenchef im Hintergrund agiert. | § 244 StGB |
| Wann liegt ein schwerer Bandendiebstahl iSd § 244a StGB vor? | 1. Ein Bandendiebstahl iSd § 244 I Nr. 2 StGB 2. - Regelbeispiel des § 243 I S. 2 StGB (nicht S. 1!) oder - Qualifikation des § 244 I Nr. 1 StGB oder - Qualifikation des § 244 I Nr. 3 StGB | § 244 StGB |
| Welche beiden Nötigungsmittel sind iRd § 249 StGB möglich? | 1. Anwendung von Gewalt gegen eine Person 2. Anwendung einer qualifizierten Nötigung | § 249 StGB |
| Was ist eine Drohung? | Die Ankündigung eines Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. | § 249 StGB |
| Muss der Drohende seine Drohung objektiv verwirklichen können? | Nein, es genügt, wenn das Opfer die Drohung ernst nehmen durfte. | § 249 StGB |
| Was ist bezüglich der sukzessiven Beteiligung bei dem Raub problematisch? | Ob derjenige, der erst nach der abgeschlossenen Nötigungshandlung einsteigt, wegen der ganzen Tat zu bestrafen ist. | § 249 StGB |
| Welches Verhältnis hat der § 249 StGB zu den §§ 242, 240 StGB, welches zum § 223 StGB? | § 249 StGB verdrängt die §§ 242, 240 StGB. Zum § 223 StGB kann Idealkonkurrenz bestehen. | § 249 StGB |
| Welche Natur hat der schwere Raub iSd § 250 StGB (2)? | 1. Er ist eine echte Qualifikation 2. Er ist ein Verbrechen | § 250 StGB |
| Welche Varianten des schweren Raubes gibt es (8)? | 1. I Nr. 1a: Beisichführen von Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen 2. I Nr. 1b: Beisichführen sonstiger Werkzeuge oder Mittel 3. I Nr. 1c: gesundheitsgefährdender Raub 4. I Nr. 2: Bandenraub 5. II Nr. 1: Verwendung von Waffen oder eines gefährlichen Werkzeugs 6. II Nr. 2: Bewaffneter Bandenraub 7. II Nr. 3a: schwere körperliche Misshandlung 8. II Nr. 3b: Lebensgefährdender Raub | § 250 StGB |
| Was ist im sTB des § 251 StGB zu prüfen? | 1. Vorsatz bezüglich der Verwirklichung des Raubes 2. Leichtfertigkeit bezüglich der Herbeiführung der schweren Folge | § 251 StGB |
| Was ist die einzige Verknüpfung, welche zwischen der Beteiligung an der Schlägerei und der schweren Folge bestehen muss? | Die typische Gefährlichkeit einer Schlägerei muss sich in dem Erfolg realisiert haben. | § 231 StGB |
| Wer kann Täter einer Fahrerflucht sein? Warum? | Da es sich um ein Sonderdelikt handelt, kann es nur ein Unfallbeteiligter sein. | § 142 StGB |
| Sind Personengesamtheiten beleidigungsfähig? Norm? Voraussetzungen (3)? | Ja, auch passiv: Dieses wird aus dem § 194 III S. 2 und IV StGB gefolgert. Die Personengesamtheiten müssen jedoch 1. genau abgrenzbar sein, 2. eine rechtlich anerkannte Funktion erfüllen und 3. einen einheitlichen Willen bilden können. | § 185 StGB |
| In welche beiden Punkte gliedert sich die Prüfung eines Regelbeispiels iRd § 243 StGB? | In eine objektive und subjektive Prüfung. | § 243 StGB |
| Liegt ein besonderer schwerer Diebstahl nur vor, wenn eines der Regelbeispiele erfüllt ist? | Nein, es existiert auch der sog. "unbenannte" schwere Fall iSd § 243 I S. 1 StGB. Dieser erfordert eine besondere Begründung: Der Schuld- und Unrechtsgehalt muss vergleichbar sein und deutlich von dem Normalfall des Diebstahls abweichen. | § 243 StGB |
| Was ist ein umschlossener Raum iSd § 243 I S. 2 Nr. 1 StGB? | Jedes abgegrenzte, bewegliche oder unbewegliche Raumgebilde, welches zumindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt ist. | § 243 StGB |
| Was ist der Unterschied zwischen § 244 und dem § 244a StGB? | Der § 224 stellt ein Vergehen, der § 244a ein Verbrechen dar. | § 244 StGB |
| Wann sind Nötigung und Diebstahl final miteinander verknüpft? | Wenn der Einsatz der Nötigung gerade zur Ermöglichung der Wegnahme erfolgt. | § 249 StGB |
| Wann ist der Vorsatz beim Raub insbesondere problematisch? | Wenn zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme ein Vorsatzwechsel erfolgt, dh mehr oder etwas anderes gestohlen wird. | § 249 StGB |
| Was ist bei der Einwilligung im subjektiven Tatbestand zu prüfen? | Die Kenntnis des OTB. | Rechtswidrigkeit |
| Was ist eine Hilfeleistung? | Eine Tätigkeit, die ihrem Zweckbezug nach auf die Abwehr weiterer Schäden gerichtet ist. | § 323c StGB |
| Was ist Gewahrsam? | Die von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über einen Gegenstand. | § 242 StGB |
| Liegt ein fehlgeschlagener Versuch, bzw ein Rücktritt vor, wenn der Versuch nach dem Tatplan nicht mehr zum Erfolg führen kann, eine andere mögliche Handlung jedoch schon (2)? BGH? | Nach dem Planungshorizont ist der Versuch fehlgeschlagen, der Rücktritt nicht mehr möglich. Nach dem Rücktrittshorizont ist der Erfolg und somit der Rücktritt noch möglich. Der BGH richtet sich nach dem Rücktrittshorizont, da sich ein Rücktritt erst nach der ersten Handlung ereignen kann. | Versuch |
| Was geschieht, wenn der Täter in Unkenntnis der objektiven Verspätung seine falsche Angabe iSd § 158 StGB berichtigt? Warum? | § 158 StGB muß trotzdem greifen, da die 3. Alternative nur den Sinn haben kann, die fehlende Freiwilligkeit zu kennzeichnen. | § 153 StGB |
| Wann liegt eine gemeine Not vor? | Wenn die Notlage die Allgemeinheit betrifft. | § 323c StGB |
| Ist mittelbare Täterschaft bei einer Beleidigung möglich? | Ja, da es sich nicht um ein eigenhändiges Delikt handelt. | § 185 StGB |
| Wann liegt Tatgeneigtheit vor? | Wenn der Täter die endgültige Fassung seines Tatentschlusses noch von einer Bedingung abhängig macht. | Versuch |
| Wie erfolgt nach der hM die Prüfung der alic (2)? | 1. Rauschtat: (-), wegen § 20 StGB 2. Berauschung: (+), § 20 StGB noch nicht gegeben | Schuld |
| Welche Kriterien sind bei der Ernstlichkeit iSd § 216 StGB anzuwenden? | Die, die an die Freiverantwortlichkeit einer Selbsttötung, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von der straflosen Beihilfe und strafbarer täterschaftlicher Fremdtötung gestellt werden (Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Freiheit von Willensmängeln, etc.) | § 216 StGB |
| Was ist ein gefährliches Werkzeug iSd § 244 I Nr. 1a StGB? | Jeder Gegenstand, der als Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. | § 244 StGB |
| Was sind die zwei Hauptprüfungspunkte im objektiven TB der Nötigung? | 1. Nötigungsmittel 2. Nötigungsziel | § 240 StGB |
| Was liegt vor, wenn der § 242 StGB verwirklicht ist, § 243 StGB nur versucht ist? | Lediglich der § 242 StGB. | § 243 StGB |
| Was ist objektiver Tatbestand bei der Urkundenfälschung (2)? | 1. Urkunde 2. Unecht/Falsch | § 267 StGB |
| Wann liegt Heimtücke vor? | Wenn bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willenrichtung (MM: unter Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung) ausgenutzt wird. | § 211 StGB |
| Wann beginnt das menschliche Leben? Für welche Abgrenzung ist dies maßgeblich? | Mit Beginn der Geburt, dh den Eröffnungswehen. Hier ist der Totschlag vom Schwangerschaftsabbruch abzugrenzen. | § 212 StGB |
| Woraus ergibt sich das Erfordernis der Garantenstellung für Unterlassungsdelikte aus dem Gesetz? | § 13 StGB: "... wenn er rechtlich dafür einzustehen hat..." | unechtes Unterlassungsdelikt |
| Auf welche Aspekte kann abgestellt werden, wenn es um die Abgrenzung der Täterschaft zur Teilnahme geht (2)? Name der Theorien? | 1. formal-objektive Theorie: Die Erfüllung des objektiven Tatbestands, 2. extrem-subjektive Theorie: Die (subjektive) Willensrichtung der Beteiligten | Täterschaft |
| Was ist der Nachteil, wenn das Verstreichenlassen der ersten Rettungsmöglichkeit bereits als Ausführungshandlung angenommen wird? Warum? | Man weiß nicht, ob der Täter nicht die nächste Rettungsmöglichkeit nutzen würde. Der Versuchsbeginn wäre zu weit vorverlegt. | versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt |
| Wann liegt Nebentäterschaft vor? Norm? | Wenn mehrere Personen einen tatbestandsmäßigen Erfolg bewirken, ohne daß ein gemeinsamer Tatentschluß vorliegt. Sie ist gesetzlich nicht geregelt. | Nebentäterschaft |
| Warum muß die Haupttat bei der Beteiligung nicht schuldhaft sein? | Weil in der Schuld das Urteil über den Täter gefällt wird, in der Rechtswidrigkeit das Urteil über die Tat. Nach § 29 StGB soll jeder nach seiner eigenen Schuld bestraft werden. | Teilnahme |
| Ist ein Rücktritt vom Versuch auch möglich, wenn das Opfer bereits tot ist? | Nach hM ja, wenn der Täter durch Gewaltanwendung oder Drohung einen tödlichen Erfolg vor Vollendung der Wegnahme herbeiführt und nachdem er dies erkannt hat, von der Wegnahme absieht. | § 251 StGB |
| Welche beiden Rechtsgüter werden durch den § 316a StGB geschützt? | 1. Vermögen 2. Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Straßenverkehrs | § 316a StGB |
| Warum ist beim § 316a I StGB der Versuch strafbar? | Weil es sich um ein Verbrechen handelt. | § 316a StGB |
| Was stellt der § 316a III StGB dar? | Eine Erfolgqualifikation: Die zumindest leichtfertige Verursachung des Todes. | § 316a StGB |
| Ist es für einen Angriff erforderlich, dass dieser tatsächlich zu einer Verletzung eines Rechtsguts führt? | Nein. | § 316a StGB |
| Nur wer kann Tatopfer beim § 316a StGB sein? | Der Führer eines Kraftfahrzeuges oder der Mitfahrer. Außenstehende Dritte mit der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu drohen, ist nicht möglich. | § 316a StGB |
| Welches sind die Raubdelikte, welche der Täter beabsichtigen muss (4)? | 1. Raub, § 249 StGB 2. schwerer Raub, § 250 StGB 3. räuberischer Diebstahl, § 252 StGB 4. räuberische Erpressung, § 255 StGB | § 316a StGB |
| Warum ist der Versuch des § 248b StGB strafbar? | Weil es in II angeordnet ist. | § 248b StGB |
| Was ist im Rahmen des oTB des § 248b StGB zu prüfen (3)? | 1. Tatobjekt 2. In-Gebrauch-Nehmen 3. kein entgegenstehender Wille des Berechtigten | § 248b StGB |
| Was ist Tatobjekt des § 248b StGB? | Fahrräder und Kraftfahrzeuge. | § 248b StGB |
| Was sind Kraftfahrzeuge? | Solche Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft fortbewegt werden. | § 248b StGB |
| Wann liegt ein In-Gebrauch-Nehmen vor? Wann liegt es zB nicht vor (2)? | Bei bestimmungsmäßiger Verwendung eines Fahrzeugs als Beförderungsmittel zum Zweck der Fortbewegung, wobei es gleichgültig, ob dies mit oder ohne Ingangsetzen des Motors geschieht. Es liegt nicht vor 1. wenn nur der Motor angelassen wird, ohne, dass die Räder rollen oder 2. der PKW zB zum Schlafen genutzt wird. | § 248b StGB |
| Welche beiden Meinungen werden zur unbefugten Weiterbenutzung von Fahrzeugen vertreten? | 1. BGH: da eine unbefugte Benutzung vorliegt, ist der Tatbestand erfüllt. Auch die monatelange unbefugte Nutzung eines Mietwagens muss strafbar sein. 2. Weiternutzung keine In-Gebrauchnahme, eine Vertragsverletzung würde strafrechtlich sanktioniert. | § 248b StGB |
| Was ist die Folge, wenn der Berechtigte mit der Nutzung einverstanden ist? | Es liegt ein tatbestandsausschließendes Einverständnis vor. | § 248b StGB |
| Wer ist Berechtigter iSd § 248b StGB? | Jeder, dem das Recht zusteht, über die Nutzung des Fahrzeugs als Fortbewegungsmittel zu bestimmen. | § 248b StGB |
| Wann ist eine Zueignung insbesondere nicht rechtswidrig? | Wenn der Täter einen fälligen und einredefreien Anspruch auf Übereignung der Sache hat. | § 246 StGB |
| Welche beiden Arten der Tatsachen sind zu unterscheiden? | 1. äußere Tatsachen 2. innere Tatsachen (=Absichten) | § 263 StGB |
| Was ist ein Irrtum? | Eine positive Fehlvorstellung des Menschen, dh ein Widerspruch zwischen der Vorstellung des Getäuschten und der Wirklichkeit. | § 263 StGB |
| Was ist das "sachgedankliche Mitbewusstsein"? Stellt es ein Irrtum dar? | Der Getäuschte setzt bestimmte Umstände als selbstverständlich voraus (zB Zahlungsbereitschaft des Kunden). Dieses stellt einen Irrtum dar. | § 263 StGB |
| Was geschieht, wenn der Täter fälschlich davon ausgeht, dass er einen zivilrechtlichen Anspruch auf den Vermögensvorteil hat? | Es liegt ein Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB vor. | § 263 StGB |
| Wie ist der Sachbetrug vom Trickdiebstahl abzugrenzen? | Daran, ob das Opfer eine "freiwillige" Vermögensverfügung vornimmt oder (nach Gewahrsamlockerung) fremdes Gewahrsam gebrochen wird. | § 263 StGB |
| Wie ist ein Vermögensschaden zu ermitteln? | Durch den Vergleich des Wertes des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung. | § 263 StGB |
| Was besagt die Lehre von der sog. Zweckverfehlung? | Ein Vermögensschaden erleidet auch derjenige, der mit der Weggabe des Geldes einen bestimmten Zweck verfolgt, der infolge einer Täuschung seinem sozialen Sinn nach verfehlt wird. | § 263 StGB |
| Was ist der Unterschied des § 263a StGB zum § 263 StGB? | "Täuschung" und "Irrtum" müssen nicht erfüllt sein, da sich Datenverarbeitungsanlagen nicht irren können. | § 263a StGB |
| Wie kann die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs erfolgen (4)? | 1. Unrichtige Gestaltung des Programms 2. Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten 3. Unbefugte Verwendung von Daten 4. sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf | § 263a StGB |
| Werden auch Subventionen für kulturelle Zwecke, Sozialleistungen oä vom § 264 StGB erfasst? Aber? | Nicht bei Subventionen nach Bundes- oder Landesrecht, nicht jedoch bei EG-Subventionen. | § 264 StGB |
| Wo sind Subventionen legaldefiniert? | In § 264 VII StGB. | § 264 StGB |
| Wo sind subventionserhebliche Tatsachen legaldefiniert? | In § 264 VIII StGB. | § 264 StGB |
| Welche vier Alternativen enthält der oTB? | 1. unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen 2. Zweckwidrige Verwendung von Subventionen 3. Unterlassen weiterer Angaben über subventionserhebliche Tatsachen 4. Gebrauch einer unrechtmäßig erlangten Subventionsbescheinigung. | § 264 StGB |
| Wie ist eine Tatsachenbehauptung zu behandeln, deren Wahrheit sich im nachhinein nicht feststellen läßt (2)? | 1. § 186 StGB analog 2. hM: keine Anwendung § 186 StGB analog: Hier geht es um die Verletzung der äußeren Ehre -> Unwahrheit ist ungeschriebenes Merkmal des § 185 StGB. | § 185 StGB |
| Wann liegt ein erfolgsqualifizierter Versuch vor? | Wenn der Täter die schwere Folge zumindest leichtfertig herbeigeführt hat, der Grundtatbestand jedoch im Versuchsstadium stecken bleibt. | § 251 StGB |
| Warum ist trotz des Erfordernisses der Leichtfertigkeit eine Teilnahme am § 251 StGB möglich? | Weil nach § 11 II StGB ein erfolgsqualifiziertes Delikt wie ein Vorsatzdelikt zu behandeln ist. Allerdings ist die Leichtfertigkeit für jeden Beteiligten einzeln zu prüfen. | § 251 StGB |
| Kann der § 316a StGB auch vorliegen, wenn das Tatopfer das Fahrzeug verlassen hat? Voraussetzung? | Ja, wenn der Angriff noch im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Anhalten und Aussteigen steht. | § 316a StGB |
| Was ist bezüglich der Konkurrenzen beim § 248b StGB insbesondere zu bemerken? | Es liegt eine gesetzlich angeordnete Subsidiarität vor: § 248b StGB tritt zurück, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist (zB Diebstahl, wenn Zueignungsabsicht gegeben, etc). | § 248b StGB |
| Was ist bezüglich des § 248b StGB und des verfahrenen Benzins zu bemerken? | Der Diebstahl an dem Benzin ist als notwendige Begleittat dem § 248b StGB gegenüber subsidiär, da der § 248b StGB sonst leer liefe. | § 248b StGB |
| Was ist bezüglich der Konkurrenzen bei der Unterschlagung zu beachten? | Es existiert eine gesetzlich angeordnete Subsidiarität. | § 246 StGB |
| Was ist der oTB des Betruges (4)? | 1. Täuschung 2. Irrtum 3. Vermögensverfügung 4. Vermögensschaden | § 263 StGB |
| Wann liegt die Unmittelbarkeit des Vermögensvorteils nicht vor? | Wenn der Täter noch weitere deliktische Akte vollbringen muss, um sich den Vorteil zu sichern. | § 263 StGB |
| Was ist ein Datenverarbeitungsvorgang? | Ein technischer Vorgang, bei welchem durch Aufnahme von Daten und ihrer Verknüpfung nach Programmen Arbeitsergebnisse erzielt werden. | § 263a StGB |
| Reicht die Kenntnis des Programms eines Glücksspielautomaten zur unbefugten Verwendung von Daten? | Nein, die Daten müssen in den Verarbeitungsprozess eingegeben werden. | § 263a StGB |
| Was sind direkte, was indirekte Subventionen? Welche werden vom § 264 StGB erfasst? | Indirekte Subventionen erfolgen zB durch steuerrechtliche Vergünstigungen. Diese sind nicht durch den § 264 StGB erfasst. | § 264 StGB |
| Wie ist die Wirkungweise der Einwilligung, wie die des Einverständnisses? | Bei der Einwilligung erfolgt eine Rechtfertigung. Bei Einverständnis ist bereits der Tatbestand ausgeschlossen. | Rechtswidrigkeit |
| Welche natürlichen Personen können Opfer einer Beleidigung sein? | Alle, auch Säuglinge oder Geisteskranke. Nicht aber Verstorbene (str.) | § 185 StGB |
| Was ist das Nötigungsziel? | Ein Handeln, Dulden oder Unterlassen des Genötigten. | § 240 StGB |
| Was ist problematisch, wenn das Verstreichenlassen der letzten Rettungsmöglichkeit als Beginn der Ausführung angesehen wird? | Dem Täter wird zuviel Zeit gelassen, ohne daß er Risiken eingehen muß. | versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt |
| Warum ist der subjektive vor dem objektiven TB zu prüfen (2)? | 1. nur so wird deutlich, was der Täter eigentlich versucht. 2. das Ansetzen zur Tat muß nach Vorstellung des Täters geschehen | Versuch |
| Was ist für beide Alternativen des § 221 I StGB erforderlich (2)? | 1. Konkrete Gefährdung: Todesgefahr oder Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung 2. Kausalität: zwischen Tathandlung und Gefährdung. | § 221 StGB |
| Welche "Figur" ist nach der Tatherrschaftslehre Täter, welche Teilnehmer? | Täter ist, wer die Zentralfigur des konkreten Handlungsgeschehens ist. Teilnehmer ist, wer demgegenüber eine Randfigur ist. | Täterschaft |
| Welche besonderen Gründe können dazu führen, daß die subjektive Vorhersehbarkeit entfällt? | Affektsituationen, Streß, Schrecken. In der Regel ist die subjektive Vorhersehbarkeit auch gegeben. | fahrlässiges Begehungsdelikt |
| Was besagt die limitierte Akzessorietät? | Die Teilnahme hängt an der Haupttat (Akzessorietät), mit Ausnahme der Schuld (limitiert.) | Teilnahme |
| Was ist ein Gericht? Wann fällt auch ein Rechtspfleger unter diese Definition? | Jedes mit Richtern besetzte Organ der Rechtssprechung. Darunter fällt auch der Rechtspfleger, soweit dieser nach § 4 RPflG richterliche Aufgaben wahrnimmt und das Gericht repräsentiert. | § 153 StGB |
| Wann ist nach der subjektiven Theorie eine Aussage falsch? Argument für und gegen diese? | Wenn ein Widerspruch zwischen Wort und Wissen vorliegt. Pro: Die Aussage kann nur das wiedergeben, was der Mensch in seiner Unvollkommenheit wahrgenommen hat. Die objektive Theorie verlangt unmögliches Contra: Objektiv falsche Aussagen nur bei Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit bestraft. Subjektive Pflichtwidrigkeit wird mit objektiven "falsch" gleichgesetzt. § 163 StGB hätte nur eine kleinen Anwendungsbereich. | § 153 StGB |
| Welche Bestrafung muß dem Täter/Angehörigen iRd § 157 StGB zeitlich drohen? | Es muß sich um eine Tat handeln, die zeitlich vor der Falschaussage liegt. Nicht umfaßt wird zB ein Meineid des Täters, um eine in derselben Instanz begangene uneidliche Falschaussage nicht aufdecken zu müssen. | § 153 StGB |
| Was ist das Schutzgut des § 231 StGB? | Das Leben und die körperliche Unversehrtheit. | § 231 StGB |
| Was ist für die Entschlußauslösung erforderlich? | Jedem muß zur Tat "bestimmt" werden, dh die Handlung muß für den Entschluß kausal gewesen sein. | Anstiftung |
| Worüber kann nur getäuscht werden? Definition? | Über Tatsachen, dh dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit. | § 263 StGB |
| Was ist Schutzgut des § 264a StGB (2)? | 1. Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit des Kapitalanlagemarktes 2. Vermögen des konkreten Anlegers | § 264a StGB |
| Wann muss die Absicht bezüglich des Raubdelikts vorliegen? | Vor Beendigung der Fahrt. Wird sie erst später gefasst, fehlt es am Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs. | § 316a StGB |
| Wann ist die Tat vollendet? Rücktritt? | Bereits mit dem Angriff, da es bei der Tathandlung nur auf diesen ankommt. Der Rücktritt ist daher nur vom versuchten Raubdelikt möglich, nicht jedoch vom § 316a StGB. | § 316a StGB |
| Wann fehlt es an der für die Wartepflicht nötigen Erforderlichkeit? | Wenn mit dem Erscheinen feststellungsbereiter Personen am Unfallort nicht mehr zur rechnen ist. | § 142 StGB |
| Wie ist in den Fällen des fehlgeschlagenen Doppelselbstmords ("Gisela"-Fall) zu bestrafen (2)? | 1. Rspr: Es wird derjenige bestraft, der nach einer Gesamtbetrachtung die objektive Herrschaft über das Geschehen hatte. 2. AA: Nach den Grundsätzen über die mittäterschaftliche Zurechnung ist freizusprechen. | |
| Was ist im subjektiven TB zu prüfen (2)? | 1. Vorsatz bzgl. des oTB und 2. Vorsatz bzgl. des Nichtvorliegens des Tatbestandsausschlusses iSd § 218a I StGB | § 218 StGB |
| Wofür gilt der § 30 I StGB (nicht)? | Er gilt nur für Verbrechen, § 12 I StGB und nicht für irgendwelche Formen der Beihilfe. | versuchte Beteiligung |
| Welche Fehler können vorliegen, damit der Tatmittler bei der mittelbaren Täterschaft nicht selbst der Täter ist (3)? | 1. Tatbestandsfehler 2. Rechtswidrigkeitsfehler 3. Schuldfehler | mittelbare Täterschaft |
| Wann ist die Tathandlung beim Notwehrexzeß überzogen? | Wenn sie nicht erforderlich oder geboten ist. | Schuld |
| Können Referendare einen Eid abnehmen? Norm? | § 10 S. 2 GVG: Nein. | § 154 StGB |
| Wie wird der Subsumtionsirrtum über ein deskriptives Merkmal behandelt? | Es genügt, wenn der Täter die tatsächlichen Voraussetzungen kennt (zB Katze = körperlicher Gegenstand = Sache bei § 303 StGB). | vollend. vorsätz. Begehung |
| Welche Umstände sind erheblich? | Solche, die ein verständiger und durchschnittlicher Anleger als maßgeblich einschätzt, also Faktoren, die den Wert, Chancen und die Risiken einer Kapitalanlage betreffen. | § 264a StGB |
| Was sind Tatmittel des § 264a StGB (3)? | Verschiedene Formen von Werbeträgern, zB: 1. Prospekte 2. Darstellungen 3. Übersichten über den Vermögensgegenstand | § 264a StGB |
| Wie werden Individualangebote iRd § 264a StGB umfasst? | Gar nicht, sondern nur beim Eintritt eines Vermögensschadens über § 263 StGB. | § 264a StGB |
| Wo ist der Kredit legaldefiniert? | In § 265b III Nr. 2 StGB. | § 265b StGB |
| Nur wer kommt als Bevorteilter (dh potentieller Kreditnehmer) in Betracht? | Nur (auch vorgetäuschte) Betriebe oder Unternehmen, nicht Privatpersonen. | § 265b StGB |
| Wo ist der Begriff des Unternehmens legaldefiniert? | In § 265b III Nr. 1 StGB: Nur solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. | § 265b StGB |
| Nur wer kommt als Adressat (potentieller Kreditgeber) in Frage? | Nur Betriebe oder Unternehmen (Legaldefinition: § 265b III Nr. 1 StGB) | § 265b StGB |
| Hat sich die Gefahr im Erfolg realisiert, wenn zwei Personen Gift in den Tee eines Opfers schütten, wobei jede Menge für sich nicht gereicht hätte? | Wohl (-): Es ist völlig ungewöhnlich, daß zwei Personen unabhängig voneinander gleichzeitig einer Dritten Gift verabreichen. | vollend. vorsätz. Begehung |
| Welche beiden Punkte sind bei der Behilfe im objektiven Tatbestand zu erläutern? | 1. vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat 2. Gehilfenhandlung | Beihilfe |
| Kann die Hilfeleistung auch in einem Unterlassen bestehen? | Bei Bestehen einer Garantenstellung wird dies durch die hM bejaht. | Beihilfe |
| Welche vier Punkte sind im objektiven Tatbestand zu prüfen? | 1. Tatsubjekt 2. Tathandlung 3. Tatobjekt 4. (Erfolg, Kausalität) | vollend. vorsätz. Begehung |